Menschen haben Träume und deshalb ist es auch leicht dies auf schamloseste Weise auszunutzen.Foto: © Eisenhans – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Kriminalität: Wie dubiose Firmen versuchen, an Kontodaten zu kommen / Nur schwer nachzuverfolgen

Das wöchentliche Lotto spielen gehört für viele zum Leben. Gerade in Corona-Zeiten verspricht es Abwechslung vom grauen Lockdown-Alltag. Doch Vorsicht. Betrüger versuchen massiv, mit illegalen Anrufen Menschen dubiose Wettspielteilnahmen zu verkaufen. Auch in Horb und Umland ist das Problem bekannt.

Horb. Der Besuch bei der Lottoannahmestelle, von denen es auch in Horb noch einige gibt, ist für viele mehr als nur ein Botengang. Man trifft Leute, plaudert, kommt an die frische Luft.

Für alle, die derzeit lieber zuhause bleiben, bietet das Internet reichlich Alternativen. Onlinewetten, ob legal, illegal oder im Graubereich, erleben nicht erst seit der Corona-Krise einen Boom. Die Steuereinnahmen sind dafür ein Indiz. Laut Recherchen des Südwestrundfunks hat Baden-Württemberg im Jahr 2018 gut 56 Millionen Euro eingenommen, fünf Jahre zuvor waren es nur 32 Millionen.

Der Markt der Glücks-, Wett- und Gewinnspiele hat viele Facetten. Auch dubiose Anbieter mischen mit – bevorzugte Abzockopfer: ältere Menschen. Darunter auch ein Mann in Horb, dessen "Erlebnis" kein Einzelfall ist:

Das Telefon klingelt. Die freundliche Stimme am anderen Ende meint, der Angerufene sei "als Wettspielteilnehmer aktiviert". Bisher sei die Teilnahme kostenlos gewesen, jetzt sei ein Betrag fällig. Der 54-jährige Horber muss nicht lange überlegen. Er ist kein Lottospieler und hat auch keine Gratisteilnahme an einem Gewinnspiel "aktiviert".

"Ich habe der Frau am Telefon gesagt, dass es sich um eine Verwechslung oder einen Irrtum handeln muss. Sie blieb aber hartnäckig und wurde dann auch fordernd, hat gefragt, wer denn die Rechnung bezahlt?"

Da wurde der Horber hellhörig. Welche Rechnung denn? "Ich habe sofort ganz klar gesagt, dass ich von einer Teilnahme nichts weiß, und falls doch eine vorliegt, jemand in Betrugsabsicht meinen Namen verwendet und die Telefonnummer dazugeschrieben hat."

Doch die Dame am anderen Ende der Leitung blieb hartnäckig. Sie könne die Teilnahme nicht löschen. "Ihr Name ist hier aktiviert", hieß es kategorisch. Der Horber ließ sich nicht darauf ein und beendete das Gespräch.

Gut so. Denn in den nächsten Wochen folgten weitere Anrufe nach ähnlichem Muster, aber durchaus auch mit Variationen: Eine Kündigung des Gewinnspiels sei zwar möglich, zuvor müssten aber Daten abgeglichen werden. Oder: Statt ein Jahr gebührenpflichtige Teilnahme könne man auch "nur" für sieben Monate bezahlen.

Für das Netz der Verbraucherzentralen ist es ganz klar, um was es hier geht: Abzocke. Die Anrufe dienen einzig und allein dazu, an persönliche Daten zu kommen. Die versprochenen Gewinnspiele gibt es meistens gar nicht – und wenn, dann gibt’s keine Gewinne.

Eigentlich ist solch ein Vertragsabschluss am Telefon nicht mehr legal, informieren die Verbraucherschützer im Internet. Doch es gibt ein Schlupfloch: Die Pflicht, den Vertrag zumindest mit Fax oder per E-Mail abzuschließen, gilt nur für Anrufe, bei denen es um bestimmte Gewinnspieldienste geht. "Dies sind solche Dienste, in denen sich der Anbieter verpflichtet, sie bei Gewinnspielen anderer Unternehmen anzumelden oder zu registrieren." Versuche der Anrufer, etwas anderes anzubieten, so bleibe ein wirksamer Vertragsschluss am Telefon nach wie vor möglich.

