Lambert Straub darf im Gemeinderat nicht zum Thema Gewerbegebiet sprechen. Foto: Jonas Straub

Darum darf Lambert Straub heute im Gemeinderat nichts zu Hau und Holzwiese sagen.

Horb-Ahldorf - Nächster Hammer zur Gemeinderatsitzung heute: Nabu-Chef Lambert Straub wollte im Gremium zum geplanten Gewerbegebiet Stellung nehmen. Das wurde ihm von OB Peter Rosenberger untersagt. Die Bürgerinitiative ist empört.

Christina Nuss, Sprecherin der BI Hau und Holzwiese: "Das ist extrem traurig. Lambert Straub ist Träger öffentlicher Belange - man sollte ihn zum Thema des geplanten Gewerbegebiets anhören. Für uns ist das ein weiteres Indiz einer gewissen Ignoranz der Stadtspitze gegenüber dem Bürgerwillen und jetzt auch den Trägern öffentlicher Belange."

Was war passiert? Lambert Straub: "Der Nabu Horb hat für die Gemeinderatsitzung am 18. Dezember einen Antrag auf Anhörung gestellt. Dieser Antrag wurde von OB Rosenberger abgelehnt. Warum fürchtet die Stadtverwaltung eine Fürsprache pro Natur? Dem Nabu Horb geht es in erster Linie nur darum, dem Gemeinderat die Folgen der Planung aus der Perspektive des Naturschutzes darzulegen!"

Stadt: Nabu hat bereits seine Position dargelegt

Doch warum hat Straub ein Redeverbot bekommen?

Stadtsprecher Christian Volk: "Es ist richtig, dass die Verwaltung den Antrag des Nabu auf Anhörung in der morgigen Sitzung des Gemeinderats aus formalen Gründen ablehnen musste. Des Weiteren ist die Verwaltung im Nachgang des gestellten Antrags verwundert, da Lambert Straub bereits mit dem Filmteam, das die Bürgerinitiative begleitet hat, gesprochen hat, um seinen Redebeitrag im Gemeinderat filmen zu lassen, obwohl er noch keine Antwort auf die beantrage Anhörung hatte."

Denn: Auch Filmemacher Marc Uhlig wird heute zur Gemeinderatsitzung kommen. Er dreht einen Kinofilm namens "Unser Boden". Hatte schon während der Neckarwoche die BI Hau und Holzwiese gefilmt (wir berichteten). Uhlig hatte offenbar auch Straub angefragt. Er darf während der Debatte im Gemeinderat nicht filmen.

Uhlig: "Das scheint normal zu sein. Wir haben uns im heimischen Karlsruhe erkundigt – dort herrscht im Gemeinderat auch Filmverbot. Außer, alle Gemeinderäte haben vorher abgestimmt und zugestimmt."

Und so ähnlich ist auch die Begründung des Horber Rathauses für das "Redeverbot" von Lambert Straub im Gemeinderat.

Stadtsprecher Christian Volk: "Grundsätzlich ermöglicht Paragraph 29 der Geschäftsordnung des Gemeinderats folgendes: Der Gemeinderat kann betroffenen Personen oder Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung). Über die Anhörung entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden, eines Gemeinderats oder betroffener Personen und Personengruppen.

Anhörungen sind in der Tagesordnung aufzuführen, sprich bei öffentlichen Sitzungen auch öffentlich bekanntzumachen, damit der Gemeinderat darüber überhaupt einen Beschluss fassen kann. Die Tagesordnung für den Gemeinderat wurde bereits rechtswirksam im Amtsblatt bekannt gemacht, bevor der Antrag einging. Eine Aufnahme des Antrags mit einer Beschlussfassung im Gemeinderat ist daher rechtlich nicht mehr möglich.

Des Weiteren verwundert der Antrag, da sich der Nabu auf die Anfrage der Stadtverwaltung vom 8. Januar 2018, ob dem Nabu irgendwelche Anhaltspunkte aus der Arbeit im Naturschutz im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet vorliegen, erst Mitte Oktober medial durch eine Stellungnahmen in beiden Tageszeitungen geäußert hat. Da es zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse durch Gutachten gab, geht die Verwaltung davon aus, dass alle Erkenntnisse das Nabu durch die öffentliche Stellungnahme des Nabu über die Medien im Oktober öffentliche gemacht wurden. Aus diesem und aus den anfangs rechtlich erläuterten Gründen ist eine Anhörung im Gemeinderat daher nicht möglich."

Dies sei die formale Begründung, die man auch Lambert Straub zugeschickt hat. Es wird also spannend heute. Gut möglich, dass ein Gemeinderat gleich zu Beginn den Antrag stellt, Straub zu hören. Schon das Abstimmungsverhalten dazu könnte spannend werden.

Denn es sind noch zwei Themen auf dem Tisch, die sich um Gewerbegebiete drehen. Zuerst soll über die gesetzliche Umlegung für Heiligenfeld abgestimmt werden. Ein möglicher Weg, um die nicht verkaufswilligen Grundstückseigentümer von Ahldorf in die Knie zu zwingen? (wir berichteten) TOP 2: Wird Hau und Holzwiese vertieft auf seine Eignung als Gewerbegebiet untersucht? Die BI Hau und Holzwiese war das letzte Mal schon mit gut 200 Mitgliedern im Sitzungssaal. Das "Redeverbot" für Straub dürfte heute für noch mehr Zoff-Potenzial sorgen.