Unfallopfer kann nicht mehr richtig laufen und muss mit Berufsunfähigkeit rechnen. Fahrerin vor Gericht.
Horb - Der Alptraum aller Autofahrer: Man übersieht beim Einbiegen einen Fußgänger – der dann schwer verletzt im Krankenhaus landet. Solch ein Fall wurde in Horb verhandelt. Was zunächst relativ harmlos aussah, erweist sich als schwerer Fall. Dem Opfer droht Berufsunfähigkeit.
500 Euro Strafe sollte die Fahrerin bezahlen. Sie fand, der Betrag sei zu hoch, und zudem sei sie unschuldig. Nun saß sie auf der Anklagebank – wegen fahrlässiger Körperverletzung. Anfang Januar dieses Jahres hatte sie gegen 7.10 Uhr beim Einfahren in einen Parkplatz eines Horber Marktes einen Fußgänger übersehen und angefahren. Es war dunkel, die Fahrbahn nass und der Fußgänger dunkel angezogen.
Opfer stellte keinen Strafantrag
Die Angeklagte sagte, sie habe den Fußgänger wegen der schlechten Sichtverhältnisse und der dunklen Kleidung nicht gesehen. Sie hatte das Opfer im Krankenhaus besucht und geglaubt, damit ihre Pflicht und Schuldigkeit getan zu haben, zumal das Opfer keinen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt hatte.
So einfach war es für das Gericht nicht, denn das Opfer hatte schwere Verletzungen erlitten. Es leidet jetzt noch an den Folgen, muss eventuelle weitere Operationen über sich ergehen lassen. Obendrein droht ihm die Berufsunfähigkeit. Das Opfer war beim Überschreiten der Fahrbahn von der rechten Frontseite des Autos erfasst und gegen die Windschutzscheibe geschleudert worden. Es fiel rechts neben das Auto auf die Fahrbahn. Hautschürfungen, Blutungen am Kopf und komplizierte Brüche an Knie und Sprunggelenk waren die Folgen.
Mit Gehhilfen, nur mühsam gehend, betrat der Mann den Gerichtssaal. Dass möglicherweise bei der Behandlung im Krankenhaus Fehler gemacht worden waren, kam bei der Befragung heraus. Auch die Polizei hat anscheinend nicht genau gearbeitet. Denn die Unfallstelle ließ sich nur mit viel Mühe und Zweifel feststellen. Die Lage des Verletzten hätte eingezeichnet werden müssen. So hatte der Sachverständige von der DEKRA bei der Erstellung seines Gutachtens seine Schwierigkeiten. Nicht der Strafprozess ist in diesem Fall das Wichtigste. Die zivilrechtlichen Angelegenheiten und Forderungen stehen bei der Schwere der Verletzungen im Vordergrund. Bisher hat das Opfer eine Abschlagzahlung in Höhe von 4000 Euro von der Versicherung erhalten. Nach den Ausführungen des Sachverständigen und einer Zeugenaussage stand fest, dass die Angeklagte bei Dunkelheit und Regen zu schnell gefahren war, als der Unfall geschah.
Die Angeklagte war nach der Beweisaufnahme vor Gericht weiter uneinsichtig. Richter Heuer machte ihr klar, dass er vertagen würde und weitere Zeugen geladen und gehört werden müssten. Auch der Sachverständige müsste noch einmal erscheinen. Das alles würde die Prozesskosten erhöhen.
Nach kurzer Überlegung erklärte die Angeklagte, nicht weitermachen zu wollen. Ihr Einspruch beschränkte sich auf die Tagessatzhöhe bei 25 Tagen. Statt 20 Euro kam ihr das Gericht in Absprache mit der Staatsanwaltschaft mit jetzt zehn Euro entgegen. Sie muss jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung 250 Euro Geldstrafe zahlen. Wenn auch die Strafe nicht hoch ist, so ist doch die Verurteilung für weitere zivilrechtliche Angelegenheiten von Bedeutung.