Kommunales: Teile des Südhangs bleiben unbebaut / Grundstückseigentümer ließ Termin mit einem Notar platzen

Horb-Dießen. Das Baugebiet "Spitzwiesen" war erneut Thema in einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Dießen.

Zuletzt hatten sich die Räte im Oktober vergangenen Jahres mit dem Aufstellungsbeschluss des Baugebiets befasst. Damals rückten Ortsvorsteher Fridolin Weckerle sowie Ratsmitglied Christian Geng aus Befangenheitsgründen vom Ratstisch ab und verfolgten die Debatte aus dem Zuschauerbereich.

Katrin Edinger vom Fachbereich Stadtentwicklung Stadt Horb führte im vergangenen Jahr aus, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 13b des Baugesetzbuchs angewendet werden könne. Von einer Umweltprüfung könne daher abgesehen werden. Über den Bändeweg und die Zufahrt des Friedhofs seien die Straßen für eine spätere Erschließung bereits vorgerüstet.

Zum damaligen Zeitpunkt waren die Eigentümerverhältnisse bereits zu 80 Prozent geklärt. So berichtete Edinger im vergangenen Jahr, die Stadt befinde sich noch in Verhandlungen mit einem einzigen Grundstückseigentümer.

In der Abstimmung durch das Gremium scheiterte das Baugebiet zunächst aufgrund einer Pattsituation (wir berichteten). Der Gemeinderat der Stadt Horb fällte dennoch einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss, womit die Grundstücksverhandlungen fortgeführt wurden.

Wurde der Ortschaftsrat zu spät informiert?

In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats nun rückte Ortsvorsteher Weckerle erneut vom Ratstisch ab, bei Geng wurden diesmal scheinbar keine Befangenheitsgründe festgestellt.

Der stellvertretende Ortsvorsteher Frank Rapp äußerte sich dahingehend enttäuscht, dass die neue Planung ein kleineres Baugebiet ausweist. Die Stadt Horb habe am 28. Oktober darüber informiert, dass die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen seien – die Verhandlungsfrist mit den Eigentümern endete am 31. Oktober.

Hierbei stellte sich heraus, dass ein Eigentümer einen Abend vor dem Notartermin mit der Stadt Horb seine Zusage zurückgezogen hatte. Edinger berichtete, dass nach dem geplatzten Notartermin die Verhandlung stagniert hätten. "Wir kamen an einem Punkt, an dem wir einsehen mussten, dass wir nicht mehr weiter kommen".

Rapp monierte, der Ortschaftsrat sei über die gescheiterten Verhandlungen zu spät informiert worden und hätte andernfalls noch rechtzeitig das Gespräch mit dem Eigentümer suchen können. Dadurch fehlen nun im oberen Teil des Südhangs bebaubare Flächen, im unteren Bereich müssen weitere Flächen als Gartenfläche überplant werden, damit keine Baulücken entstehen. Hierbei handele es sich um private Gärten, die zu den Bestandsgebäuden auf der Westseite gehören.

"Können wir jetzt nach Ablauf der Verhandlungsfrist überhaupt noch etwas tun?", wandte sich Rapp an Edinger, welche kopfschüttelnd antwortete. Sie verwies unter anderem auf rechtlich festgesetzte Fristen sowie die von der Stadt Horb festgelegte Verhandlungsfrist, welche für alle Ortschaften gelte.

"Meiner Meinung nach hat die Stadt in ihrer Informationspflicht versagt", betonte Rapp insbesondere im Hinblick auf die Frist. Darauf konterte Edinger: "Jeder, der sich mit dem Paragraf 13b befasst, der kennt diese Fristen." Der Satzungsbeschluss nach Paragraf 13b müsse im Dezember 2021 gefasst werden, alleine die Artenschutzprüfung dauere mindestens ein Jahr an, begründete Edinger die Fristen.

Viele Hürden für nachträgliche Bebauung

Geng hakte bei Edinger nach, ob der Südhang eventuell komplett aus der Planung genommen werden solle, um erneut die Grundstücksverhandlungen in dem Gebiet aufnehmen zu können, wodurch später ein separates Baugebiet entstehen könnte. "Damit würden sie sich keinen Gefallen tun", antwortete Edinger ohne weitere Begründung. Um den Bereich später als Baugebiet ausweisen zu können, müsste unter anderem ein Umweltbericht im vollen Maße erstellt werden, und das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 13b könnte nicht angewandt werden.

Ein weiteres Problem stelle am Südhang das Thema "Quellwasser" dar, wodurch weitere Bauplätze wegfallen würden. "Es könnte sein, dass der Hang gar nicht bebaut werden kann", verdeutlichte Edinger.

Komplett leer geht Dießen dennoch nicht aus. Edinger argumentierte, auch ohne das fehlende Teilstück würden sinnvolle Bauplätze im Ort entstehen. Im ersten Bauabschnitt werde vermutlich mit der Erschließung über den Friedhof begonnen, wobei zunächst bis zu vier Bauplätze entstehen könnten.

Die Begeisterung hielt sich beim Gremium zunächst in Grenzen. In der Abstimmung und Beschlussfassung zeigten sich vier Mitglieder des Gremiums – wohl oder übel – einverstanden mit der Planung. Ein Mitglied des Gremiums enthielt sich seiner Stimme.