Horber Ruhewald: Die Stadtverwaltung erklärt, dass die Regeln eindeutig sind. Foto: Lück

Rathaus will ab nächstem Jahr Satzung umsetzen. Wird dann abgeräumt?

Die Hinterbliebenen im Ruhewald hoffen auf das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dort streiten sich ein Hinterbliebener und das Rathaus darum, ob Grabschmuck weiterhin erlaubt ist. Der Termin in Karlsruhe ist am Montag, 30. November. Wird am selben Tag der Grabschmuck im Ruhewald geräumt?

Horb. Fakt ist: Der Gemeinderat hatte den von OB Peter Rosenberger vorgeschlagenen Kompromiss - Schmuck nur als Naturmaterialien ohne Blumen in 20 mal 20 Zentimeter Größe - mehrheitlich abgelehnt. Heißt das, dass der Grabschmuck am Montag von Bauhof-Mitarbeiter abgeräumt wird?

Rathaussprecherin Inge Weber erklärt: "Der Gemeinderat hat durch seinen Beschluss die rechtsgültige Satzung bekräftigt, das heißt: Nach Ablauf von zehn Tagen nach einer Bestattung soll die Grabgestaltung der Natur überlassen werden. Die Verwaltung wird diesen Beschluss natürlich umsetzen. Allerdings mit dem gebotenen Respekt vor den Angehörigen, was sicher auch im Sinne des Gemeinderats ist. Die Verwaltung wird zunächst die rund 800 Grabnutzer über die Entscheidung des Gemeinderats vom gestrigen Abend informieren und ihnen Gelegenheit einräumen, eventuell vorhandenen Grabschmuck selbst zu entfernen. Gleichzeitig werden wir aber auch klar kommunizieren, dass wir im neuen Jahr die Regelung der Satzung, die eben keine Grabgestaltung nach Ablauf von zehn Tagen nach der Bestattung vorsieht, umsetzen werden. Wir hoffen natürlich, dass die Grabnutzer diese vom Gemeinderat getroffene demokratische Entscheidung als solche anerkennen werden, wohl wissend, dass einige enttäuscht sein werden."

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Das heißt im Klartext: Bis Silvester gibt es eine "Gnadenfrist" für Grabschmuck im Ruhewald, dann soll abgeräumt werden.

Hinterbliebene hatten nach der Sitzung gesagt, dass sie davon ausgehen, dass mit der Ablehnung des Kompromiss-Vorschlags sie weiterhin sich an die Drucksache aus 2016 halten werden, mit der der Ruhewald damals vom Gemeinderat mit 20 Ja-Stimmen beschlossen wurde. Hier ist ausdrücklich Grabschmuck mit einzelnen Blumen erwähnt.

OB Peter Rosenberger sagt dazu: "Jetzt ist es eindeutig. ;Mit dem Beschluss des Gemeinderats ist klar, was gilt. Die neuerlichen Versuche, erneut Zweifel und Unruhe bei allen anderen Hinterbliebenen zu säen, sind nicht mehr nachvollziehbar!"

Wird Verwaltungsgericht Ende November ein Urteil fällen?

Rathaussprecherin Weber erläutert in einer Stellungnahme: "Die Hinterbliebenen berufen sich auf eine Sitzungsdrucksache aus dem Jahr 2016. Tatsächlich ist mit der Entscheidung des Gemeinderats vom 24. November 2020 aber kein Interpretationsspielraum mehr vorhanden. Mit seiner mehrheitlichen Entscheidung hat der Gemeinderat eindeutig die bestehende Satzung bekräftigt – und nur die Satzung. In der Diskussion wurde eindeutig klar, dass alle früheren Flyer oder Ähnliches, die Aussagen zu Gestaltungen gemacht haben mit dieser Entscheidung endgültig vom Tisch sind und auch nicht mehr als Argumentation herangezogen werden können. Auch ein Bezug auf eine Sitzungsdrucksache von 2016, die noch nie Bestandteil der beschlossenen Satzung und daher auch noch nie geltendes Recht war, greift nicht durch. Als Oberbürgermeister Rosenberger die Stadtrräte am Dienstagabend um ihre Abstimmung gebeten hat, hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Abstimmung mit ›Nein‹ künftig nur die Satzung gelte. Und die Mehrheit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hat mit ›Nein" gestimmt. Auch aus der vorangegangenen Diskussion in der Sitzung gibt es keinen Zweifel daran, was der demokratische Wille des Gemeinderats ist!"

Die Drucksache aus dem März 2016 hatte auch der Hinterbliebene, der gegen die Stadt wegen des "Grabschmuck-Verbots" vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe klagt, als Beweismittel eingebracht (wir berichteten). Wird das Verwaltungsgericht Ende November ein Urteil fällen?

Der Gerichtssprecher: "In die mündliche Verhandlung wurden Zeugen bislang nicht geladen. In der Verhandlung wird die Sach- und Rechtslage erörtert werden."