Wird es für die Anwohner der Panoramastraße Vorausleistungsbescheide geben um einen Gerichtsbeschluss zu umgehen? Foto: Lück Foto: Schwarzwälder Bote

Sanierungs-Konflikt: Beim "Vorausleistungsbescheid" kann in der Panoramastraße sofort vollstreckt werden

Holt das Rathaus in der Panoramastraße jetzt doch den "Abzock-Hammer" raus? Zwar wurde in der nichtöffentlichen Anwohner-Info gesagt, dass keine Vorausleistungsbescheide geplant sind. Doch öffentlich versprechen will das die Rathausspitze bisher nicht.

Horb. Die Anwohner der Panoramastraße zittern vor den drohenden Erschließungsgebühren in Höhe ab 48 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Die Straße soll für 2,8 Mio. Euro saniert werden.

Doch jetzt gibt es eine neue Angst: Wird das Rathaus kurz nach dem Baubeginn die sogenannten "Vorausleistungsbescheide " verschicken. Das sind Bescheide, die ohne Gerichtsbeschluss vollstreckt werden können.

Fakt ist, so erfuhr der Schwarzwälder Bote: Auf der nichtöffentlichen Anwohnerversammlung in der Hohenberghalle zu den Erschließungsgebühren in der Panoramastraße soll Bürgermeister Ralph Zimmermann (FDP) versprochen haben: "Wir schicken zunächst die Ablösevereinbarung heraus. Wer die nicht unterzeichnet, der muss mit einer Abrechnung nach dem Ende der Bauarbeiten nach seinem Grundstücksanteil rechnen. Die Praxis, so wie andere Kommunen Vorausleistungsbescheide zu verschicken, hat es in Horb noch nicht gegeben."

Daraufhin hat der Schwarzwälder Bote drei Fragen an die Pressestelle des Rathauses geschickt: "Neben den Ablösevereinbarung hat die Kommune auch das Recht, für die Erschließung der Panoramastraße sogenannte ›Vorauszahlungsbescheide‹ zu erlassen. Dazu habe ich konkrete Fragen, die ich bitte, sie einzeln zu beantworten:

Wird Horb das tun?

Kann das Rathaus ausschließen, dass es für die Panoramastraße Vorauszahlungsbescheide an die Eigentümer in der Pano-Straße verschickt?

Kann das Rathaus versprechen, dass es keine Vorauszahlungsbescheide an die Eigentümer in der Pano-Straße verschicken werden?"

Die Antwort der Pressestelle: "Wir verweisen auf unsere Antwort vom 14. Oktober zur Panoramastraße, seither hat sich kein neuer Sachstand ergeben."

Und was steht in dieser Antwort?

Die Pressestelle schreibt: "Im Interview mit dem Schwarzwälder Boten hat OB Rosenberger auch zum Thema Panoramastraße Aussagen gemacht hat. Dort hat er unter anderem erklärt, dass die Stadt Horb nun mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe das Gespräch sucht, nachdem die Interessengemeinschaft sich an das RP gewandt hatte, und anschließend auch für einen weiteren Austausch mit der Interessengemeinschaft offen ist. Inhaltlich werden wir daher diesem Austausch nicht vorgreifen."

Klartext: Das Rathaus will – Stand heute – offenbar nicht öffentlich versprechen, dass es in Horb für die Anwohner der Panoramastraße keine "Vorausleistungsbescheide" geben wird.

Und das könnte brisant sein. Rechtsanwalt Johannes Mascha, der landesweit gegen die Erschließungsgebühren kämpft, sagt: "Wenn die Gemeinde arm ist, kann sie Vorleistungsbescheide für die Erschließung an die Anwohner verschicken. Diese Vorleistungsbescheide können sogar ohne Gerichtsentscheid vollstreckt werden." Klartext: Wer die Summe im Vorleistungsbescheid nicht bezahlt, kann vom Rathaus gepfändet werden.

Mascha: "Ich habe sogar einen Fall, in dem ein Anwohner gegen diese Vorausleistungsbescheide Widerspruch eingelegt hat. Der wurde mehrere Jahre von der Gemeinde nicht behandelt. Jetzt schickt sie den nächsten Bescheid heraus – und fordert Versäumnis-Zuschläge. Die dürfen derzeit mit bis zu 12 Prozent im Jahr verzinst werden. Die Summe dieser Versäumniszuschläge ist in etwa so hoch wie die Summe im Vorausleistungsbescheid."

Deshalb wäre eine klare Antwort des Rathauses, ob sie den "Abzock-Hammer" gegen die Panoramastraßen-Anwohner rausholt, jetzt an der Zeit.

Denn: Stand heute haben die Anwohner zwei Möglichkeiten. Entweder unterzeichnen sie die Ablösevereinbarung mit dem Rathaus. Bekommen insgesamt zehn Prozent Bonus der erwarteten Bausumme. Der Nachteil: Mit der Unterzeichnung dieser Ablösevereinbarung verzichten sie auf ihre Widerspruchsrechte, so sagt es die Gemeinderatsdrucksache ganz klar.

Oder sie warten ab – beispielsweise weil sie ein Aktienpaket oder eine Erbschaft in Aussicht haben – bis die Endabrechnung der Baustelle da ist. Rechtsanwalt Mascha: "Das kann – falls auch noch Gewährleistungsfragen zu klären sind – bis zu fünf Jahre nach Baubeginn dauern."

Mit dem Vorausleistungsbescheid hätte Horb die Möglichkeit "zwischendurch" Geld reinzuholen. Schon Gemeinderat Anton Ade hatte zur finanziellen Lage von Horb in der Debatte um die Gewerbegebiet gesagt: "Ich persönlich würde Horb gerne raus aus Hartz IV bringen."

Im Rahmen der Corona-Krise und dem drohenden Haushaltsloch (erste Schätzungen gehen von bis zu 5,74 Millionen Euro im Ergebnishaushalt aus) ist die Frage, ob sich das Rathaus das Vorstrecken der 2,8 Mio. Euro Baukosten noch leisten kann.