Ein in Straßburg 1578 gedrucktes Flugblatt setzte die im Grabenbachtal erfolgte Hochwasserkatastrophe neben zwei in Norditalien ausfindig gemachten Missgeburten ins Bild. Die Flugschrift bezeichnete dabei das vorderösterreichische Horb fälschlicher Weise als württembergische Stadt. Quelle: (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv, PAS II 15/33) Foto: Schwarzwälder-Bote

Die Grafschaft Hohenberg zählte zu den verfolgungsintensivsten Territorien Südwestdeutschlands / Teil eins

Horb. Allein in der schwäbisch-österreichischen Grafschaft Hohenberg gelegenen Stadt Horb fanden am Beginn der Neuzeit annähernd so viele Hexenhinrichtungen statt wie im gesamten benachbarten Herzogtum Württemberg, obgleich die Landesherrschaft der tirolisch-habsburgischen Tradition entsprechend Hexenprozessen distanziert gegenüberstand.

 

Die Geschichte der Horber Hexenverfolgungen macht deutlich, dass es sich bei dem Phänomen des Hexenwahns nicht um eine seit dem Zeitalter der Aufklärung verschiedentlich instrumentalisierte Epoche aus dem finsteren Mittelalter handelt, sondern dass die Hexenverfolgungen viel mehr ein Ausdruck kollektiver und individueller Ängste in der frühen Neuzeit sowie das Resultat einer gestörten gesellschaftlichen Harmonie in der Zeit des Frühabsolutismus waren. Die Haupttriebkraft im Obervogteiamt Horb bildete das Verfolgungsbegehren der Bürger und Bauern. Bei dieser Hexenverfolgung von unten zeigte sich der Gemeine Mann von seiner dunklen Seite.

Die Epoche der Hexenverfolgung ist bis heute begleitet von Mythen und Klischees. So wurde bereits 1782 als aufklärerisches Argument gegen die letzte europäischen Hexenhinrichtung im Schweizer Kanton Glarus mit angeblich neun Millionen Opfern eine viel zu hohe Zahl ermittelt, die im 19. Jahrhundert von protestantischen Theologen in der Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche instrumentalisiert wurde.

100 Exekutionenin Horb

Die Nationalsozialisten deuteten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Hexenverfolgungen rassistisch und neuheidnisch um und setzten diese Zahl zur generellen Propaganda gegen die Kirchen ein. Diese weit überhöhte Opferzahl tauchte während der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Zuge der Frauenbewegung und der sie begleitenden esoterischen Strömungen erneut auf.

Bremer Soziologen verstiegen sich gar zu der These, dass von Kirche und Landesherrschaft systematische Hexenjagden auf Hebammen und kräuterkundige Heilerinnen veranstaltet wurden mit dem Ziel, eine Geburtenkontrolle zum Zweck eines ungehinderten staatlichen Wachstums zu unterbinden.

Die neuere Hexenforschung ist sich zwischenzeitlich darüber einig, dass die Hexenverfolgung europaweit zwischen 50 000 und 100 000 Menschen das Leben kostete. Im süddeutschen Raum wurden in der nachreformatorischen Verfolgungsperiode nachweislich 3229 Menschen wegen Hexerei hingerichtet. Zwischen 1528 und 1711 lassen sich in der schwäbisch-österreichischen Grafschaft Hohenberg 368 Hinrichtungen belegen, von denen genau 100 Exekutionen auf die Stadt Horb fallen. Damit muss die schwäbisch-österreichische Grafschaft Hohenberg in Relation zu ihrer Einwohnerzahl zu den verfolgungsintensivsten Territorien des deutschen Südwestens gezählt werden.

Am Abend des Mittelalters erfolgte im Wechselspiel der Prozesspraxis der kirchlichen Inquisition mit der Volksmagie eine Veränderung des alten Zaubereidelikts, die ihren Niederschlag in einer größeren Zahl von dämonologischen Werken fand, in denen die neue Hexenlehre festgeschrieben wurde und deren Höhepunkt die Niederschrift des berüchtigten Hexenhammers durch den Dominikanermönch Heinrich Kramer (lat. Institoris) bildete.

Der Zauberer hatte sich vom Einzeltäter zum Mitglied einer kriminellen Bande verwandelt, die als Teufelsbündler ihre Magie nur mit Hilfe des Teufels ausüben konnte. Die Zugehörigkeit zu einer den Teufel verehrenden Sekte, in der man Zauberei trieb, wurde als neues Delikt erdacht. In der Stadt Luzern tauchte in einem Verfahren gegen einen Mann namens Gögler 1419 zum ersten Mal das deutsche Wort "hexerye" zur Bestimmung ketzerischer Praktiken auf. In der Dauphiné, dem Waadtland, dem Wallis, dem Aostatal sowie den Regionen um Lausanne und Bern verflochten sich Ketzereivorwürfe mit Anklagen wegen Schadenszauber.

Diese Prozesse wiesen bereits Merkmale der späteren Hexenverfolgung auf. Im Gefolge von Teilnehmern am Basler Konzil breitete sich der aus der Westschweiz kommende junge Hexenglaube aus. Erste Hexenprozesse in Basel und Heidelberg zeigten zur Mitte des 15. Jahrhunderts, dass weltliche Obrigkeiten bereit waren, von sich aus ohne Hilfe der Inquisition bei der Hexenverfolgung aktiv zu werden. Die von Dämonologen definierte Hexerei bestand aus fünf Elementen: Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexensabbat, Schadenszauber und Hexenflug. Die von den Opfern der Hexenverfolgung durch Folter abgepressten Geständnisse folgten meist diesem Schema.

