Konzeption: Planungen für "Allmend Mitte" in Bittelbronn vorgestellt / 17 Bauplätze auf 11 234 Quadratmetern

Der Ortschaftsrat Bittelbronn gab in seiner jüngsten Sitzung seine Empfehlung zur Auslegung des Bebauungsplans "Allmend Mitte" ab.

Horb-Bittelbronn. Lidia Melito vom Fachbereich Stadtentwicklung der Horber Stadtverwaltung sowie Jana Walter und Laura Digeser vom Büro Gfrörer gingen in der Sitzung des Bittelbronner Ortschaftsrates ausführlich auf die Planungen ein. Laut der städtebaulichen Konzeption sollen in dem allgemeinen Wohngebiet auf einer Gesamtfläche von 11 234 Quadratmetern insgesamt 17 Bauplätze entstehen. Hierbei wurde unter anderem festgelegt, dass auf jedem Grundstück ein Hausbaum gepflanzt werden muss. Die Fahrbahn im Baugebiet wird in der Breite 5,50 Meter betragen und teilweise durch einen 1,5 Meter breiten Gehweg ergänzt. Ferner sind ein Fußweg im Norden sowie eine Retentionsfläche (Überflutungsfläche) mit 373 Quadratmetern geplant.

Der "Allmendweg" ist als landwirtschaftlicher Weg im Entwurf vorgesehen. Die Traufhöhe wurde auf 6,50 Meter festgelegt während die maximale Grundstückshöhe auf 9,50 Meter begrenzt wurde. Diese sind laut Planungsrecht wiederum abhängig von der Dachform, welche die künftigen Bauherren frei wählen können. Garagen, Carports und Stellplätze seien auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, wenn ein ausreichender Abstand zur Straße gegeben sei.

In der Sitzung im Februar diesen Jahres sprach sich das Gremium dafür aus, den künftigen Eigentümern das Errichten einer Zisterne vorzuschreiben. Melito führte dahingehend aus, dass dies laut der neuen Rechtsprechung nicht mehr zulässig sei. Man könne lediglich das Errichten einer Zisterne empfehlen. Dies trübte die Stimmung von Ortsvorsteher Hans Schmid ein wenig. "Selbst mit Zisterne wäre dies nicht ausreichend für das anfallende Oberflächenwasser", erklärte Melito, weshalb ein Retentionsbecken laut Planung vorgesehen sei. Dennoch sollen das Errichten einer Zisterne im Bebauungsplan als Empfehlung an die Bauherren festgehalten werden. In der Fassaden- und Dachgestaltung sind reflektierende und spiegelnde Materialien, ausgenommen Glas, unzulässig. Es dürfen Fassadenelemente aus Metall und Keramik verwendet werden. Melito stellte in Aussicht, dass der Gemeinderat am 17. Juli den Auslegungsbeschluss fällen könnte. Melito sieht eine Verlängerung der Auslegung des Bebauungsplans bis Ende September vor. Somit könne der Gemeinderat im besten Fall frühestens im Oktober den Satzungsbeschluss fällen.