In der Zulassungsstelle laufen die Vorbereitungen: Ab Montag kann das HOR-Kennzeichen beantragt werden. Foto: Hopp

Bundesverkehrsministerium hat der Wiedereinführung  zugestimmt. Ab 2. Dezember ist Beantragung möglich.

Horb - Zwei Kennzeichen sind schon vergeben, doch ab 2. Dezember dürfen alle Horber ihr "HOR" reservieren oder gleich beantragen. Gestern um 18 Uhr trudelte die entscheidende E-Mail in der Redaktion ein: Das Bundesverkehrsministerium hat der Wiedereinführung des Altkennzeichens zugestimmt. Nun geht es schnell. Die Software in den beiden Zulassungstellen in Horb und Freudenstadt muss umgestellt werden. Bereits ab kommendem Montag ab 8 Uhr morgens geht es los. Auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-freudenstadt.de) kann man dann das Kennzeichen reservieren oder direkt vor Ort bei den Zulassungsstellen beantragen. Die Horber ist in der Ihlinger Straße 79 im Volkshochschulgebäude zu finden. Die Kreisverwaltung rechnet mit einem erheblich höheren Kundenaufkommen als an "normalen" Montagen und wird deshalb am Montag ihre beiden Zulassungsstellen durchgehend von 8 Uhr bis 17.30 Uhr öffnen. "Bei hohem Kundenandrang könnte die telefonische Erreichbarkeit der beiden Zulassungsstellen beeinträchtigt sein", heißt es in der Pressemitteilung.

Für den im Verwaltungsdeutsch "Umkennzeichnung" genannten Vorgang müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemaliger Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief) und die alten Kennzeichenschilder mitgebracht werden.

Die Gebühren für die Umkennzeichnung mit Wunschkennzeichen betragen laut Kreisverwaltung je nach Fall zwischen 37,60 Euro und 48,40 Euro. In diesen Gebühren sind die Kosten für die neuen Kennzeichenschilder nicht enthalten.

Die Reservierung auf der Homepage bleibt 270 Tage gültig. Nicht reserviert werden können die noch immer vergebenen alten HOR-Kennzeichen sowie aufgrund von Verlust oder Diebstahl gesperrte Kennzeichen. Und noch zwei weitere Kennzeichen sind bereits reserviert: HOR B 1 und HOR B 2. Diese wurden der Stadt Horb für die auch zu Repräsentationszwecken dienenden Dienstfahrzeuge des Oberbürgermeisters und des Bürgermeisters zuerkannt.