Im Familienbereich wurde unter anderem ein größerer Schaden an den Fließen bemerkt. (Archiv) Foto: Lück

Stadt erstellt Corona-Öffnungsplan. Klage gegen Architekten. Mängel in Höhe von mehr als einer Millionen Euro.

Horb a. N. - Im Horber Neckarbad wird wieder geschwommen - doch zunächst noch sehr eingeschränkt. Die Stadt Horb will den Kreis der Schwimmer Stück für Stück ausweiten. Unterdessen hat die Stadt wegen des Familienbereichs Klage eingereicht.

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Los ging der Schwimmbetrieb laut Verwaltung in einem ersten Schritt seit dem Montag für das Schwimmtraining von Vereinen sowie für die Sportabiturienten des Landkreises Freudenstadt. In einem zweiten Schritt werden auch weitere Nutzungen durch die Öffentlichkeit möglich sein, berichtet die Stadtsprecherin Inge Weber.

Hierzu seien allerdings "umfangreiche organisatorische Maßnahmen sowie Hygienekonzepte erforderlich". Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass alle Besucher des Bades mit Namen, Kontaktdaten und Uhrzeit des Besuches erfasst werden müssen, ähnlich wie auch in den Gastronomiebetrieben. "Es wird auch eine Begrenzung der Besucher im Bad geben müssen", so Weber. Im Schwimmerbecken müssen zehn Quadratmeter Wasserfläche pro Person zur Verfügung stehen. Abweichend hiervon kann die Wasserfläche in einzelne Bahnen (Einbahnsystem) unterteilt werden. Dabei kann jede Bahn auf einer Bahnlänge von 50 Metern von maximal zehn Personen gleichzeitig genutzt werden.

Viel Personal nötig

Ein Problem: Die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung sei sehr personalintensiv, betont die Stadtverwaltung, "Das bereitet derzeit die größten Schwierigkeiten, weil das Personal im Bad aufgestockt werden muss." Doch was bedeutet das für den ganz normalen Betrieb? Weber erklärt: "Unser Ziel ist es, das Neckarbad so bald wie möglich für die breite Öffentlichkeit freigeben zu können. Im Sinne unserer Badegäste wollen wir das Baden so sicher wie möglich gestalten. Dazu erarbeiten wir derzeit die notwendigen Konzeptionen."

Darüber hinaus gibt es eine weitere Dauer-Baustelle: der festgestellte Schaden im Neckarbad. Die Klage ist mittlerweile eingereicht. Sie richtet sich gegen den damals beauftragten Architekten, der für die Planung und Bauüberwachung zuständig gewesen sei, wie Stadtsprecher Rolf Kotz erklärt. "Dem beauftragten Architekten werden Pflichtverletzungen im Hinblick auf seine vertraglichen Pflichten aus den abgeschlossenen Architektenverträgen vorgeworfen."

Mängel in Höhe von mehr als einer Millionen Euro

Mängel werden in den Bereichen Metallbau- und Verglasungsarbeiten (Pfosten-Riegel-Konstruktion), abgehängte Decke/Schallschutzdecke im Haupt- und Familienbad, Fliesen im Familienbad, Filteranlage im Familienbad sowie Lüftungsanlage geltend gemacht. "Das sind die offensichtlichen Mängel. Es kann natürlich vorkommen, dass es auch noch ›verdeckte‹ Mängel gibt, die erst bei den Sanierungsarbeiten zu Tage treten, erklärt der Stadtsprecher. Die Klagesumme belaufe sich vorläufig aufgerundet auf 1,1 Millionen Euro.

Die Stadt Horb hat ein Architekturbüro beauftragt, dass auf Schwimmbäder - und im Besonderen auf die Mängelbeseitigung - spezialisiert sei. Das Büro ist beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. "Dabei wird baubegleitend auch eine gerichtsfeste Dokumentation erstellt", so Kotz.

Und wann soll es mit der Sanierung losgehen? "Wir gehen von einem Beginn der Arbeiten im dritten Quartal 2020 aus", so der Stadtsprecher. Und wie soll vorgegangen werden? "Es sollen alle vorhandenen Mängel behoben werden, schwerpunktmäßig und zeitlich prioritär die im Kinder- und Familienbereich. Wie es sich mit ›versteckten‹ Mängeln verhält, muss dann im Einzelfall entschieden werden."

Die wichtigste Frage für viele: Wann sind die Sanierungsarbeiten beendet und wann kann der Familienbereich endlich wieder benutzt werden? Der Stadtsprecher erklärt: "Wie bereits in früheren Stellungnahmen geäußert, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die Sanierung der jetzt bekannten Mängel noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Sollte bei den Arbeiten selbst weitere ›verdeckte‹ Mängel bekannt werden, dann kann es natürlich zu Verzögerungen kommen."