Ältestenrat wiegelt Vorstoß ab. Gemeinderat entscheidet am 18. Dezember.
Horb-Ahldorf - Der Ältestenrat lehnt einen Bürgerentscheid über das geplante Gewerbegebiet Hau und Holzwiese ab. Das ist das Ergebniss der Sitzung der jüngstens Sitzung des Gremiums.
Der Ältestenrat des Gemeinderats tagte vergangene Woche, und die Ahldorfer Bürgerinitiative wartete gespannt darauf, was für Ergebnisse aus dieser Sitzung hervorgehen würden. Der Landtagsabgeordnete Klaus Dürr von der AfD hatte beim jüngsten Treffen mit der BI vorgeschlagen, ob man nicht ein Meinungsbild zum geplanten Gewerbegebiet bei Ahldorf aus der Bevölkerung bei Kommunalwahl 2019 einholen sollte.
Das lehnt der Ältestenrat (sieben Mitglider und Oberbürgermeister Peter Rosenberger), der alle Aspekte diskutiert und sich als beratendes Gremium für den OB versteht, allerdings ab. Stadtsprecher Rolf Kotz erklärte auf Anfrage unserer Zeitung: "Aufgrund des jüngst stattgefundenen Bürgerentscheides in Rottenburg wurde die Möglichkeit erörtert, dass auch der Gemeinderat selbst einen Entscheid mit zwei Drittel-Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats initiieren könnte. Da sich die Fraktionen im Gemeinderat aber der Verantwortung des Gemeinderats als gewähltes Gremium stellen wollen, wurde diese Option nicht weiterverfolgt." Christina Nuss, Sprecherin der BI Hau und Holzwiese: "Wir haben schon vor der Sitzung des Ältestenrats eine skeptische Einschätzung gehabt."
Entscheidung liegt bei Gemeinderat
Das heißt: Der Gemeinderat will grundsätzlich selbst entscheiden und diese Entscheidung nicht dem Bürger überlassen. Jetzt liegt es in der Hand der BI Hau und Holzwiese, ein Bürgerbegehren einzuleiten. Allerdings: Der Ältestenrat empfiehlt OB Rosenberger, dass die Entscheidung, ob die Erkundungen des geplanten Gewerbegebiets weitergehen, noch in diesem Jahr getroffen wird. "Die Verwaltung geht davon aus, dass die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Dezember hierfür genutzt werden kann", erklärt Kotz. Christina Nuss: "Wir warten die Entscheidung des Gemeinderates ab. Dann werden wir in der Bürgerinitiative entscheiden, wie wir weiter vorgehen."
Bis zu diesem Termin würde es somit für den "Ahldorfer Aufstand" wenig Sinn machen, ein Bürgerbegehren einzuleiten. Eine Entscheidung des Gemeinderats sollte abgewartet werden. Zudem bleibt bis zur Kommunalwahl – einem möglichen Termin zur Abstimmung über das Gewerbegebiet Ahldorf – noch genug Zeit: Sie ist am 26. Mai 2019 – fünf Monate nach Weihnachten.
Das Kostenrisiko: Verpulvert man das Geld für weitere Gutachten und läuft Gefahr, dass es verpulvert ist, wenn die BI Hau und Holzwiese in der Abstimmung über ein Bürgerbegehren eine Mehrheit gegen das Gewerbegebiet bekommen?
In Rottenburg schaffte es die dortige Bürgerinitiative gegen das Gewerbegebiet in Kiebingen, in allen Teilorten eine Mehrheit der Gewerbegebiets-Gegner an die Urne zu holen. Beim Bürgerentscheid in Rottenburg, der sich direkt nur um das Galgenfeld oder Herdweg in Kiebingen drehte – indirekt aber über weitere drohende Gewerbegebiete und -ausweitungen in Ergenzingen und Eutingen/Baisingen am Flugfeld – ging es allerdings "lediglich" um eine Fläche auf Feldern.
