Georg Pamboukis während seines Vortrags vor Gästen des Wirtschaftsrates im Plastics InnoCentre. Foto: Wirtschaftsrat Foto: Schwarzwälder Bote

Wirtschaft: Vortrag klärt über Betriebsrentenstärkungsgesetz auf / Neues Modell dazugekommen

Mitglieder und Gäste des Wirtschaftsrates diskutieren im Plastics InnoCentre in Horb die Chancen und Risiken des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetztes.

Horb. Neben der öffentlichkeitswirksam eingeführten Datenschutzgrundverordnung ist in diesem Jahr eine weitere Reform in Kraft getreten, die jedoch weit weniger bekannt ist. Seit Jahresbeginn gilt das erneuerte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), ein ganzes Maßnahmenpaket, dessen Ziel die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist.

Künftig gibt es nur noch eine "Zielrente": Es wird also kein fester Betrag mehr zugesichert, sondern nur ein Ziel genannt

Ohn e finanzielle Sorgen alt zu werden, wünscht sich jeder. Ob die staatliche Rente dafür jedoch ausreicht, ist ungewiss, weshalb in der Politik seit Jahren für private Vorsorge geworben wird. Durch die nun in Kraft getretene Reform verspricht sich der Gesetzgeber, besonders bei Geringverdienern, einen größeren Zuspruch für betriebliche Altersvorsorge. Viele Unternehmen, vor allem im Mittelstand, stellt das Betriebsrentenstärkungsgesetz dennoch vor große Herausforderung, so Georg Pamboukis vom GPI-Service Center in Nagold, der mit seinem 30-köpfigen Team rund 400 Firmenkunden zum Thema betriebliche Altersvorsorge berät. Vor Mitgliedern und Gästen des Wirtschaftsrates erläuterte er in seinem Vortrag im Plastics InnoCentre die Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen.

Eine der wichtigsten Neuerungen sei etwa die erweiterte Auskunftspflicht des Arbeitgebers. Künftig hätten Arbeitnehmer das Recht auf eine transparente und vollständige Auskunft zu ihrer Betriebsrente, andernfalls könnten Unternehmen dafür haftbar gemacht werden. Pamboukis rät den anwesenden Unternehmern und Gästen daher zur gründlichen Dokumentation und zum Aufstellen einer klar geregelten Versorgungsordnung: "Übernehmen sie nicht einfach bestehende Altverträge, sondern stellen sie selbst ein Konzept zur betrieblichen Altersvorsorge auf".

Eine Neuerung sei außerdem das Sozialpartnermodell. Zu den fünf bisher existierenden Modellen der Betriebsrente (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) komme eine weitere Möglichkeit hinzu. Das sogenannte Sozialpartnermodell unterscheidet sich in mehreren Punkten stark von den übrigen Formen von Betriebsrenten: Die Unternehmen müssen bei diesem Modell künftig keine Rente in einer bestimmten Höhe mehr garantieren. Diese Garantie hatte bislang viele Firmen davon abgehalten, überhaupt eine Betriebsrente anzubieten. Denn der Arbeitgeber muss bisher die Haftung übernehmen, wenn die zugesagte Rente nicht erwirtschaftet wird. Für diesen Fall mussten Rücklagen gebildet werden. Künftig gibt es nur noch eine "Zielrente": Es wird also kein fester Betrag mehr zugesichert, sondern nur ein Ziel genannt. Damit kommen die Unternehmen auch aus ihrer bisher bestehenden Haftung.

Pamboukis erklärte außerdem, dass zum Jahreswechsel 2019 die zweite Stufe des Gesetzes wirksam werde. Sie verpflichte den Arbeitgeber bei Neuverträgen zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Angerechnet auf den Beitrag, den der Mitarbeiter monatlich von seinem Brutto in eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente einzahlt – die sogenannte Entgeltumwandlung. Eine dritte Stufe trete 2022 in Kraft, dann gellte die Zuschussfinanzierung auch für alle anderen Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, sagte Pamboukis.

Abschließend führte Pamboukis aus, dass zu den bislang 540 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auslegung durch die Novellierung des Gesetzes noch einmal weitere 110 dazukommen. Gleichzeitig warnte er jedoch davor, auf unternehmerischer Seite nur die negativen Folgen des Gesetzes zu sehen. Schließlich könne eine attraktive betriebliche Altersvorsorge in Zeiten von Fachkräftemangel auch zur nachhaltigen Bindung von Arbeitskräften beitragen.