Deshalb sind die Maschen der Anrufer wohl auch sehr vielfältig. Die Verbraucherzentrale berichtet: "Oftmals geben sich die Anrufer beispielsweise als angebliche Verbraucherschützer aus. Telefonisch angeboten werden zum Beispiel Sperrboxen, die angeblich zukünftig vor Telefonwerbung schützen sollen, oder der Verbraucher wird überredet, sich gegen ein monatliches Entgelt in sogenannte Sperrlisten einzutragen, die unerlaubte Telefonwerbung zukünftig verhindern sollen."

Bei einigen der Angerufenen bleibt aber ein mulmiges Gefühl. Für alle, die sich nicht sicher sind, ob sie nicht vielleicht doch unachtsam an irgendetwas teilgenommen haben und jetzt bezahlen müssen, stellt die Verbraucher unmissverständlich klar: "Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung ist verboten, ebenso wie die wahrheitswidrige Behauptung, Sie hätten bereits einen Vertrag geschlossen und seien daher zur Zahlung verpflichtet."

Allerdings ist es nicht leicht, die dubiosen Anbieter zur Verantwortung zu ziehen. "Sie wechseln häufig die Namen, haben lediglich Postfachadressen oder ihren Sitz im Ausland." Die Verbraucherschützer setzen deshalb auch auf Gesetzesinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit.

Eine Frau aus Waldachtal, die ebenfalls schon viele dieser Anrufe erhalten hat, berichtet: "Ich sage denen sofort, dass ich den Verbraucherschutz einschalte. Dann legen sie gleich auf!"

Wie wehrt man sich gegen lästige Anrufe von vermeintlichen Gewinnspiel-Betreibern? Die Verbraucherzentrale hat ein paar Tipps:

 Forderung zurückweisen

Wenn Sie sich sicher sind, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben, weisen Sie die Forderung zurück und fordern Sie den Anbieter auf nachzuweisen, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll! Rein vorsorglich sollten Sie den Vertragsschluss auch widerrufen und ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten und fristlos kündigen.

  Nicht bezahlen

Haben Sie die Forderung zurückgewiesen und erhalten trotzdem Mahnungen, lassen Sie sich auf keinen Fall einschüchtern! Für den Fall, dass sich ein Inkassobüro einschaltet, sollten Sie auch diesem gegenüber noch einmal erklären, dass Sie die Forderung zurückweisen und, dass Sie den Anbieter aufgefordert haben den Vertragsschluss nachzuweisen und vorsorglich den Vertragsschluss widerrufen und ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten und fristlos kündigen. Reagieren müssen Sie in der Regel erst dann wieder, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Dann müssen Sie innerhalb von zwei Wochen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, widersprechen.

  Auszüge überprüfen

Ohne eine zuvor erfolgte Einzugsermächtigung des Kontoinhabers dürfen Dritte keine Beträge vom fremden Konto abbuchen. Möglich ist eine Abbuchung beim so genannten Lastschriftverfahren aber dennoch. Bereits abgebuchte Beträge kann man sich aber bis acht Wochen nach der Kontobelastung von seiner Bank erstatten lassen.

  Notfalls Konto wechseln

Haben bereits mehrere Anbieter unberechtigt von Ihrem Konto abgebucht, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Daten illegal im Umlauf sind und weitere Abbuchungen erfolgen werden. Als letzter Ausweg bleibt Ihnen dann oft nur, Ihre Kontoverbindung zu wechseln.

  Anzeige erstatten

Erstatten Sie bei unbefugten Abbuchungen Strafanzeige oder stellen Sie einen Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

  Wenig Daten preisgeben

Die beschriebene Masche ist zwar illegal, funktioniert aber auch nur, wenn die benötigten Daten bekannt werden oder in Umlauf geraten. Daher ist es ratsam, persönliche Daten als wertvolles Gut nur sehr sparsam preiszugeben.

Zurückhaltung ist auch bei der Preisgabe von Daten im Internet ratsam. Insbesondere bei Konto- und Telefonverbindungsdaten, empfehlen die Verbraucherschützer, diese nur dann anzugeben, wenn es zwingend notwendig ist und der Vertragspartner zuverlässig erscheint.

Weitere Informationen: www. verbraucherzentrale.de /wissen/digitale-welt/datenschutz/bei-anruf- abzocke-gauner- auf-datenjagd