Ortschaftsrat: Derzeit Erweiterung nur im Gebiet Bände II und im Bereich der Bittelbronner Steige möglich
Der Dießener Ortschaftsrat folgte einstimmig dem Vorschlag, die Innenentwicklung Bittelbronner Steige und die Baugebietsweiterentwicklung Bände II als weiteres Bauland auf den Weg zu bringen.
Horb-Dießen. In der Sitzung des Ortschaftsrats Dießen wurde über die Schaffung von Bauland beraten. Ortsvorsteher Fridolin Weckerle stellte dabei im Vorfeld der Beratungen klar, dass Dießen aufgrund der topografischen Lage und der Schutzgebiete nur begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten für neues Bauland besitzt. Deshalb sei die Ausweisung von Bauland im vereinfachten Verfahren derzeit nur im Gebiet Bände II und im Bereich der Bittelbronner Steige (Nummer 14) möglich. Die Verfahrenseinleitung (Satzungsbeschluss) soll laut Weckerle bis 2019 erfolgt sein.
Vorangegangen waren Beratungen mit dem Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Horb, Lydia Melito: Das Anwesen 14 der Bittelbronner Steige soll abgebrochen werden und wenn möglich, mehrere Varianten mit bis zu drei Bauplätzen zu ermöglichen.
Drei mögiche Bauplatzvarianten
Diese könnten rund fünf bis sechs Ar groß sein und drei Einfamilienhäusern mit einer Grundstücksflache von 550 bis 600 Quadratmetern Platz bieten. Weckerle rät dazu, die alten Gebäude recht schnell zu beseitigen, damit sich dort kein "schutzwürdiges Getier" einnisten kann. In diesem Fall werde man dann eine Ruine unterhalten müssen.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats im Dezember vergangenen Jahres stellte Melito dem Gremium drei mögliche Bauplatzvarianten vor. Zur Auswahl stand hierbei der Bau von drei Einfamilienhäusern, einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus oder einem Mehrfamilienhaus mit der Option für altersgerechtes Wohnen. Die Räte hielten an der ersten Variante fest, für welche der Bebauungsplan geringfügig geändert werden müsse, führte Melito aus.
Um die bestehenden Gebäude abbrechen zu können, muss allerdings das Ergebnis des Artenschutzgutachtens und der positive Bescheid zur Förderung der Abbruchkosten durch ELR-Fördermittel abgewartet werden. Melito ging daher davon aus, dass frühestens im Frühjahr 2019 mit den Abbrucharbeiten begonnen werden kann, welche zu 50 Prozent förderfähig seien.