In Ahldorf geht es auch um den Wald, der für das Gewerbegebiet fallen soll. Insgesamt 17 Hektar müssten gerodet werden fallen, wenn hier 20 Hektar Gewerbefläche entstehen sollen. Wald – das hat der Gemeinderat und die Stadtverwaltung schon beim gescheiterten Windpark im Großen Hau in Rexingen gesehen – emotionalisiert die Horber Bevölkerung offenbar sehr.
Der Umgang mit Eigentümern: Der Gemeinderat lässt schon beim Gewerbegebiet Heiligenfeld prüfen, was eine gesetzliche Umlegung bedeuten könnte. Das heißt: Die Stadt fasst Flächen zusammen, die Eigentümer bekommen von der Gesamtfläche ihren Anteil, aber nicht mehr ihr eigentliches Grundstück. Wenn hier ein Gewerbegebiet gebaut wird, müssen sie die Erschließungskosten bezahlen. Das ist, so Grundstückseigentümer, natürlich eher ein Minusgeschäft für sie. Mancher spricht sogar von einer "heimlichen Enteignung". Nur mit diesem Mittel wäre – Stand jetzt – das geplante Gewerbegebiet umzusetzen, so Stadtplaner Klein im Ortschaftsrat Ahldorf. Denn das Rathaus hat die 58 Grundstückseigentümer in Hau und Holzwiese gefragt, ob sie verkaufen. Antwort: 30 lehnen den Verkauf ab. Das Rathaus hat also nur einen "Flickenteppich" zusammen.
Laut CDU-Fraktionschef Michael Keßler gibt es jetzt schon Zweifler unter seinen Stadträten, ob man eine gesetzliche Umlegung den Eigentümern zumuten will. Denn das wäre ein völlig neuer Umgang der Stadt mit ihren Bürgern.
Warum hat der Ältestenrat das Gewerbegebiet angesichts vieler strittiger Fragen nicht gekippt?
Stadtsprecher Kotz sagt, was die Meinung von OB Peter Rosenberger – der ja einen Sitz im Ältestenrat hat – ist: "Die Verwaltung wies auf den Umstand hin, dass Standortentscheidungen objektiv nachvollziehbar sein müssen. Sobald es zu einer Abwägung zwischen verschiedenen Belangen an mehreren Standorten in den rechtlich genormten Verfahren nach Baugesetzbuch kommt, sind diese auch vor Gericht überprüfbar. Die Beendigung einer Standortuntersuchung, ohne dass objektive Ausschlusskriterien vorliegen, kann daher auch negative Auswirkungen auf andere Standorte haben. Diesen anderen Standorten könnte vorgeworfen werden, dass sie nur realisiert werden, da man den nicht abschließend untersuchten Standort schlicht ›nicht wollte‹. Aufgrund der aktuellen Zwischenberichte ist aber aus Sicht der Verwaltung derzeit kein objektiver Ausschlussgrund für den Standort nördlich der B 32 gegeben." BI-Sprecherin Christina Nuss: "Das ist eine sehr merkwürdige Antwort. Die Verwaltung hatte immer behauptet, dass es nur in Ahldorf geeignete neue Flächen gibt. Jetzt ist die Rede von anderen. Da stimmt etwas nicht."
Info: Die Empfehlung des Ältestenrats
Laut Stadtsprecher Rolf Kotz hat der Ältestenrat Oberbürgermeister Rosenberger eine Einbringung der Entscheidung zum Fortgang des Gewerbegebiets in eine Gemeinderatssitzung noch in diesem Jahr empfohlen. In der Sitzung soll darüber beraten werden, ob der Standort detaillierter in den Fragen Artenschutz, Emissionen und Erschließung untersucht werden soll oder nicht. Sollte es im Rahmen der Untersuchungen zu einem Ausschlussgrund kommen, so könnte das Verfahren immer noch eingestellt werden. Insofern würde diese Beratung auch keinen Grundsatzbeschluss zugunsten oder gegen den Standort darstellen, sondern nur einen Auftrag, genauere Untersuchungen durchzuführen. Im Rahmen der Beratung wäre es dann auch nochmals möglich, allgemein die planungsrechtlichen und technischen Eignungs- und Ausschlussgründe für Gewerbestandorte darzustellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Dezember hierfür genutzt werden kann.