Gekämpft wurde bei den Ritterspielen nicht nur auf dem Turnierplatz. Foto: Andreas Maier

45-Jähriger hatte Polizisten angegriffen, weil er nicht über die Straße kam. Sozialstunden.

Horb - Der weiteste (und beschwerlichste) Weg ist die Abkürzung. Dieses Sprichwort passt auf einen Mann (45) aus Horb. Weil er durch die Ritterspiele nicht auf dem kürzesten Weg nach Hause kam, legte er sich mit der Polizei an. Jetzt wurde der "Ritterspiele-Randalierer" vom Amtsgericht zu 100 Stunden Sozialarbeit verdonnert.

Am Samstag der diesjährigen Ritterspiele hielt sich der Mann in einer Gaststätte im Bereich Krankenhaus auf und spielte mit Freunden Skat. Er hatte dabei auch getrunken. Auf dem Heimweg begann das Verhängnis, dass ihm jetzt eine Anklage wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung einbrachte. Der direkte Weg zu seiner Wohnung durch die Unterstadt auf der anderen Neckarseite war für ihn versperrt. Absperrungen und Kontrollen hätten einen Umweg bedeutet. Mit 8,50 Euro Eintritt hätte er den Bereich des Rittermarktes betreten dürfen. Das wollte er nicht.

Auch das Angebot der Security und der Polizei, ihn zum Parkhaus und den Aufzügen zu begleiten lehnte er ab.

Dann flippte der 45-Jährige aus. Er beschimpfte die Ordnungskräfte und zeigte ihnen den Stinkefinger. Als die Polizeibeamten wegen dieser Beleidigungen seinen Personalien feststellen wollten, gab er an, keinen Ausweis dabei zu haben. Bei der Durchsuchung nach Ausweispapieren wehrte er sich und stürzte mit einem Polizeibeamten zu Boden. Beide verletzten sich. Prellungen, Schürfwunden und Zerrungen mit Arzt und Krankenhausbesuchen waren das Ergebnis.

Der Angeklagte vor Gericht: "Ich laufe doch keine fünf Kilometer, wenn ich zehn Meter über die Straße wohne."

Dann zeigte er sich reumütig: "Der Vorfall ist mir aus den Fugen geraten. Ich wollte Heim. Es tut mir leid. Ich kann mich nur entschuldigen. Ich wollte nicht zu der Veranstaltung."

War das Kampfgebaren bei den Ritterspielen nur durch den Rausch zu erklären? Die Staatsanwaltschaft listete sieben Vorstrafen und eine noch bestehenden Bewährung auf. Die meisten Straftaten des 45-jährigen Angeklagten passierten unter Alkoholeinfluss. Der Staatsanwalt forderte deshalb 14 Wochen Gefängnis auf Bewährung.

Richter Christian Ketterer ging darauf ein. Dazu verurteilte er den Ritterspiele-Randalierer zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dazu zählt unter anderem die Arbeit im Kindergarten oder anderen sozialen Einrichtungen, die Aufsicht eines Bewährungshelfers und die weitere Behandlung durch die Suchtberatung. Berücksichtigt wurde bei dem Urteil das teilweise Einräumen der Tat und die Suchtprobleme, die er bereits selber in Angriff genommen hatte. Richter Ketterer: "Die Eskalation ging alleine von Ihnen aus."