Weil er seine neuen Nachbarn - drei Flüchtlinge - rassistisch beschimpft haben soll, musste sich ein Häuslebauer vor Gericht verantworten.(Symbolbild) Foto: Archiv

Häuslebauer soll neue Nachbarn beleidigt haben. Weiteres Verfahren anhängig. Prozess eingestellt.

Horb - Der Beginn einer guten Nachbarschaft war das gewiss nicht: In einem Horber Stadtteil sollen ein Häuslebauer und nebenan eingezogene Flüchtlinge aneinandergeraten sein. Gestern wurde der Fall am Horber Amtsgericht verhandelt. Richter Albrecht Trick entschied jedoch, das Verfahren zunächst einzustellen – denn offenbar hat es zwischen den Nachbarn ein weiteres Mal gekracht. Am Landgericht Rottweil wird es deshalb noch einen Prozess wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung geben, von dessen Ausgang abhängig ist, ob dieser Fall weiterverhandelt wird. "Aus prozessökonomischen Gründen", sagt Trick.

Dem Beschuldigten wurde vor dem Horber Amtsgericht von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Juli drei Migraten auf dem Nachbargrundstück mit "scheiß Flüchtlinge" und "scheiß Kanacken" beleidigt zu haben. Die kurz darauf eintreffende Polizei führte bei dem in Kasachstan geborenen Mann einen Alkoholtest durch. Ergebnis: 2,5 Promille.

Mann streitet Vorwürfe ab

Vor Gericht gab der Mann an, er habe gerade – nachdem er mit Freunden gegrillt hatte – an seinem sich im Bau befindenden Haus gearbeitet, als ihm auf dem Nachbargrundstück die drei Männer aufgefallen seien, die er zuvor noch nie gesehen hatte. Diese habe er lediglich gefragt, ob sie die neuen Nachbarn seien, worauf diese umgehend angefangen haben sollen, ihn zu beleidigen. "Als ich dann gesagt habe, sie sollen sich selber ficken, wollten sie auf mich losgehen", so der Beschuldigte an, der abstritt, die drei Männer rassistisch beleidigt zu haben, denn: "Ich habe ja selber einen Migrationshintergrund."

Vor Gericht erschienen war auch einer der drei Polizisten, die damals zu dem Nachbarschaftsstreit gerufen wurden und die Konfliktparteien trennten. Im Zeugenstand sagte der Polizist aus, die drei Flüchtlinge seien weder übermäßig aufgebracht noch alkoholisiert gewesen. "Den Auslöser des Streits konnten wir uns nicht erklären. Wir haben das dann auf den Alkohol geschoben", meinte der Polizist und sagte über den Angeklagten, der 2016 seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben muste: "Man hat es ihm schon deutlich angemerkt, dass er betrunken war."

Für Trick ist nun entscheidend, welchen Ausgang der Prozess in Rottweil nimmt, der zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt wird. Sollte der Angeklagte dort wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung verurteilt werden, so werde dieses Verfahren endgültig eingestellt. Komme es allerdings zu keiner Verurteilung, werde die Strafsache wegen Beleidigung wieder reaktiviert.