Der Prozess findet vor dem Landgericht Rottweil statt. Foto: dpa

Pause vorm Gericht. Sascha K. will raus aus Psychiatrie, Arnie wegen Randale-Nacht angeklagt.

Horb - Raucherpause vor dem Landgericht Rottweil. Sascha K. – der "Bahnhofspöbler" – zieht an seiner Zigarette. Zwei junge Männer kommen raus. Einer dreht sich um. Es ist Arnie (22, Name geändert) – der "Randale-Chaot". Arnie sagt: "Ich kenn dich vom Bahnhof." Sascha K. stolz: "Ich kenne ihn nicht. Aber er mich!"

Eine Szene, die brisant für die ganze Stadt ist. Denn: Sascha K. hatte monatelang den Bahnhofsplatz terrorisiert. Der Spiegel nannte den Bahnhof deshalb "Angstort." Im November 2017 wurde der "Bahnhofspöbler" zwangseingewiesen.

Im Juni 2018 machte dann Arnie Schlagzeilen in Horb. Auch in der Bahnhofszene gilt er als "aggressiv". Der "Randale Chaot" steht ebenfalls in Rottweil vor Gericht. Der soll die Palme vor dem Taxistand am Bahnhof angezündet und für eine Krawall-Nacht in Horb mit eingeschlagenen Autoscheiben, Handy-Klau und tätlichen Angriffen gesorgt haben.

Arnie war am Dienstag vor dem Amtsgericht. Sascha K. – der Bahnhofspöbler – kämpft am selben Tag vor dem Landgericht um die Entlassung aus dem Maßregelvollzug. Kommt er frei? Macht er vielleicht bald gemeinsam mit Arnie den Bahnhof unsicher?

Der neue Strafverteidiger von Sascha K. greift an.

Der Bahnhofspöbler will nach seiner Verurteilung am 11. Juni 2018 raus aus dem Maßregelvollzug auf der Reichenau. Hat deshalb einen neuen Verteidiger – Hans-Christian Arnsperger aus Stuttgart. Einen Wahlverteidiger – finanziert von K.s Schwerbehindertenrente und wohl von seiner Mutter und seinem Bruder.

Und der neue Strafverteidiger hat eine ganz andere Strategie als der bisherige Pflichtverteidiger Wolfgang Wieser: Angriff. Immer wieder verbal dazwischengrätschen. Um die "Gegenseite" zu verunsichern.

Denn: Nach der Revision durch den Bundesgerichtshof muss das Landgericht noch mal nachlegen. Es müsse "hinreichend klar differenziert werden, welche von mehreren beim Angeklagten vorliegenden psychischen Störungen konkret für die Taten ursächlich war oder ob erst das Zusammenwirken der verschiednen Störungen zu den Taten führte." Klartext, so ein Prozessbeteiligter: In wieweit reicht das vom Sachverständigen Charalabos Salabasidis diagonstizierte "hirnorganisches Psychosyndrom" allein aus, um die Einweisung zu rechtfertigen?

Arnsperger will seinen Verteidiger-Kollegen loswerden

Arnsperger legt erst einmal fulminant los. Beantragt die "Entpflichtung" des Pflichtverteidigers. Das ist sein Kollege Wolfgang Weimer. Er hatte Sascha K. im ersten Prozess verteidigt. Arnspergers Begründung: Das schont die Staatskasse.

Richter Thomas Geiger fragt den Angeklagten, was er denkt. Sascha K. "Ich werde auf den hören, den ich bezahlt habe." Die Kammer berät sich. Lehnt den Antrag ab. Begründung: Wenn die Verfahren weiter gehen – beispielsweise in eine Revision – wäre die dauerhafte Verteidigung nicht gesichert. Weil K. kein Einkommen hat.

Arnspergers nächster Antrag: "Befangenheit der Richter." Begründung unter anderem: K. habe nicht nur eine Schwerbehindertenrente, sondern auch Unterstützung von seiner Mutter und seinem Bruder – einem Bauunternehmer. Dass auch derselbe Sachverständige wieder dabei sei, gehe auch nicht. Arnsperger sagte: "Ich habe den Neuanfang beim Gutachten beantragt. Weil ein Kurzgutachten ohne erneute Exploration (Untersuchung, d. Red.) nicht ausreicht."

Der Richter will dann einen Termin für die nächste Verhandlung festlegen. Arnsperger: "Dem widerspreche ich. Es widerspricht der Gerechtigkeit, wenn die Hauptverhandlung geführt wird, wenn ein Befangenheitsantrag gegen die Richter vorliegt."

Beantragt dann nach der nächsten Ablehnung, dass die Verhandlung komplett unterbrochen wird. Arnsperger: "Es kann nicht sein, dass sie das Ablehnungsrecht des Angeklagten ausbremsen." Um 11.33 Uhr wird auch das abgelehnt. Richter Geigers Begründung: Weil ein neuer Prozess frühestens im Juni beginnen würde, müsste der Angeklagte im Zweifelsfall länger "sitzen" als notwendig. Dann wird das über 50-seitige Urteil vorgelesen.

Um 13.03 Uhr grätscht Rechtsanwalt Arnsperger wieder rein. Richter Geiger will gerade die Bewertung des Gutachtens vorlesen. Arnsperger: "Die Vorlesung ist nicht zulässig. Denn diese Rechtsmittel wurden durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Damit könnten die Schöffen beeinflusst werden."

