Die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Wohnwagens waren allerdings zu Prozessbeginn noch nicht ganz klar. Im Verlauf stellte sich heraus, dass der Wohnwagen der Ex-Frau des Freundes und deren Mutter gehörte. Die Frau ließ ihren Ex-Mann ab 2014 im Wohnwagen leben, da dieser und das gemeinsame Kind keine Wohnung hatten. Der Freund des Angeklagten verkaufte den Wohnwagen an einen anderen Mieter des Campingplatzes, ohne rechtliche Grundlage.
Als der vermeintlich neue Eigentümer dann bei der eigentlichen Eigentümerin anrief, um ihr zu sagen, sie könne ihre Sachen, die sich noch im Wohnwagen befinden herausholen, flog der unrechtmäßige Verkauf auf. Die Eigentümerin kam dann auf den Campingplatz und fand den Wohnwagen in einem desaströsen Zustand vor, wie sie in ihrer Zeugenaussage berichtete: "Wir mussten die Tür des Vorbaus, die verschraubt war, aufbrechen. Der Wohnwagen war verdreckt, voller Müll, überall waren Essensreste und sogar Mäuse." Sie überließ dem vermeintlich neuen Eigentümer den Wohnwagen dann tatsächlich.
Der neue Eigentümer des Wohnwagens, auf dessen gemieteter Fläche der Wohnwagen zum Tatzeitpunkt stand, berichtet in seiner Zeugenaussage, dass er mit dem Freund des Angeklagten auch schon zuvor Auseinandersetzungen gehabt habe. Er habe ihm zum Beispiel einmal ein Moped auf Raten abkaufen wollen. Aber als er das Geld gezahlt hatte, habe er das Fahrzeug nicht bekommen. Mit dem Angeklagten habe er sich allerdings noch nie gestritten, sagt er aus: "Ich denke, er wurde von seinem Freund aufgestachelt. Warum sollte er sonst auf meinen Platz kommen und den Wohnwagen anzünden?"
Angeklagter war "Handlanger" seines Freundes
Dass der Freund des Angeklagten großen Einfluss auf den 51-Jährigen genommen habe, bestätigten mehrere Zeugen. "Eigentlich kannten ihn alle als ruhigen und hilfsbereiten Menschen, er war auf dem ganzen Platz beliebt. Aber als er dann anfing, sich mit seinem Freund und dessen Frau abzugeben, hat er sich total verändert. Er ist aggressiv geworden", berichtet ein anderer Camper. Am Tatabend sei der Angeklagte wütend gewesen, erinnert sich der Camper: "Er kam schwankend bei mir vorbei und hat richtige Hasspredigten geschwungen. Ich wusste nicht, warum er so geladen war oder woher der Hass auf den neuen Eigentümer des Wohnwagens kam." Auch ein Polizeibeamter, erklärte in seiner Zeugenaussage, dass der Angeklagte auf dem Campingplatz als Handlanger seines Freundes angesehen wurde.
Beim Brand wurde nicht nur der zum Tatzeitpunkt nicht mehr bewohnte und fast komplett leere Wohnwagen völlig zerstört. Auch auf den danebenstehenden ausrangierten THW-Wagen sprang das Feuer über. Den habe der Angeklagte in der Dunkelheit nicht wahrgenommen, erklärte er. Brandbeschleuniger habe der Angeklagte für seine Tat nicht benutzt, gab er an.
Strafmildernde Umstände aufgrund des alkoholisierten Zustands des Angeklagten waren in diesem Fall nicht gegeben. Dies erklärt eine Sachverständige während des Prozesses, laut deren Ausführungen der Angeklagte nach den Schilderungen des Alkoholkonsums an diesem Tag zum Tatzeitpunkt maximal 1,58 Promille hatte – zu wenig für eine Prüfung der Schuldfähigkeit.
Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer deshalb eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 35 Euro. Die Staatsanwaltschaft erkennt den emotional belastenden Zustand des Angeklagten an und hält ihm sein relativ umfangreiches Geständnis sowie die Tatsache, dass er nicht vorbestraft war zugute. Auch, dass der Hauptaggressor sein Freund war, sieht die Staatsanwaltschaft als gegeben an.
Die Verteidigung erklärt in ihrem Plädoyer, dass sich der Angeklagte in den Ehekrieg des Freundes involviert gefühlt habe und immer wieder davon hören musste. "Er hat mit seinem Freund keinen Kontakt mehr. Aber die Freundschaft hatte ihm viel bedeutet. Da wird verständlich, warum er so gehandelt hat", sagt die Verteidigung. Eine Geldstrafe sieht diese deshalb auch als das richtige Strafmaß an, fordert allerdings nur 80 Tagessätze à maximal 30 Euro.
Wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung verurteilen Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick und seine beiden Laienrichter den Angeklagten schlussendlich zu 80 Tagessätzen à 20 Euro. "Sie sind ein einsamer Mensch, der dann endlich einen Freund gefunden hatte. Der nutzt das aus, denn sie sind gutmütig. Sie waren zum Zeitpunkt der Tat emotional, alkoholisiert und enthemmt, aber sie haben gezielt gehandelt", begründet der Vorsitzende das Urteil. Die Tagessätze werden nur auf 20 Euro festgelegt, da der Angeklagte, der kurz nach der Tat für vier Monate in seinem Auto übernachtete, wieder auf dem Weg ist, sesshaft zu werden und seine Schulden abbezahlen muss.
Von sechs Zeugen waren fünf zur Verhandlung gekommen – nur der frühere Freund des Angeklagten blieb unentschuldigt fern.
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