Drei Casinos auf einem Fleck – ideal für die fahrende Einbrecherbande. Foto: Morlok

Einbrecherbande ist für Raubüberfallserie in der Region verantwortlich. 13 bekannte Fälle. 28-Jähriger verurteilt.

Horb - Der erste Täter einer Einbrecherbande, die im Februar und März dieses Jahres für mindestens 13 schwere Einbrüche in Casinos und Spielhallen in der weiteren Umgebung verantwortlichen war, wurde am Freitagnachmittag zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Bande erbeutete in dieser kurzen Zeit rund 46. 000 Euro und hinterließ einen Sachschaden in mindestens der gleichen Höhe.

Flankiert von gleich zwei Rechtsanwälten, darunter die Heidelberger Strafrechtlerin Andrea Combé, die durch die Verteidigung von Jörg Kachelmann europaweiten Ruf erlangte, saß deshalb am Freitagnachmittag ein heute 28-jähriger Mann dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer gegenüber. Dem Angeklagten, der in Stuttgart aufwuchs und heute in der Kurpfalz beheimatet ist, wurde vorgeworfen, in 13 rechtlich selbstständigen Fällen mit einer Diebesbande zusammen schwere Einbruchsdiebstähle begangen zu haben.

"Du präsentierst dich heute besonders gut", so die klare Ansage seiner Rechtsanwältin noch vor Prozessbeginn. Diese Anweisung setzte der Beschuldigte dann auch gleich so gut um, dass der Vorsitzende direkt nach der Aufnahme der persönlichen Daten vorschlug, wie von der Verteidigung angeregt, den Haftbefehl vorerst außer Kraft zu setzen.

Dies führte zwar zu heftiger Diskussion über die Frage, wie der Angeklagte von Horb aus zurück nach Rottweil und von dort aus weiter nach Hause kam, doch das war dem jungen Mann nach fünf Monaten U-Haft anscheinend irgendwie egal. Hergefahren wurde er in der "grünen Minna" von zwei Rottweiler Vollzugsbeamten, die ihn in Handschellen und Fußfesseln in den Saal führten, den er nach dem Urteil, das er noch im Gerichtssaal annahm, vorerst – ein paar Wochen vor Strafantritt – als freier Mann verlassen durfte.

Die schweren Einbruchsdiebstähle, die ihm und seinen bislang unbekannten Kumpanen vorgeworfen wurden, liefen immer nach demselben Muster ab. Meist zu dritt stiegen die Einbrecher in Spielcasinos ein und knackten die dortigen Spielautomaten. In das Horber Casino "Magic World" brachen sie zweimal ein, ins zweihundert Meter entfernte "Novolino" einmal. Es war immer der schnelle Bruch, obwohl die Objekte in Horb, Stuttgart, Bodelshausen, Hechingen, Oberndorf Rottenburg, Waiblingen und im weit entfernten Herborn alle alarmgesichert und videoüberwacht waren.

Zwei Täter stiegen ein, der Angeklagte selbst hatte nach seinen eigenen Angaben die Aufgabe, Schmiere zu stehen und mit dem Haupttäter – der Jim genannt wurde – in Handykontakt zu bleiben. Dieser Telefonkontakt führte letztendlich die Kripo auf die Spur des Angeklagten. Seine Handynummer war immer in der jeweiligen Funkzelle eingeloggt. Die Kripo beantragte daraufhin eine Telefonüberwachung, mit der man letztendlich dem Angeklagten sicher seine Tatbeteiligung nachweisen konnte, die der Angeklagte auch in allen 13 Fällen unumwunden zugab.

Ketterer wollte wissen, warum der junge Mann, der zusammen mit seinem Bruder einen eigenen Gartenbaubetrieb im Rhein-Main-Kreis hatte, in die Bande einstieg. Der Betrieb lief im Winter nicht, dafür liefen die Raten für das Haus, das man gekauft hat, weiter, ebenso wie die fixen Aufwendungen für den Betrieb.

Außerdem wollte er die Eltern, die nun im Haus der Kinder wohnen, nicht enttäuschen. "Es war geradezu Notwehr, die mich zwang, hier mitzumachen – ich wollte das Haus und den Betrieb nicht verlieren", brachte er zu seiner Verteidigung vor. Seine Rechtsanwältin, formulierte es später etwas um.

In einer örtlichen Kneipe hätte er seinen späteren Mittäter kennengelernt, der ihm diesen Winterjob anbot, erklärte er auf Nachfrage des Vorsitzenden. "Mir hat noch niemand einen Job als Einbrecher angeboten", stellte Ketterer nach der Schilderung des Angeklagten, wie dieser zu "Jim’s-Knacker-Bande" kam, fest.

Beamte stellen Falle

Der Vorsitzende ließ sich danach detailliert erklären, wie so eine Einbruchstour ablief. Er und seine Schöffen, aber auch die Staatsanwältin, wunderten sich darüber, dass alle Tatbeteiligten angeblich nur "Kollegen" hießen. Sie glaubten, dass der ansonsten geständige Angeklagte hier etwas verschweigt und seine "Kollegen", von denen man vermutete, dass der Kopf der Bande ein entfernter Verwandter des Angeklagten sei, nicht verpfeifen wollte. Ein Umstand, den sie später bei der Strafzumessung berücksichtigten.

Da bei den 13 Brüchen ein klares Muster zu erkennen war, der Telefonverkehr der "Kollegen" abgehört wurde, stellte die Kripo Freudenstadt, die die Ermittlungen federführend leitete, der Bande in Waiblingen eine Falle. "Das war unser Joker", so der ermittelnde Beamte im Zeugenstand.

Aber anstatt der ganzen Bande ging nur der Angeklagte der Polizei ins Netz. Alles war sauber vorbereitet, jedoch fuhr nach dem Bruch dem Angeklagten in Bad Cannstatt zufällig ein Polizeifahrzeug hinterher, das er versuchte, abzuhängen. Es gelang ihm, er ließ seinen Komplizen, der immer zu den Einbruchsorten bei ihm mitfuhr – Jim fuhr immer allein – aus seinem Wagen raus, und so schnappten die Beamten nur noch einen aus der Diebesbande. "Shit happens", so der Originalkommentar von Christian Ketterer zu dieser Panne. Wie der Haupttäter mit Klarnamen heißt, weiß man inzwischen, und daher ist es nur eine Frage der Zeit, wann man ihn erwischt, so eine Randbemerkung.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurden als Sühne drei Jahre und vier Monate Haft beantragt, die Verteidigung plädierte dafür, den Angeklagten – schon aufgrund seiner Kooperation, die dem Gericht einen langwierigen Indizienprozess erspart habe – mit einer Gefängnisstraße unter drei Jahren zu bestrafen, da er ansonsten mit der Ausländerbehörde Probleme bekommt und sogar noch in das Land abgeschoben werden kann, das nur auf dem Papier als seine Heimat gesehen wird.

Das Schöffengericht machte es sich nicht leicht und verurteilte den Beschuldigten letztendlich zu drei Jahren Haft. Das schwache Geständnis, das profihafte Vorgehen und der erhebliche Schaden, der verursacht wurde, ließen nach Ansicht des Gerichts keine geringere Strafe zu.