Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe. (Symbolbild) Foto: dpa

57-Jähriger kassiert wegen Beihilfe Bewährungsstrafe. Informant gefälschten Lira-Schein gegeben.

Horb - Weil er im Oktober 2000 in einer Horber Kneipe einer Vertrauensperson der Polizei einen gefälschten italienischen 100.000 Lira-Schein überreicht hatte und den Kontakt für weitere illegale Geschäfte knüpfte, wurde ein 57-Jähriger vom Amtsgericht Horb zur Beihilfe der Geldfälschung schuldig gesprochen.

19 Jahre liegt der Fall bereits zurück. Weshalb sich keiner der insgesamt sechs Zeugen an den zwei Verhandlungstagen so richtig an Details erinnern kann. Auch die Männer, die damals maßgeblich an den illegalen Geldfälschungsgeschäften beteiligt waren und deshalb auch bereits verurteilt worden sind, können sich an nichts mehr erinnern – teilweise sogar nicht mal mehr an ihre Festnahme in einem Hotel in der Nähe von Horb.

Angeklagter verlässt Deutschland

Der 57-Jährige ist damals ebenfalls zur Untersuchung festgenommen worden. Nach seiner Aussage bei der Polizei hat er Deutschland verlassen, obwohl eine Gerichtsverhandlung in einem anderen Fall bereits feststand. Weshalb er bis dato nicht angeklagt werden konnte. Die vergangenen 19 Jahre lebte er im Ausland, bis er im Dezember 2018 wieder zurück nach Deutschland kam. Und das, obwohl der Tatbestand der Geldfälschung nach 20 Jahren verjährt wäre. Warum ist der 57-Jährige ausgerechnet jetzt zurückgekommen und nicht erst später? Der Angeklagte selbst sagte dazu: "Ich möchte meiner Tochter eine bessere Zukunft bieten, deshalb bin ich wieder nach Deutschland zum Arbeiten gekommen." Auf die Frage, ob er wusste, dass sein Fall in einem Jahr verjährt wäre, schüttelte er mit dem Kopf und sagte "Nein".

Laut Staatsanwaltschaft wusste der Angeklagte aber von den Falschgeld-Geschäften. Und am Anfang sei er maßgeblich dafür verantwortlich gewesen, den Kontakt zwischen den weiteren Beteiligten zu knüpfen. Der 57-Jährige selbst gibt nur das erste Treffen zu, bei dem er 100.000 Lira an die Vertrauensperson der Polizei übergeben hat. Anschließend sei er aber aufgrund seiner Bewährungsstrafe und weil er erst vor ein paar Tagen aus der Haft entlassen wurde, wieder ausgestiegen. Dennoch ist der 57-Jährige in Besitz von Falschgeld gewesen, und selbst wenn die Tat lange her ist, so würde das keine Minderung der Strafe begründen, weil der Angeklagte bereits mehrere Vorstrafen habe und dem Prozess aufgrund seines Aufenthalts im Ausland bewusst ferngeblieben ist. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 2200 Euro.

Anwalt plädiert für milde Strafe

Die Verteidigung argumentierte auf der Grundlage, dass der Angeklagte laut Protokollen weder bei früheren Befragungen eine Rolle gespielt habe, noch haben einige Zeugen bei der Befragung den Angeklagten überhaupt wiedererkannt. Der Angeklagte habe ein Geständnis abgelegt, indem er das erste Treffen bestätigt habe. Bis auf die Kontaktaufnahme sei sein Mandant in keine weiteren Geschäfte involviert gewesen, so der Verteidiger. Deshalb sei das Strafmaß im unteren Bereich anzusetzen. Die Verteidigung forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro.

Richter Trick verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung (zwei Jahre) und zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Man könne vermuten, dass der Mann mit Absicht im Ausland untergetaucht ist, so Trick. Die von der Verteidigung geforderte Geldstrafe erschien dem Gericht zu wenig, weil der Angeklagte wissentlich seiner Bewährung bereits in das nächste illegale Geschäft verwickelt war.