Neues Landesglücksspielgesetz trifft Betreiber: Ein Spielcenter soll bereits im Juli, das andere 2017 schließen.
Horb - Die zwei Spielhallen auf dem Hohenberg sind noch relativ jung – und trotzdem stehen sie vor dem Aus, falls das neue Gesetz in Horb greift. Als erstes könnte es die Spielhalle im Fink-Gebäude in der Hahnerstraße treffen.
"Vielleicht gibt es in Horb einen Musterprozess", sagt Wolfgang Kronenbitter, städtischer Fachbereichsleiter Recht und Ordnung. "Die Betreiber gehen vehement gegen die drohende Schließung vor." Auslöser ist das im November 2012 erlassene neue Glücksspielgesetz, das viele Vorschriften zum Jugend- und Spielerschutz enthält. Das Gesetz soll den Kommunen helfen, die Konzentration von Spielhallen zu verhindern. Unter anderem sieht das Regelwerk vor, dass neue Spielhallen künftig mindestens 500 Meter voneinander entfernt stehen müssen. Der gleiche Abstand gilt zu weiterführenden Schulen und Jugendeinrichtungen. Spielhallen, die vor dem 28. Oktober 2011 genehmigt wurden, genießen Bestandsschutz bis 2017. Das würde auf die Spielhalle im Rauhen Grund (gegenüber von Norma) zutreffen.
Viel kürzer ist die "Gnadenfrist" laut Kronenbitter für die Spielhalle in der Hahnerstraße, die zum 1. Juli dieses Jahres schließen müsste, denn sie bekam die Erlaubnis erst nach dem Stichtag.
Wie Kronenbitter informiert, sind für den Betrieb von Spielhallen in Horb 2011 noch insgesamt sechs Konzessionen erteilt worden, nämlich für die zwei Spielcenter auf dem Hohenberg, die jeweils drei Spielhallen beherbergen. Zum 1. Juli 2012 trat der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland (zwischen dem Bund und den Ländern) in Kraft. In Baden-Württemberg wurde er durch das Landesglückspielgesetz am 28. November 2011 konkretisiert.
Die Stadt Horb kann jetzt vielleicht das verwirklichen, was ihr schon seit Jahren vorschwebt: Spielcasinos auf dem Hohenberg einen Riegel vorzuschieben. Seit Jahren ist das Thema ein Konfliktherd. Anfangs wollten die Gemeinderäte nur ein Bowlingcenter mit Disco, doch vor allem die Glücksspiel-Investoren drängten auf den Hohenberg.
Der Talheimer Investor Karl-Heinz Fink, der selbst zwar keine Spielhallen betreibt, aber als Eigentümer seine Ladenflächen in der Hahnerstraße vermietet, beschritt 2008 den Klageweg, nachdem die Stadt seine Voranfrage für eine Spielhalle abgelehnt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihm Recht, weshalb die Stadtverwaltung die Spielhalle genehmigen musste.
Jetzt wendet sich die Rechtslage gegen ihn, und Fink versteht die Welt nicht mehr: "Für mich wäre es eine Katastrophe, wenn die Spielhalle wieder raus müsste. Mit der neuen von der Stadt erlassenen Sortimentsbeschränkung auf dem Hohenberg hätte ich keine Chance mehr, diese Räume zu vermieten. Es bleiben ja kaum noch Sparten übrig, die dort erlaubt sind, oder die es noch nicht gibt."
Fink kündigt Widerstand an. "Ich kann kaum glauben, dass solch ein Vorgehen rechtens ist. Der Investor hat eine halbe Million Euro in den Umbau des Ladenlokals investiert. Das wäre ja eine unglaubliche Ressourcen-Vernichtung, wenn das jetzt alles wieder raus müsste."
Die dritte Einrichtung mit Spielhallen-Konzession (für nur eine Halle) auf Horber Gemarkung ist übrigens das frühere Lokal Seewald, das zu Grünmettstetten gehört. Dessen Betreiber und Vermieter können nach derzeitiger Rechtslage aufatmen. Denn der Seewald liegt weitab, sodass die Konzession wohl nicht gefährdet ist.