Wann dürfen Kinder wieder in die Kita? Die Stadtverwaltung Horb und die Kita-Leitungen haben jetzt eine Lösung gefunden. (Symbolfoto) Foto: pixabay

Behinderte und Vorschulkinder haben Vorrang. Erweiterte Betreuung soll nächsten Montag starten.

Horb - Behinderte und Kinder mit Sprachförderung sowie Vorschulkinder haben Vorrang. Auf diese schwierige Entscheidung haben sich die Stadtverwaltung Horb und die Kita-Leitungen geeinigt. Das Land hatte keine klaren Vorgaben gemacht, wer jetzt bald neu in die Kita darf. Es gibt immerhin unter den Corona-Bedingungen 250 freie Plätze.

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Das war schon vergangenen Woche eine brennende Frage: Wann kommt mein Kind endlich wieder in die Kita?

Jetzt hat das Land den Kommunen freie Hand gelassen. Und Rathaus und die Kita-Leitungen hatten die schwere Entscheidung zu treffen: Dürfen alle Kita-Kinder wieder rein – allerdings rollierend? Oder sollen nur bestimmte Kinder wieder in die Kita dürften, wenn ohnehin nur 50 Prozent Kapazität belegt werden dürfen?

Stadtsprecherin Inge Weber: "Die Stadt Horb hat sich mit den Freien Trägern der Kindergärten in mehreren Gesprächen abgestimmt. Bei der Verteilung der weiteren freien Betreuungskapazitäten sollen nun die Belange der Kinder mehr im Mittelpunkt stehen."

Die bisherige Notbetreuung bleibt bestehen. Weber: "Bei den Gesprächen waren sich alle einig, dass das bisherige Konzept der Notbetreuung vorrangig die Belange der Eltern berücksichtigt, also ob diese in einem systemrelevanten Beruf beschäftigt sind oder Präsenzpflicht am Arbeitsplatz haben. Diese Notbetreuung bleibt bestehen."

Wie werden die Plätze nun vergeben?

Bisher sind 139 Kinder in der Notbetreuung. Die Rathaussprecherin: "Die verbleibenden Kapazitäten von rund 250 Plätzen sollen in folgender Reihenfolge aufgefüllt werden: Erstens. Kinder mit Behinderung sowie Kinder, die an einem Programm zur Sprachförderung teilnehmen. Zweitens: Geschwisterkinder der unter erstens genannten Kinder (damit die Eltern eine tatsächliche Entlastung erfahren), Auf Rang Drei: Vorschulkinder. Danach kommen Geschwisterkinder der Vorschulkinder.

Wie bekomme ich Bescheid, ob mein Kind wieder in die Kita darf?

Die Rathaussprecherin: "Eltern, deren Kind betreut werden kann, werden aktiv vom jeweiligen Kindergartenträger angerufen." Wer sein Kind in der Notbetreuung anmelden will, muss seine Kinder über die Stadt Horb anmelden.

Kommt mein Kind jetzt in seine gewohnte Kita?

Weber erklärt dazu: "Vorschulkinder sowie deren Geschwisterkinder werden nur an der Einrichtung betreut, die sie vorher besucht haben."

Was ist mit Kindern, die behindert sind oder eine Sprachförderung benötigen?

"Sind die Kapazitäten in einer Einrichtung erschöpft, soll dieser Gruppe von Kindern eine Aufnahme in eine andere Einrichtung ermöglicht werden, wenn dieses von den Eltern gewünscht wird", heißt es von Seiten der Stadt.

Wie lange wird mein Kind jetzt betreut?

Inge Weber: "Die Betreuungszeit erfolgt im VÖ-Modell (verlängerte Öffnungszeiten) und beträgt täglich sechs Stunden. In den Pfingstferien gelten die Schließzeiten der jeweiligen Einrichtung, die bisher schon den Eltern mitgeteilt wurden."

Muss ich Gebühren für die Kinderbetreuung zahlen?

Die Sprecherin führt aus: "Zum Thema Kita-Gebühren wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 26. Mai beraten."

Das Rathaus betont, dass diese Lösung auch aus Sicht der Verwaltung nicht optimal ist. Stadtsprecherin Weber erklärt: "Der Stadtverwaltung und den Freien Kindergartenträgern ist klar, dass dieses Modell dem Bedarf der Eltern und der Kinder nicht gerecht werden kann, da es nach wie vor kein regulärer Kindergartenbetrieb ist. Bei der Verteilung der freien Kapazitäten werden die Belange von Eltern und von Kindern, so gut es unter den eingeschränkten Möglichkeiten geht, berücksichtigt."