Hier soll das Haus entstehen. Foto: Montage: Architekt/Lück/Weber

Dettinger gründen Interessengemeinschaft gegen Wohnanlage. Investor will freien Hang bebauen.

Horb-Dettingen - Es ist bislang nur ein Bauantrag. Am Ortsrand von Dettingen am Knieacker will ein Investor den freien Hang bebauen. Die Anwohner wehren sich.

Im Ort hat es sich schon rumgesprochen, was da zwischen dem Knieacker unten und der Schmiedshalde gebaut werden soll: ein "Klotz" von 34 Meter Breite, 26 Meter Tiefe und insgesamt knapp 18 Meter Höhe. Drei einzelne Häuser mit insgesamt neun Wohneinheiten, vier Garagen, vier Carports und sieben Stellplätzen, als "Hausgruppe" direkt aneinander gebaut und so verschachtelt, dass sich diese Dimensionen laut der Planzeichnung ergeben.

Anfang Mai wurden die Anlieger vom Bauamt angeschrieben – 22 Angrenzende und Nachbarn, die um den jetzt freien Hang wohnen. Und sie haben eine Interessengemeinschaft gebildet. Sie nennen sich IG "Haldenweg West" – nach dem Bebauungsplan, der für dieses Areal gilt.

Ein Sprecher: "Dettingens bisher sehr ansehnliches Ortsbild wird durch das geplante Bauvorhaben mit Sicherheit Schaden nehmen. Wenn man unten am Knieacker wohnt, sieht man im wahrsten Sinne des Wortes keine Sonne mehr. Auch den anderen Anliegern ist das geplante Gebäude viel zu massiv!"

Laut der IG "Haldenweg-West" wollen alle 22 Anlieger Widerspruch gegen diese Pläne einlegen. Fast alle haben sich schon gemeinsam getroffen und planen Widerstand. Ein Sprecher der IG: "Es gibt verschiedene Befürchtungen. Die oberhalb des geplanten Gebäudes ihr Eigentum haben, befürchten, dass der Hang durch den Eingriff abrutschen könnte. Der Hanguntergrund besteht aus einer sogenannten Schutthalde – eine manchmal sehr brüchige geologische Formation aus der letzten Eiszeit. Das würde dann eventuell Schäden an den Bestandsgebäuden hervorrufen."

Bereits zuvor einen Bauantrag gestellt

Die nächste Befürchtung: Ne ben dem Grundstück, das bebaut werden soll, ist im Lageplan ein gleich großes Grundstück aufgezeichnet. Dies ist laut Lageplan noch komplett leer. Ein Sprecher: "Der jetzige Bauantrag stützt sich auf ein vereinfachtes Verfahren. Dort sind diverse Be freiungen möglich. Wir befürchten, dass diese Befreiungen genützt werden könnten, um erst mal einen Block mit Befreiungen hinzustellen. Und dass der Investor dann sagen könnte: Was auf dem einen Grundstück geht, kann mir die Stadt auf dem zweiten Grundstück nicht verbieten."

Eine Furcht der Anlieger, die sich auf die Vorgeschichte dieses Bauprojekts bezieht. Denn der Investor hatte es vor diesem neuen Plan schon mit einer Alternative versucht: Vier Stockwerke inklusive Satteldach, unten Garagen. Die Breite ungefähr so wie jetzt. Ein Sprecher der IG "Haldenweg-West": "Dieser Bauantrag wurde nach unseren Informationen abgelehnt."

Rathaussprecher Ralf Kotz: "Es ist richtig, dass die Bauherrschaft für das Baugrundstück bereits schon einmal einen Bauantrag eingereicht hat. Dieser wurde jedoch von der Bauherrschaft zurückgezogen, da er wegen erheblicher Abweichungen vom Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig war."

Jetzt kommt der neue Bauantrag, der statt bisher vier Geschosse inklusive Garagen unten und ausgebautem Dachgeschoss oben mit Satteldach sogar sechs Stockwerke vorsieht. Vorne in einem Block vier Stockwerke inklusive Garagen, durch ein versetzt mittig angeordnetes Haus dahinter entstehen dann sogar insgesamt sechs Etagen.

Die Interessengemeinschaft der Anwohner befürchtet, dass der Investor jetzt mit dem Komplex als "Hausgruppe" erklärt, sogar noch höher bauen kann als bisher abgelehnt. Rathaussprecher Kotz: "Der Bebauungsplan ›Haldenweg-West‹ weist für den betreffenden Bereich eine zulässige Bebauung mit drei Vollgeschossen aus. Gemäß Bebauungsplan sind hier Hausgruppen vorgeschrieben. Grundsätzlich müssen Bauvorhaben von der Baurechtsbehörde genehmigt werden, wenn diese den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen."

Anhörungsverfahren der Nachbarn laufen noch

Die Anlieger befürchten, dass das geplante Gebäude sie auch noch Geld kostet. Ein Sprecher der IG "Haldenweg West": "Angeblich gibt es sogar schon Ausbaupläne für den Knieacker, der bisher nur eine Art Behelfsstraße ist. Dazu ist eine mögliche Zufahrt von oben eventuell aus Richtung Schmiedshalde geplant. Und wenn so ein Straßenausbau kommt, werden die Anlieger wohl auch noch entsprechend zur Kasse gebeten."

Doch welche Chancen hat dieses Bauvorhaben, genehmigt zu werden? Stadtsprecher Kotz: "Der betreffende Bauantrag ist bisher nicht genehmigt. Die Anhörungsverfahren, auch die der Nachbarn, laufen derzeit noch. Eine inhaltliche Prüfung ist daher bislang nicht erfolgt. Eine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens kann folglich auch noch nicht getroffen werden."

Können die politischen Gremien wie Ortschaftsrat und Gemeinderat Einspruch gegen das Bauvorhaben einlegen? Kotz: "Die Ortschaftsverwaltung wurde über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt. Im Regelfall erfolgt anschließend eine Information des Ortschaftsrates zum Baugesuch. Eine Beteiligung des Gemeinderates ist nach der Hauptsatzung nicht vorgesehen."

Welche Chancen hat die IG "Haldenweg West", den Bau zu verhindern? Rathaussprecher Kotz: "Bisher haben verschiedene Angrenzer Einsicht genommen. Schriftliche Einwendungen liegen noch keine vor.

Allgemein sind Nachbareinwendungen im Baurecht nur dann begründet, wenn nachbarschützende Vorschriften (in der Regel Baugrenzenüberschreitung zum Nachbarn hin, Unterschreitung der Grenzabstände) verletzt werden.

Dagegen entfalten städtebauliche Festsetzungen des Bebauungsplanes wie beispielsweise die Zahl der Vollgeschosse, Höhe, Grund- und Geschossflächenzahl oder die Dachform beispielsweise keinen Nachbarschutz."