Altglas wird im Holcim-Ofen verbrannt. Foto: ©focus finder-stock.adobe.com

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am Donnerstag die Klage von Siegfried Rall aus Dotternhausen gegen den Einsatz von Altglas als Ersatzbrennstoff beim Zementhersteller Holcim abgewiesen.

Dotternhausen - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Siegfried Rall wegen des Einsatzes von Altglas als Ersatzbrennstoff beim Zementhersteller Holcim abgewiesen. "Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens", heißt es in der kurzen Pressemitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung getroffen worden. Nun muss das schriftliche Urteil abgefasst werden. Erst nach dessen Zustellung an die Beteiligten beginne die Rechtsmittelfrist, so das Gericht.

Vorwürfe gegen RP Tübingen

Siegfried Rall, Vorsitzender des Vereins NUZ, hatte in seiner Klage geltend gemacht, die Verbrennung von Altglas bei Holcim setze Stoffe frei, die schädlich für die Bevölkerung in Dotternhausen seien. In der Verhandlung ging es um die Zulässigkeit der Genehmigung, die das Regierungspräsidium Tübingen dem Zementhersteller für die dauerhafte Verwendung von Altglas als Ersatzbrennstoff erteilt hat.