Ein Pärchen nahm sich in einem Gasthof im Landkreis 24 Tage lang ein Zimmer und frühstückte dort zweimal – die Rechnung zahlte es aber dafür nicht. (Symbolfoto) Foto: Leszek – stock.adobe.com

In einem Gasthof sollen die beiden Angeklagten 24 Nächte verbracht haben – dann verließ das Paar seine Unterkunft. Die Rechnung beglich es nicht, lediglich einen Brief hinterließ die Angeklagte, dem zu entnehmen war, dass sie das Geld nachreichen würden – das taten sie nicht.

Horb - Nervös sitzt der 41-Jährige auf der Anklagebank und dreht seinen Stift in den Händen immer wieder hin und her. Seine Arbeitshose trägt er noch, einen Zettel mit Notizen hat er vor sich liegen, einen Anwalt hat sich der Angeklagte nicht genommen. Eigentlich müsste neben ihm auf der Anklagebank eine Frau sitzen, die sich genauso wie er wegen gemeinschaftlichen Betrugs vor dem Amtsgericht Horb verantworten muss.

Die 53-jährige Hauptangeklagte ist allerdings nicht erschienen, telefonisch hat sie mitgeteilt sie sei in Quarantäne – ein Schreiben lag dem Amtsgericht Horb am Tag des Prozesses am 4. Mai nicht vor.

Dass es die Angeklagte mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, wird allen Anwesenden im Laufe des Prozesses bewusst. Der zuständige Polizeikommissar sagt als Zeuge aus, er habe die Ermittlungen gegen die 53-Jährige durchgeführt. "Das mit der Quarantäne hat sie mir auch öfter erzählt", sagt der Beamte. "Wenn ich dann aber beim Gesundheitsamt nachgefragt habe, stellte sich heraus, dass nichts dergleichen vorlag".

Eigene Wohnung musste zwangsgeräumt werden

Lügen haben kurze Beine – die Unwahrheiten der Hauptangeklagten konnten allesamt während des Prozesses aufgedeckt werden. Der Angeklagte sei in der Wohnung der 53-Jährigen, die zur damaligen Zeit seine Partnerin war, untergekommen. Ihre Wohnung mussten die beiden zwangsräumen, da sie die Miete nicht bezahlt hatte.

Nachdem die beiden einige Zeit bei Bekannten übernachtet hatten, kamen sie für insgesamt 24 Nächte im Oktober und November 2019 in einem Gasthof im Landkreis Freudenstadt unter. Den Meldeschein füllte die Hauptangeklagte aus. Der Besitzerin des Gasthofes erzählte die 53-Jährige, in ihrer Wohnung habe sie einen Wasserschaden und das Paar müsste deshalb in den Ferienzimmer unterkommen. "Meine damalige Partnerin sagte mir, ihr Lohn würde noch ausstehen", so der Mann. "Die Idee war, dass mit diesem ausstehenden Lohn die Schulden beglichen werden." Durch die Aussage des Zeugen klärt sich auch diese Lüge auf. "Es stand kein Lohn aus, die Angeklagte hatte eine Restschuld bei ihrem Arbeitgeber", so der Kommissar. Sie hatte bei ihrem Arbeitgeber für den Monat November 2019 um einen Vorschuss gebeten, diesen habe sie erhalten.

Frau hinterlässt Wirtin einen Brief

Am 7. November 2019 verließ das Paar die Unterkunft. "Der Auszug verlief spontan, Hals über Kopf", so der Angeklagte. "Ich wusste nicht was da abläuft, ich ließ alles da, was ich besaß." Die Frau hinterließ der Gastwirtin lediglich einen handschriftlichen Brief. In diesem stand, sie müsse noch zur Bank gehen, danach würde sie ihre Rechnung begleichen.

