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Neuer Entwurf fürs altengerechte Wohnen ist wohl so groß wie der umstrittene Vorgänger.

Horb - Nach dem Abriss des ehemaligen Kinos sieht das Waldner-Areal ganz schön leer aus. Jetzt löst ein neuer Vorschlag des Investors für altengerechtes Wohnen neue Diskussionen aus.

Am Dienstag wird der neue Vorschlag von BDP Immobilienentwicklung aus Stuttgart im Städtebau- und Sanierungsausschuss vorgestellt. Der dritte Anlauf. Es sollen 36 altengerechte Wohnungen entstehen. Doch die Nachbarn hatten sich am riesigen Gebäude gestört. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ging dann gegen den Bau-Verstoß gegen die Stadtgestaltungssatzung vor (wir berichteten). Die Satzung wurde geändert – doch am geplanten Bau nicht viel.

Der neue Entwurf in der Drucksache 31/2017 erinnert stark an die alten, vorgelegten Planungen. Lediglich die Spitzdächer über den Balkons und über dem Fahrstuhl sind verschwunden. Die Breite: 37,47 Meter. Die Oberkante der Attika beträgt 12,35 Meter, die Firsthöhe 15,15 Meter. Daniel Wochner, Mitglied des Städtebau- und Sanierungsausschusses: "Bei der ersten Draufsicht dürfte sich die Kubatur des Gebäudes, die die Nachbarn krititisiert hatten, nicht groß verändert haben. Das ist kein Riesen-Fortschritt gegenüber dem, was die Anwohner gefordert hatten."

Das befürchtet auch Christian Bok, Sohn des gleichnamigen Architekten Herbert Bok, der gegenüber vom geplanten Bau wohnt. Die Boks hatten sich gegen den "viel zu massiven Bau" gewehrt.

Bok, selbst Bau-Ingenieur, sagt: "Viel geändert hat sich an dem Entwurf nicht. Es sieht ein bisschen zurückgesetzt aus. Ich bin gespannt, wie der Städtebau- und Sanierungsausschuss darüber diskutiert."

Thomas Bauer, sachkundiger Einwohner im Städtebau- und Sanierungsausschuss, hatte damals das Regierungspräsidium eingeschaltet, welches das Gebäude gestoppt hat. Jetzt sagt er: "Der Kubus ist der gleiche geblieben. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die neue Gestaltungssatzung rund um das Gebäude drumherum geschrieben wurde. Das Gebäude ist nach wie vor zu hoch und ich bin der Meinung, dass es sich nicht der Umgebung anpasst, wie von der Landesbauordnung vorgeschrieben." Er prüft gerade, ob Details der neuen Planung auch gegen die neue Stadtgestaltungssatzung verstoßen. Bauer: "Ich werde den Finger wieder in die Wunde legen."

Das Rathaus selbst hält den neuen Entwurf für passend. In der Drucksache schreibt Peter Klein, Chef der Stadtentwicklung: "Gegenüber der ursprünglichen Planung gab es insbesondere Änderungen im Bereich der Balkone, der Lage und äußeren Abmessungen des Gebäudes, der Fassaden- und Dachgestaltung sowie der Ausformung der Tiefgarage. Vor allem durch das zurückhaltender gestaltete Dach erscheint das Gebäudevolumen geringer, obwohl die tatsächliche Geschossigkeit unverändert blieb."

Der neue Entwurf ist auch mit der neuen Stadtgestaltungssatzung kompatibel, so Klein: "Eine Prüfung hinsichtlich der Planung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Festsetzungen der Stadtgestaltungssatzung ergab, dass keine Befreiungen erforderlich sind."

Der Rathaussprecher sagt zu der neuen Diskussion: "Dass es von Projektgegnern immer wieder mal entsprechende Vorwürfe gibt, ist nichts Neues. Die Stadtverwaltung Horb hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, Bauvorhaben nicht zu verhindern, sondern nach Möglichkeit zu ermöglichen. Auch der Horber Gemeinderat und der Städtebau- und Sanierungsausschuss sehen dies ebenso." Weiter heißt es: "Dies zeigt auch das Abstimmungsverhalten bei der neuen Gestaltungssatzung, die in einem aufwendigen Prozess, bei dem neben der Politik und der Bürgerschaft auch das Landesdenkmalamt mitgewirkt haben, entsprechend beschlossen wurde. Dabei gab es eine Enthaltung im SBS und eine Gegenstimme im Gemeinderat."

Dann betont die Stadt, dass das RP im ersten Verfahren nicht gegen das Bauprojekt an sich gewesen sei, sondern lediglich eine Befreiung der Baurechtsbehörde nicht anerkannt habe. "Durch die Neuplanung des Gebäudes erfuhren sämtliche Abmessungen leichte Veränderungen. Das Gebäude fügt sich somit in die Vorgaben der Gestaltungssatzung ein. Befreiungen sind nicht erforderlich."