Der Glaube an Hexen war am Beginn der Neuzeit Allgemeingut. Künstler wie Albrecht Dürer, Hans Baldung Grien oder Hieronymus Bosch ließen Hexendarstellungen zu den verbreitetsten Bildthemen jener Zeit werden. Den selbstverständlich tradierten Hexenglauben hat selbst Martin Luther in seinen Schriften im Grundsatz aufgenommen. Luther war fest davon überzeugt, dass es Hexen gibt und dass sie durch ihre Zauberei Schaden an Mensch, Vieh und Ernte anrichten. Er forderte zur Tötung der Hexen durch das Feuer auf. Damit wollte er allerdings nicht mehr und nicht weniger, als dass ein für ihn real existierendes Verbrechen bestraft wird.

Wie Mord oder Diebstahl sollte auch das Verbrechen der Zauberei geahndet werden. Ob Paracelsus, der Erfinder der modernen Medizin, oder Melanchthon, den man schon zu Lebzeiten den Lehrer Deutschlands nannte, auch Luthers Zeitgenossen glaubten fast alle an Hexen und wollten ihre Bestrafung.

In Horb wie auch in der gesamten Grafschaft Hohenberg richtete sich die Hexenverfolgung fast ausschließlich gegen Frauen. Lediglich sieben der 125 Beklagten waren Männer, von denen aber nur zwei exekutiert wurden. Die Opfer waren weder Mitglieder geheimer Gruppen oder gar Trägerinnen germanischen Brauchtums, sondern rekrutierten sich zum Teil aus einem ungeduldeten Personenkreis von Kriminellen, Fremden oder Nichtsesshaften, die in einer konfliktreichen Beziehung zu ihrer Umgebung standen.

Hexenverbrennungnach Überschwemmung

Der Hexereiverdacht entstand dabei als Folge von feindselig erlebten Verhaltensweisen und erhärtete sich meist durch eine breite Bereitschaft, asozial handelnde Personen zu diabolisieren. Neben Eigentumsverbrechen wurden auch Sexualdelikte in Zusammenhang mit Hexerei gedacht. Der Hexereiverdacht fiel aber auch auf Angehörige der Oberschicht, die durch aggressives Wirtschaftsgebaren oder Korruption in den Augen der Mehrheit den sozialen Konsens aufgekündigt hatten. Sich schnell bereichernde Aufsteiger ließen als neue Oberschichtsangehörige aus ihrem täglich erlebten asozialen Verhalten Hexereiverdacht entstehen. Neben der Enttäuschung sozialer Rollenerwartungen spielte der Sozialneid eine weitere Rolle bei Hexereibezichtigungen. Eine besondere Brutstätte bildete der Horber Spital zum Heiligen Geist, in dem arme Spitaliten zusammen mit reichen Pfründnern untergebracht waren. Hier manifestierten sich in ungleicher Unterbringung, Verköstigung und Arbeitsforderung die sozialen Unterschiede der Stadtgesellschaft auf engstem Raum.

Im Hintergrund einer jeden Hexenverfolgungswelle stand eine akute soziale Notsituation, die durch Missernten oder Katastrophen ausgelöst wurde. Krisenphänomen und Hexenglaube standen in unmittelbarer Beziehung zueinander. Zur Zeit der Hexenprozesse häuften sich die Agrarkrisen infolge einer Klimaverschlechterung, die als Kleine Eiszeit bezeichnet wird, in der Wetteranomalien verheerende Naturkatastrophen zur Folge hatten. Wer erntevernichtende Wetterereignisse oder verheerende Schicksalsschläge auslösen konnte, wurde als größte Gefahr für die ganze Gesellschaft angesehen. Unter den fünf von den Dämonologen definierten Elementen des Hexereibegriffs ist der Schadenzauber dasjenige, das dem Volksglauben am nächsten stand. Ein zentraler Vorwurf an die Horber Hexen war der Wetterzauber. Die Horber Hexenimagination war überhaupt geprägt von aktuellen Ängsten, die im Modus von Volkssagenmotiven formuliert wurden, deren populäre Erzählstoffe das dämonologische Hexenbild verzeichneten. Der Vorwurf des Schadenzaubers rückte auch deshalb ins strafrechtliche Zentrum der Hexenprozesse, da er als einziges Delikt des elaborierten Hexereibegriffs nach Artikel 109 der Carolina mit dem Feuertod zu bestrafen war.

So wurden neun Frauen zum Sündenbock gemacht und als Hexen exekutiert, nachdem sich am 15. Mai 1578 im Grabenbachtal eine verheerende Überschwemmungskatastrophe ereignet hatte. Anlässlich dieser Katastrophe und den anschließenden Hexenverbrennungen gab ein gewisser Ambrosius Wetz in Antwerpen eine "Warhafftige und ein erschröckliche Neuwe Zeitung" heraus, die in 30 Strophen ziemlich aufreißerisch über das Geschehen in Horb berichtete.

Inhaltlich waren solche Hexenzeitungen, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mehr und mehr Verbreitung fanden, äußerst dürftig. Keine einzige von ihnen äußerte sich kritisch zu den Ereignissen, sondern alle riefen mehr oder weniger zu weiterer Verfolgung auf. In gewisser Weise stellten diese Zeitungen die Vorläufer unserer modernen Boulevardblätter dar, indem sie dem Leser damals schon eine zukunftsträchtige Mischung aus Ungeheuerlichem, Sex, Unzucht und Verbrechen boten.

Weitere Informationen: Text wurde vom Kultur- und Museumsverein zur Verfügung gestellt. Ein zweiter Teil folgt.