Beim Amtsgericht Rottenburg wurde wegen versuchter Gefangenenbefreiung verhandelt. Foto: Jansen Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Bei einer Feier versuchten zwei Frauen einen Mann aus einer polizeilichen Maßnahme zu befreien

Rottenburg. Ein festgenommener Mann in Handschellen liegt am Boden, ein Polizist liegt auf ihm, hält ihn mit seinem Knie fest, er hat sich gegen seine Verhaftung gewehrt. Zwei Frauen stürzen sich auf den Beamten, zerren an ihm und versuchen, den Gefangenen zu befreien, jedoch vergeblich. So beschreiben Zeugen den Vorfall vom März 2018 in Rottenburg, der am Montag vor Gericht verhandelt wurde. Eben jener Verhaftete und die zwei Frauen saßen auf der Anklagebank. Verhandelt wurde der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die versuchte Gefangenenbefreiung. Das Gericht belegte den Mann mit einer Geldstrafe von 400 Euro, die beiden Frauen mit je 150 Euro. Außerdem tragen sie die Verfahrenskosten.

Bei Streitigkeiten bei einer Feier wurde die Polizei hinzugezogen. In diesem Rahmen war der Angeklagte festgenommen worden, nachdem er von einem anderen als Verantwortlicher für die Tumulte bezeichnet worden war. Daraufhin habe er sich aggressiv gegen die polizeilichen Maßnahmen zur Wehr gesetzt, unter anderem habe er einen Polizisten als "Arschloch" bezeichnet und bei der Fahrt zur Wache versucht, ihn anzuspucken und zu treten. Während seiner Fixierung vor Ort hätten die zwei Mitangeklagten, darunter seine Ehefrau, versucht, ihn zu befreien, indem sie die Polizisten angingen, so die Anklageschrift, die Staatsanwalt Tobias Freudenberg verlas.

Diesen Vorwürfen widersprachen die Beschuldigten. So beteuerte der Mann, nicht ausfällig geworden zu sein. Bei der Fixierung sei er verletzt worden, unter anderem ist ihm dabei ein Zahn abgebrochen. Im Polizeiauto wollte er nicht den Beamten anspucken, sondern nur das Blut ausspucken. Seine Mitangeklagten erklärten, die Polizisten nicht angefasst zu haben.

Die Zeugen, fünf Polizisten, die an dem Abend im Einsatz waren, bestätigten, dass es zu Fixierungen und Handgreiflichkeiten kam. Auch den Vorwurf einer Angeklagten, ihr Bruder sei von einem Hund der Hundestaffel gebissen worden, konnte durch die Zeugen bestätigt werden.

An dem Abend herrschte eine "unübersichtliche Situation", waren sich Richter, Rechtsanwältin und Staatsanwalt einig. Rechtsanwältin Anja Wagner forderte in ihrem Plädoyer den Freispruch. Ihr Mandant sei sofort in Handschellen gelegt worden. Sie kritisierte, dass dies nicht verhältnismäßig gewesen sei und dass der dafür verantwortliche Polizist weder bekannt. Der Sachverhalt wurde ihrer Meinung nach nicht ausreichend geklärt.

Die Staatsanwaltschaft warf den Frauen in ihrem Plädoyer vor, "die Polizei zu verspotten und zu verachten" sowie "die Polizeiarbeit zu verunglimpfen". Außerdem würden sie kein Einsehen zeigen. Für die Anklage sei die Schuld erwiesen. Sie forderte für den Beschuldigten eine Geldstrafe von 700 Euro, für die zwei Frauen je 300 Euro.

Richter Stefan Fundel wies bei der Urteilsbegründung darauf hin, dass das "mangelnde Unrechtsbewusstsein" nicht strafverstärkend wirken konnte. "Man darf sich als Angeklagter besser machen, als man ist". Zum verhandelten Abend stellte er fest: "Die Polizeibeamten waren kaum in der Lage, sich auf die Schnelle einen Überblick über die Situation zu verschaffen". Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.