Richter Geiger lehnt dies ab. Da nach neuesten Vorschriften auch die Schöffen Zugang zu allen Akten haben.

Beim Rauchen: Bahnhofspöbler trifft "Randale-Chaot"

Gegen 13.30 Uhr ist die Vorlesung durch. Zigarettenpause. Der Bahnhofspöbler trifft den "Randale-Chaoten". Sagt vorher noch zum Schwarzwälder Boten: "Hey, es liegt am Alkohol. Was machst du, wenn Du 2,5 Promille hast?" Scherzt noch: "Ich fühle mich jung im Kopf. Mein Körper vielleicht nicht mehr so."

Dann darf endlich um 13.43 Uhr Lilian De Muynck in den Zeugenstand. Die behandelnde Ärztin des "Bahnhofs-Pöblers" in der Psychiatrie. Sie erzählt, das Sascha K. mit höchster Wahrscheinlichkeit im September 2018 Drogen genommen hat. Das habe man ihm zwar nicht nachweisen können, weil seine Urinprobe verwässert gewesen sei. Dazu sei er damals im Hungerstreik gewesen. Hungerte laut den Aussagen seines Wahlverteidigers von 73 auf 59 Kilogramm ab. Habe aber – so die Ärztin – nur die gemeinsamen Mahlzeiten verweigert und sich Essen gekauft.

Weil Sascha K. dem Team nicht glauben wollte, dass er für die Erlangung der Kasachischen Staatsbürgerschaft in das Land einreisen müsse und diese vor Ort wieder beantragen müssen. Die Psychiatrie habe Sascha K. damals den Freigang untersagt. Die Ärztin: "Er hat uns versprochen, dass er keinen Kontakt mehr zu Drogen hat. Daran hat er sich bisher gehalten." Seitdem habe er werktäglich feste Termine auf dem Gelände. Im Rahmen einer Verhaltenstherapie.

Lilian De Muynck: "Die Behandlung bei uns hat ihm gutgetan." Das Pöbel-Verhalten – in der ZfP Reichenau (Zentrum für Psychiatrie) ist es nicht aufgefallen. Die Ärztin: "Wir haben ein recht gutes Verhältnis gefunden. K. verleiht zwar seiner Wut durchaus verbal Ausdruck. Er wurde aber nie bedrohlich. Auch, wenn Gespräche oder Konflikte unerfreulich für ihn waren – am Ende hat er sich immer höflich verabschiedet."

Der Angeklagte hat kompletten Freigang

Wie in der Befragung deutlich wird, hat Sascha K. auf der Reichenau freien Ausgang. Dort gibt es keine Zäune, keine Wärterhäuschen. Es gibt zwar die Anweisung, in den Grenzen des ZfP zu bleiben. Kontrollen gibt es aber offenbar nicht.

Abgehauen ist Sascha K. bisher nicht. Die Ärztin: "Wir hatten bisher nicht die Sorge, dass er ausweichen wollte." Pflichtverteidiger Weimer bringt es wie folgt auf den Punkt: "Der Angeklagte könnte jedes Wochenende nach Konstanz fahren und sich besaufen. Er tut es aber nicht. Das ist eine reife Leistung, aus der man einiges ableiten kann."

Klartext: Schafft es Sascha K. auch ohne Psychiatrie, unauffällig und abstinent zu bleiben? Das Gericht diskutiert dann, ob es eine solche Möglichkeit einer "sanfteren" Betreuung gibt. Richter Geiger betont, dass es derzeit keine Plätze für so etwas gibt. Gutachter Salabadis betont zunächst, dass er sich freut, dass es dem Angeklagten jetzt viel besser gehe. Lobt die Arbeit der Klinik auf der Reichenau. Betont aber, dass es an dem festen Rahmen liegt, der Sascha K. dort geboten wird.

Salabasidis sagt: "An den harten Fakten kann man wenig ändern. Wir haben ein gewaltiges psychiatrisches Störungsbild – und die Dauerhaftigkeit ist das Problem." Richter Geiger will wissen, was passieren würde, wenn man Sascha K. in eine Wohngruppe gibt. Salabasidis betont aber: "Ich halte es für etwas verfrüht, den Angeklagten in eine betreute Wohneinrichtung zu entlassen. Draußen ist draußen – und die Umstände dort sind ganz anders."

Staatsanwalt Grundke will wissen, welche Rolle der Alkohol beim hirnorganischen Syndrom spielt. Salabasidis: "Wir haben durch dieses Syndrom sehr empfindliche Zellen." Es können gut möglich sein, dass schon eine geringe Menge Alkohol ausreicht, um Sascha K. wieder zum Pöbler zu machen.

Der Gutachter betont: "In dieser Stadt (gemeint: Horb) und dieser Umgebung ist das Risiko schon hoch, dass es wieder passieren könnte." Staatsanwalt Grundke meint: "Die Legalprognose bleibt schlecht. Er sollte weiter in einem geschützten Raum bleiben. Und nicht in einem Raum, in dem er mit seinen Freunden wieder versumpft." Auf Nachfrage erklärt der Gutachter, dass er bei Sascha K. von einer krankhaften Alkoholsucht ausgeht. Salabasidis: "Das kann man in größeren Gehirnteilen ablesen."

Für Wahlverteidiger Arnsperger ist das "Kaffeesatzleserei." Um kurz nach 18 Uhr ist das Gericht dann fertig. Nächster Verhandlungstermin: Freitag, 26. April, ab 9 Uhr.