Angeklagter sagt, er habe nur ermitteln wollen, gesteht dann aber. Bereits 2005 einschlägig bestraft.

Horb - Ein 58-jähriger Eutinger musste sich gestern wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Prozess begann für Richter Achim Ruetz mit einer Geduldsprobe, denn der Angeklagte hatte den Termin verschwitzt. Wie in solchen Fällen üblich, hätte das Gericht eine Viertelstunde warten, den Gerichtstermin neu festlegen oder den Angeklagten bei Gericht vorführen lassen können. Richter Achim Ruetz war jedoch nachsichtig. Er ließ den Angeklagten an seinem derzeitigen Arbeitsplatz in Freudenstadt verständigen und wartete.

Mit fast einstündiger Verspätung fand die Verhandlung statt. In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten der Besitz von 349 kinder- und 946 jugendpornografischen Schriften zur Last gelegt. Die Bilder befanden sich auf einem Notebook (Laptop) und einer externen Festplatte.

Es waren Bilder von nackten Kindern und Jugendlichen, teils Motive, die Geschlechtsverkehr zeigten. Richter Ruetz erklärte die strafrechtliche Relevanz des Besitzes dieser Bilder, während weitere 488 Tierdateien strafrechtlich nicht relevant waren. Der Angeklagte versuchte zunächst, sich zu rechtfertigen. Er habe die Bilder sofort in den Papierkorb gezogen. Er habe die Möglichkeiten ermitteln wollen, in der Bundesrepublik an solche Dateien zu kommen.

Das Notebook und die externe Festplatte wurden bei einer Durchsuchung sichergestellt. Nachdem Richter Ruetz den Bericht über diese Durchsuchung verlesen hatte, legte der Angeklagte jedoch ein Geständnis ab. Wie der Auszug aus dem Bundeszentralregister nachwies, hatte der 58-Jährige bereits 2005 wegen des Verbreitens pornografischer Schriften einen Strafbefehl vom Amtsgericht Horb erhalten.

Für den Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft Rottweil hatte sich in der Beweisaufnahme der Tatvorwurf in vollem Umfang bestätigt. 1295 Dateien hatten sich über einen längeren Zeitraum angesammelt. Hinzu kamen das Geständnis und die gefundenen Beweismittel. Im Plädoyer forderte er sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, einen Bewährungshelfer und eine Geldauflage. Das Urteil von Richter Ruetz lautete wie gefordert sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, Verpflichtung eines Bewährungshelfers, eine Geldauflage in Höhe von 4500 Euro an den Weißen Ring und Gespräche mit einem Psychologen wegen der Pädophilie. Die Tatmittel PC und externe Festplatte wurden eingezogen. Ruetz hofft, dass die lange Bewährungsfrist von vier Jahren den 58-Jährigen künftig davon abhält, verbotene Dateien herunterzuladen.