Die Geschädigte selbst erlebt den Prozess nicht mehr mit – sie verstarb. Ihre Aussage liegt dem Gericht vor: "Die Frau war dunkelblond und sprach schwäbisch. Der Mann, mit dem sie unterwegs war, hatte eine dunkelblonde Haarfarbe und war jünger als seine Begleitung." Dieser hielt sich fast die gesamten drei Wochen in seinem Zimmer auf, weswegen sie ihn kaum zu Gesicht bekommen hätte. "Die Frau sagte mir telefonisch nach ihrem Auszug, sie würde das Geld bei der Bank holen. Nachdem ich sie noch einmal daran erinnerte, erzählte sie mir, der Mann würde das Geld vorbeibringen und seine Sachen abholen."

Die Frau behauptete am Telefon, der Mann wäre Gärtner. Auf Nachfrage des zuständigen Richters, Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick, klärt der Angeklagte, dem die Situation offensichtlich unangenehm war, auf: "Ich bin kein Gärtner, mir war nicht klar, dass sie solche Geschichten erzählt." Auch, dass er das Geld vorbeibringen solle, habe ihm die 53-Jährige nicht gesagt.

Gastwirtin erhielt ihr Geld nie

Zweimal frühstückten sie in der Unterkunft – ihre Schulden belaufen sich auf 1022 Euro. Die Gastwirtin erhielt ihr Geld niemals – weil sie sich "betrogen" fühlte, erstattete sie Anzeige.

Der Angeklagte schaut schuldbewusst zu Boden, dem Richter sieht er nicht mehr in die Augen. Schulden hat der Angeklagte viele – so viele, dass er den Überblick darüber verloren hat. Nach seinem Hauptschulabschluss hat er zwei Ausbildungen angefangen, beide hat er im ersten Lehrjahr abgebrochen. "Ich kann nicht mehr nachvollziehen, warum ich das nicht zu Ende gemacht habe", sagt er. "Rückblickend war das Dummheit."

Sein letztes festes Arbeitsverhältnis hatte er 2017. Vor den Anwesenden gibt er zu, er sei der Hauptangeklagten "blauäugig hinterhergelaufen". Er senkt den Kopf: "Es hat mir auch sehr leid getan, als ich erfahren habe, dass die Gastwirtin nicht mehr lebt." An sich, so Trick, mache der Angeklagte keinen schlechten Eindruck. "Was ist der Grund, dass Sie im Leben keinen Fuß fassen konnten?", fragt der Amtsgerichtsdirektor. Vermutlich, so der Angeklagte, sei der Grund, dass er keine abgeschlossene Ausbildung besitze. "Psychisch bin ich auch nicht auf der Höhe. Es fällt mir schwer, Termine einzuhalten und mit Menschen zu sprechen." In manchen Wochen verlasse er die Wohnung gar nicht. "Das war auch in der Zeit, in der wir im Gasthof wohnten. Nach der Zwangsräumung ging es mir sehr schlecht. Es fühlte sich so an, als ob mir der Boden unter den Füßen weggezogen worden wäre." Das sei auch der Grund gewesen, warum ihn die Gastwirtin so gut wie nie zu Gesicht bekommen hätte. Sein Ziel sei es, eine Festanstellung zu erhalten. Um seine Schulden abzubezahlen, habe er sich Hilfe geholt. "Das hätten Sie längst machen können", stellt Trick fest.

Angeklagter soll sich an den Kosten beteiligen

Der Staatsanwalt beantragt Freispruch, man könne dem Angeklagten in diesem Prozess keinen Vorwurf machen. Den Meldeschein habe die Hauptangeklagte ausgefüllt. Trick sagt: Strafrechtlich könne man dem Angeklagten keinen Vorwurf machen, zivilrechtlich solle er sich allerdings an den Kosten für das Zimmer beteiligen. Die Erleichterung steht dem Arbeitslosen ins Gesicht geschrieben: "Ich bin froh, dass ich das alles hinter mir lassen kann." Für den 41-Jährigen hat der Amtsgerichtsdirektor noch einen Ratschlag: "Gehen Sie arbeiten und versuchen Sie, aus dem Loch herauszukommen". Gegen die Hauptangeklagte dagegen wurde ein Strafbefehl eingeleitet.