Ein HOR als Gag kann man sich prägen lassen – ob es das Schild mal als zulassungsfähige Variante geben wird, ist noch fraglich. Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder-Bote

Bürger beteiligen sich an Altkennzeichen-Petition. Initiator Herderich kritisiert "emotionale Empfindlichkeiten" von Kreisräten.

Horb - Bekommt Horb noch eine Chance auf Wiedereinführung des historischen HOR-Nummernschildes? Vergangene Woche wurde eine landesweit privat initiierte Petition an den baden-württembergischen Landtag eingereicht. Sie hat zum Ziel, das Verfahren für die Antragstellung beim Bund für die Wiedereinführuung der Kfz-Altkennzeichen abzuändern.

3541 Personen unterschrieben die Petition mit der Forderung "Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Retrokennzeichen erhalten, wenn sie will".

Initiator Thomas Herderich teilt mit: "Ich habe bei Weitem nicht mit so vielen Unterzeichnern gerechnet, weil es gegen etwas sehr Abstraktes, nämlich ein behördliches landesweites Verfahren ging, also nicht direkt um die Unterstützung etwa eines bestimmten von Bürgern gewünschten Kfz-Kennzeichens wie HOR oder CR."

Der Initiator der Petition ist der Ansicht, dass für die Wiedereinführung der alten Kennzeichen der Wunsch der Städte ausreichen sollte. "Meine persönliche Motivation für diese Petition war neben dem Kennzeichenwunsch auch die Tatsache, dass ich es im Sinne eines freiheitlichen Rechtsstaats auch in dieser kleinen Sache als weiteres negatives Signal empfinde, wenn ein kostenloser, niemanden schädigender Bürgerwunsch, der auch noch den berechtigten Städten als Marketingsymbol nützlich ist, nicht wegen sachlicher Gründe, sondern aufgrund persönlicher emotionaler Empfindlichkeiten von Mandatsträgern in Kreistagen und Landratsämtern verwehrt wird, was sicher ein wirklich vermeidbarer Beitrag zur allgemeinen Politikverdrossenheit bedeutet", so Herderich, der damit wohl auch die Sachlage im Kreis Freudenstadt umreißt.

Derzeit wird die Antragstellung der "Heimatkennzeichen" beim Bund durch das Landesverkehrsministerium davon abhängig gemacht, dass dies der Landrat als Leiter der Zulassungsbehörde der Landesregierung durch seine Zustimmung erlaubt.

Herderich argumentiert weiter: "Die mögliche Wahlfreiheit bei den Kfz-Kennzeichen benachteiligt und beeinträchtigt die Rechte anderer in keiner Weise, weshalb hier eine Entscheidung durch Landräte/Kreistage über die Gestattung der Auswahlmöglichkeit zwischen den möglichen Kfz-Kürzeln durch die Bürger eine völlig überflüssige Einschränkung der persönlichen Freiheit darstellt." Wie geht es nun weiter? Der Petitionsausschuss wird das Anliegen prüfen und einen Bericht mit Empfehlung vorlegen. Der Bericht geht an den Landtag, der dann entscheidet, ob die Eingabe mit der Bitte um Abhilfe der Landesregierung zugeleitet oder als unbegründet zurückgewiesen wird.