Lastwagen fahren derzeit große Mengen von Lehmboden durch Ahldorf, um einen Acker aufzufüllen - die Fläche gehört dem Ahldorfer Ortsvorsteher. Foto: Jürgen Lück

Ahldorfer Baustelle auf Göttlers Grund bringt OB Rosenberger auf die Palme. Kein Thema im Ortschaftsrat.

Horb-Ahldorf - Im Streit um das geplante Gewerbegebiet in Ahldorf gibt es jetzt richtig Zoff! Grund ist die Verschüttung von Aushubmaterial auf privater Fläche von Ortsvorsteher Hartmut Göttler.

Worum geht es in dieser Diskussion? Autobahnpendlern nach Horb fällt seit Wochen eine Baustelle an der Autobahnüberführung kurz hinter der Hochbrücke über das Eyachtal auf. Bagger und Radlader sind dabei, fleißig Erde zu verfüllen. Die Fläche gehört Hartmut Göttler, dem Ortsvorsteher von Ahldorf. Horbs Stadtoberhaupt Peter Rosenberger zeigt sich verärgert: "Je nach dem, wie hoch der Erdwall dann sein wird, strahlt mehr Autobahnlärm Richtung Ahldorf. Mit diesem Projekt holt Göttler – der sich ja auch als Gallionsfigur der Bürgerinitiative positioniert – mehrere 1000 Lkws in die Ortschaft." Trotzdem über drohenden Lärm durch Gewerbe-Gebäude, die den Autobahnschall angeblich noch mehr reflektieren würden, zu klagen, halte er "für puren Zynismus und pure Heuchelei", so Rosenberger.

Rosenberger: "Göttler holt tausende Lkws in Ortschaft"

Die Lastwagen, die zur Baustelle wollen und von der Autobahn aus Stuttgart kommen, brettern durch Ahldorf, um über die Landesstraße 370, links in die Feldwege und über die Autobahnbrücke ihre Erde auf Göttlers Grund abzuladen.

Rosenberger: "Das ganze Projekt ist baurechtlich genehmigt. Und es gehört zum Portfolio der Firma Gförer aus Empfingen, diese Leistung zu erbringen. Das ist alles legal. Was mich erheblich stört, ist die Heuchelei in Ahldorf. Obwohl wir es empfohlen haben, hat der Ortschaftsrat Ahldorf das Thema nicht in seiner Ortschaftsratssitzung behandelt."

Fakt ist, so bestätigt der Stadtsprecher: "In Ahldorf wird eine größere Fläche mit Erdaushub aufgefüllt. Nach unseren Informationen hat das Landratsamt Freudenstadt hierzu eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung im August 2017 erteilt. Des Weiteren hat die Stadtverwaltung Horb a. N.ckar die Information über die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung bereits Ende November 2017 an die Ortschaftsverwaltung Ahldorf weitergeleitet. Warum hierüber der Ortschaftsrat Ahldorf bislang nicht informiert wurde, klären wir derzeit."

Was passiert da genau an der Autobahn-Brücke? Der verantwortliche Leiter dieser Maßnahme von der Firma Gförer aus Empfingen sagt zum Schwarzwälder Boten: "Dort werden ungefähr 35.000 Kubikmeter Lösslehm aufgebracht. Das ist alles beprobtes und unbelastet Aushubmaterial aus der Daimler-Baustelle in Sindelfingen. Der Acker hatte bisher eine Mulde in der Mitte. Jetzt wird das Gelände mit dem Lösslehm-Material aufgefüllt – und zwar so, dass er an das natürliche Gefälle angepasst ist. Das wird ein topfebener Acker, der zur Autobahn hin abfällt. Einen Erdwall oder ähnliches wird es nicht geben!"

Göttler: "Nur temporäre Maßnahme"

Für Rosenberger ist klar: "Unter diesem Blick ordne ich die Tätigkeit von Ortsvorsteher Göttler in der Bürgerinitiative noch einmal ganz neu ein."

Ahldorfs Ortsvorsteher Göttler wehrt sich gegen diese Kritik: "Das darf nicht wahr sein. Das ist nur eine temporäre Maßnahme. Sie wurde vom Landratsamt Freudenstadt genehmigt, weil es die Bewirtschaftung der Felder erleichtert und den Boden verbessert, weil dort Humus aufgebracht wird. Diese Auffüllung wird in drei bis vier Wochen erledigt sein. Wenn das Gewerbegebiet dagegen kommen sollte, bleibt es 100 Jahre! Ich wundere mich sehr, dass sich der Oberbürgermeister in eine private Bauangelegenheit einmischt."

Und warum wurde das Thema nicht im Ortschaftsrat behandelt? Göttler: "Das ist eine Maßnahme, die der Landkreis genehmigt hat. So etwas behandelt der Ortschaftsrat normalerweise nicht."

Muss der Ortschaftsrat dann auch noch mit seinem knappen Budget die schon jetzt durch die ersten Lastwagen ruinierten Feldwege im Ahldorfer Naherholungsgebiet sanieren? Stadtsprecher Volk: "Zu den Schäden an den Feldwegen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass nach unserem Kenntnisstand die Genehmigung die Auflage enthält, dass entstehende Schäden an den Zu- und Abfahrtswegen auf Kosten des Verursachers zu beseitigen sind. Der Zustand vor den Arbeiten wurde von Seiten der Stadtverwaltung Horb am Neckar vor Ort dokumentiert."