Bestimmungen zum Ballfangzaun, zur Robert-Bosch-Straße und zu Bäumen im Verkehrsteiler erzürnen Ortschaftsrat
Von Peter Morlok Horb-Bildechingen. Überhaupt nicht einverstanden war der Ortschaftsrat mit den Entscheidungen, die bei zwei Verkehrsschauen gefallen sind. Bei der Verkehrsschau am 13. Juni wurde beim Fahrbahnteiler an der B14 von Horb kommend reklamiert, dass die Bäume zu dick werden könnten. "Das kritische Maß von acht Zentimetern wird in absehbarer Zeit überschritten", befürchteten die Teilnehmer der Verkehrsschau.
Dadurch würde das Risiko schwerer Unfälle erhöht und deshalb sollten die Bäume aus dem Teiler – der wie ein Kreisverkehr zu betrachten sei – entfernt werden. "Das ist der Widerspruch in sich", ereiferte sich Joachim Straub. "Erst sollen wir Bäume pflanzen – dann sollen sie raus. Dass Bäume in Verkehrsteilern wachsen, hätte man schon vorher wissen können". Gepflanzt wurden die Bäume jedoch zu einer Zeit, als man sogar noch Geld für Kunstwerke aller Art ausgab, die man dann in den Kreisverkehren ausstellte.
Bei der zweiten Verkehrsschau kam es noch dicker. Bei der Begehung am 26. Juli wurde der Antrag der Ortsverwaltung, die Robert-Bosch-Straße in eine Tempo 30-Zone umzuwidmen, abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die angrenzenden Wohnstraßen bereits als tempoberuhigte Zonen ausgewiesen sind, die Robert-Bosch-Straße jedoch als Haupterschließungsstraße gesehen wird, die den Verkehr aus den Wohngebieten und der Betriebe aus dem Gewerbegebiet "Mühlwasen" aufnehmen muss. Zudem fahren Buslinien durch diese Straße. Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung würde man den fließenden Verkehr stören. Dies käme auch deshalb nicht in Frage, da die Robert-Bosch-Straße für den Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung sei. Eine Geschwindigkeitsreduzierung käme nur bei Gefahrenstellen in Betracht. Solche seien nach Ansicht der Verkehrsschaukommission jedoch nicht gegeben. Diese Begründungen konnte der Ortschaftsrat nicht nachvollziehen. Sie werden Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wie sie einstimmig beschlossen.
Gegen eine weitere Vorgabe wird der beste Widerspruch nicht viel Sinn haben. Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen verlangt die Polizeidirektion seit längerem, dass am alten Sportplatz an der K 4708 in Richtung Mühlen parallel zum Straßenverlauf ein Ballfangzaun angebracht wird. Da der Sportplatz wenige Meter vom Fahrbahnrand entfernt ist, besteht die Gefahr, dass durch Bälle, die auf die Straße fliegen, Unfälle verursacht werden.
Bisher wurde vom Sportverein als Schutz davor lediglich unterhalb des vorhandenen Geländers ein Auffangnetz angebracht. Dies reicht aus Sicherheitsgründen nicht aus, so der Bescheid der Verkehrsschau. "Mehr kann sich der ASV beim besten Willen nicht leisten", so Ortschaftsrat Edwin Zimmermann, der auch in der Führungsriege des ASV aktiv ist. "Wir brauchen den Sportplatz lediglich in den Wintermonaten zweimal fürs Training und außerdem gehört dieser Sportplatz in die Verantwortung der Stadt", so Zimmermann. Darüber, dass die Benutzung des Sportplatzes künftig ohne Ballfangzaun nicht möglich ist, wurde der ASV durch die Ortsverwaltung unterrichtet. Wie man jedoch verhindern möchte, dass der offen liegende Sportplatz wie bisher als Bolzplatz von jedermann genutzt wird, darüber schweigt auch die Verkehrsschaukommission. "Vielleicht macht die Stadt ein freistehendes ›Türle‹ hin, das dann abgeschlossen wird", scherzte man.
Rat Armin Löffler schlug vor, das Material für den Zaun zu kaufen und die Arbeiten über das Bauhofkonto der Ortschaft zu realisieren. Dies ist für den Rat zumindest eine Überlegung wert, über die man noch nachdenken wird.