Gericht: 33-Jähriger wegen sexuellem Übergriff auf anderen Mann bei Geburtstagsparty verurteilt

Horb. "Ich würde das alles gerne abhaken", sagte der Angeklagte bei einer Verhandlung am Amtsgericht Horb. Vorgeworfen wurde ihm, ein sexueller Übergriff auf einen anderen Mann bei einer Geburtstagsfeier. Richter Albrecht Trick verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen je 20 Euro.

Ereignet hatte sich die Tat bei einer Geburtstagsfeier im April in Horb. In den frühen Morgenstunden habe sich der 33-Jährige im Schlaflager, das für die Geburtstagsgäste hergerichtet worden war, zu einem anderen Gast gelegt und begonnen zu onanieren. "Ich habe dazu einen kompletten Filmriss", sagt der Angeklagte. Zwei Flaschen Sekt, eine ordentliche Menge Wodka-Bull und mehrer Runden Schnaps habe er über die Feier getrunken. Auch der Geschädigte habe aufgrund des vielen Alkohols kaum etwas von dem Vorfall mitbekommen, sagte der Richter.

Zeugen und ein Gutachter wurden wieder ausgeladen, denn der Angeklagte habe seinen ursprünglichen Einspruch zur Klage zurückgezogen und auf das angesetzte Strafmaß verlagert. Dies belief sich zuerst auf 3000 Euro Geldstrafe plus neun Monate Haftstrafe auf Bewährung. "Bisher ist kein Fall in der Form bekannt. Ich möchte nicht, dass mein Mandant für eine Art Versuchsurteil benutzt wird", äußerte sich der Verteidiger.

Der 33-Jährige, der einen Friseursalon betreibt und nur zu Besuch in Horb war, erzählte vor Gericht, dass er nach dem Vorfall im April sofort eine Gesprächstherapie bei der Diakonie begonnen hatte, um sein Alkoholproblem anzugehen. Seit dem Vorfall sei er abstinent und die Therapie sei auch erfolgreich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erkannte diese Einsicht auch als strafmildernd an. Im Plädoyer forderte der Staatsanwalt trotzdem neun Monate Haft, die auf Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Richter Trick sah dies anders und beschränkte sich auf die Geldstrafe, die insgesamt 1800 Euro beträgt. Damit liegt das Urteil auch knapp unter der Grenze, sodass der Angeklagte nicht als vorbestraft gilt. "Es war eine dumme Tat, spontan und unter Alkoholeinfluss", sagte Trick in seiner Urteilsbegründung. Er erkenne, dass der Angeklagte ehrliche Reue zeige und er sich als strafempfindlich erwiesen habe.