Mittlerweile verfügen die Horber Nachtwächter des Kultur und Museumsvereins in ihrer Kontrolluhrensammlung über drei seltene Papierstreifenuhren der Marke "J. Bürk Patent". Das hier abgebildete Exemplar dürfte laut Gravur auf dem Gehäusedeckel um 1857 nach Frankreich verkauft worden sein. Foto: Kultur- und Museumsverein Horb Foto: Schwarzwälder Bote

Geschichte: Nachtwächter ergänzen ihre Sammlung mit einer besonderen Uhr der Marke J. Bürk Patent

Mit einer dritten Nachtwächterkontrolluhr der Marke "J. Bürk Patent" verfügen die Horber Nachtwächter in ihrer Sammlung über ein ganz besonderes Stück. Mit der Gravur "BREVETÉ S.G.D.G." verweist das Stück auf eine Zeit, in der Johannes Bürk um 1857 seinen französischen Konkurrenten aus dem Feld schlug.

Horb. Johannes Bürk zählte zu den Industriepionieren des Königreichs Württemberg. Seine Württembergische Uhrenfabrik prägte mehr als ein Jahrhundert lang die Geschichte des Dorfes Schwenningen, das wegen der Zahl und Bedeutung seiner Uhrenindustriebetriebe für Jahrzehnte zur "größten Uhrenstadt der Welt" aufstieg.

Bürk, dessen 200. Geburtstag man gerade im Uhrenindustriemuseum Villingen-Schwenningen mit einer Sonderausstellung feiert, war aufgrund seiner Vielseitigkeit sozusagen ein Tausendsassa. Er übte nicht nur Tätigkeiten als Kommissionär, Zeitungsredakteur, Schriftsteller, Ratsschreiber, Vereinsgründer oder Politiker aus, sondern auch als Techniker und Erfinder.

Das königlich württembergische Innenministerium in Stuttgart stellte am 22. Juni 1846 für Johannes Bürk die erste Patenturkunde aus: "Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 17ten des Monats ist dem Johannes Bürk zu Horb auf das von ihm vorgelegte Instrument zum Ausmessen stehender Baumstämme das nachgesuchte Erfindungs-Patent auf die Dauer von zehn Jahren gegen die jährliche Patent-Abgabe von fünf Gulden gnädigst verliehen worden."

Weitere Erfindungen waren ein Schrapnellzünder, eine Granatkartätsche, ein Brennzünder, ein Entfernungsmesser für die Artillerie sowie eine "Sicherheitsvorrichtung für steueramtliche Versiegelungen". Erfolgreich und berühmt wurde Bürk aber erst mit dem am 8. Mai 1855 dem Königlichen Oberamt Rottweil übergebenen Gesuch um ein Erfindungspatent für eine "Neue Nachtwächter-Controleuhr".

Die württembergische Patentkommission bezeichnete jedoch die meisten der von Bürk dargelegten Vorzüge seiner Kontrolluhr als "nicht neu" und somit als nicht patentierbar. So hatte der Straßburger Uhrmacher Jean Baptiste Schwilgué, der durch den Bau eines neuen Uhrwerks für die astronomische Uhr am Straßburger Münster weithin bekannt war, bereits im April 1847 ein französisches Erfindungspatent für einen "marqueur portatif", also für eine tragbare Wächterkontrolluhr, erhalten.

Im Dezember 1852 bekam John Rowbotham aus Manchester das erste englische Erfindungspatent für eine tragbare Nachtwächterkontrolluhr. Bürks Erfinderstolz erhielt einen weiteren Dämpfer, als sein Geschäftspartners Carl Geiger, der in Stuttgart Bürks Artillerieentfernungsmesser fertigte, eine verbesserte Version der Schwilguéschen Kontrolluhr vorlegte, die in Württemberg kein Patentschutz genoss. Die Patentkommission wies aufgrund dieses nur kurz zuvor eingereichten gleichartigen Patentgesuchs die meisten Patentansprüche von Johannes Bürk zurück.

Übrig blieb bei Bürks Gesuch in den Augen der Patentkommission lediglich die "eigenthümliche Art der Zeichengebung". Aus diesem Grund wurde seiner tragbaren Nachtwächterkontrolluhr lediglich ein Erfindungspatent auf die Dauer von drei Jahren erteilt, sodass diese Erfindung bald viele Nachahmer fand.

Trotzdem wurde Johannes Bürk mit seinem Patent für eine "Neue Nachtwächter-Controleuhr" erfolgreich und berühmt. Der Geschäftspartner Carl Geiger trieb den Verkauf seiner Kontrolluhr nicht allzu sehr voran, weil er mit den übrigen Erzeugnissen seiner Firma bestens ausgelastet war, und Bürks Straßburger Konkurrent verstarb 1856.

Bis dessen Firma verkauft war, hatte Bürk das Elsass besonders intensiv beackert, sodass er seiner Frau im Juli 1857 von guten Geschäften in Frankreich berichten konnte. Um solch eine nach Frankreich verkaufte Papierstreifenuhr der Marke "J. Bürk Patent" handelt es sich bei der jüngsten Erwerbung der Horber Nachtwächter. Belegt ist dies durch die Gravur "BREVETÉ S.G.D.G.", die sich auf dem Gehäusedeckel findet. Der Ausdruck steht für "Breveté Sans Garantie Du Gouvernement" und bedeutet übersetzt "Patent ohne Garantie der Regierung".

Eine weitere Besonderheit stellt das emaillierte Ziffernblatt dieser Kontrolluhr dar, das römische Zahlzeichen aufweist.

Anstelle der römischen "IV" findet sich jedoch "IIII". Diese außergewöhnliche Schreibweise der Vier ist den Nachtwächtern bislang noch nicht untergekommen.

Weitere Informationen: Dieser Beitrag stammt vom Kultur- und Museumsverein Horb www.joachim-lipp.de