Das Hochwasser Anfang Juni in Mühringen: Geschädigte stellen Anträge auf Zuwendungen. Foto: Archiv-Foto: Hopp

Die Anträge für Finanzhilfe sollen schnell gestellt werden. Für eine Entschädigung braucht es keinen Gutachter.

Horb-Mühringen - Gute Nachricht für alle, die auf die Bundeshilfe für das Hochwasser warten: Für eine Entschädigung braucht es keinen Gutachter.

Das stellte Joachim Fischer, Sprecher des Regierungspräsidiums, klar. Das RP ist unter anderem zuständig für die Gewährung der Hochwasserhilfe für Gewerbetreibende: "Laut den Verwaltungsvorschriften zur Prüfung der Anträge kann auch eine Glaubhaftmachung der Schäden und eine persönliche Versicherung ausreichend sein." Das RP wartet jetzt auf die Schadensmeldungen. Eine davon dürfte von Jochen Schimmler stammen, Werkstatt- und Tankstellenbesitzer aus Mühringen. Laut Ortsvorsteherin Monika Fuhl hat er einen Schaden von 200 000 Euro erlitten, aber bisher lediglich 70 000 Euro von der Versicherung bekommen.

Fuhl hatte kritisiert, dass sie im RP niemanden erreicht hatte, und dass unklar sei, ob die Geschädigten zum Nachweis einen Gutachter benötigen. Dazu sagt Fischer: "Jeder, der Fragen zur Hochwasserhilfe des Bundes hat, kann uns unter der Telefonnummer 0721/92 60 erreichen."

Und auch die private Hochwasserhilfe des Bundes hatte in Mühringen für Stress gesorgt. Laut Ortsvorsteherin Fuhl sollte man bis gestern eine Schadenssumme beim Landkreis Freudenstadt, der für diese Auszahlung zuständig ist, einreichen.

Dazu sagt Klaus Dölker vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt: "Das Wirtschaftsministerium will sich einen Überblick verschaffen, wie hoch die Schadenssumme bei Privaten und Gewerbe durch das Hochwasser ist. Zwar wurde uns als Frist der 11. November zur Einreichung gesetzt, aber es geht lediglich um eine ungefähre Schadensmeldung. Wir bemühen uns, dass die Bürger von Mühringen so schnell wie möglich ihr Geld bekommen."

Anfang vergangener Woche hatte das Landratsamt an die Stadt Horb die 75.000 Euro überwiesen, die vom Land für die Hochwasserhilfe bereitgestellt wurden. Die Stadt hatte das Geld vorab ausbezahlt. Die Stadtverwaltung Horb betont in einer Pressemitteilung, dass der Landkreis Freudenstadt die Stadt Horb nicht im Regen stehen gelassen habe. Das Landratsamt habe am 7. November umgehend eine Anfrage des RP an die Stadt Horb bezüglich einer ersten Liquiditätsplanung für das erste Quartal 2013 weitergeleitet. Bürgermeister Jan Zeitler erklärt: "Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir den geschädigten Gewerbetreibenden im Rahmen der Aufbauhilfe des Landes finanzielle Unterstützung zukommen lassen können. Wichtig ist mir, dass dadurch deren berufliche Existenz gesichert wird."

Bereits durch das Soforthilfe-Programm konnten laut Stadtverwaltung Ende Oktober zirka 33.000 Euro an Privatpersonen ausgezahlt werden. Ortsvorsteherin Fuhl wird in der Pressemitteilung der Stadt zitiert: "Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und der Stadtverwaltung hat gut geklappt. Die ersten groben Einschätzungen über die Hochwasserschäden im gewerblichen Bereich sind über das Wochenende ermittelt worden und wurden termingerecht weitergeleitet."

Auf den Internet-Seiten des Landkreises (www.landkreis-freudenstadt.de) können jetzt auch die Anträge für Private, Gewerbliche und Gemeinden heruntergeladen werden. Auch auf der Seite der Regierungspräsidien gibt es die Anträge – im Word-Format sogar zum sofortigen Ausfüllen. (www.rp.baden-wuerttemberg.de). PS: Die Antragsfrist endet im Juni 2015. Fischer: "Wer ganz sicher gehen möchte, sollte den Antrag aber so zügig wie möglich stellen."