Die befristete Betriebserlaubnis für die Anlage mit dere Auflage zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bleibt bestehen.
Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, darf die Firma Holcim ihre Seilbahn in Dotternhausen abends wieder bis 22 Uhr
betreiben. Die Holcim habe die am RP angesiedelte Landesbergdirektion
darüber informiert, dass sie dadurch nur noch in Ausnahmefällen auf Samstage
ausweichen müsse. Die Firma habe angekündigt, dass an diesem Samstag
der Betrieb notwendig sei.
Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm durfte die Seilbahn seit
dem 29. Juni nur noch bis 20 Uhr fahren. Wie das RP mitteilt, konnte
Holcim nun nachweisen, dass zuletzt umgesetzte Maßnahmen zur
Reduzierung des Lärms erfolgreich waren. Auf Basis der Auswertung aktuell
vorliegender Lärmmessungen konnte die Landesbergdirektion die Beschränkung
des Abendbetriebs aufheben. Damit darf die Seilbahn an Werktagen wieder von
6 bis 22 Uhr fahren.
Fahrgeschwindigkeit bleibt reduziert
Auf die angeordnete Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit
auf 4,8 Meter pro Sekunde könne man weiterhin nicht verzichten, heißt es aus
dem RP. Allerdings darf Holcim dieses Tempo künftig auch morgens
zwischen 6 und 7 Uhr fahren. In dieser Stunde durften bislang nur Dienstfahrten
mit einer Geschwindigkeit bis zu zwei Metern pro Sekunde stattfinden. Im Vorfeld
der Entscheidung habe sich die Landesbergdirektion von der Landesanstalt für
Umwelt beraten lassen.
Betriebserlaubnis bis Ende Oktober befristet
Das RP weist darauf hin, dass die Betriebserlaubnis der Seilbahn weiterhin bis
einschließlich 29. Oktober befristet ist. Die jetzige Ausweitung der
Betriebszeit beeinflusse die Entscheidung über die endgültige Betriebserlaubnis
nicht. Für eine endgültige Betriebserlaubnis, wie sie Holcim beantragt
habe, müsse der von der Seilbahn verursachte Lärm weiter vermindert werden.
In den vergangenen Monaten hat das Unternehmen weitere Maßnahmen zur
Lärmminderung umgesetzt. Unter anderem wurde dabei eine akustische Kamera
eingesetzt, die der Ermittlung der Lärmursache dienen sollte.
In den nächsten
Tagen sind im Hinblick auf die endgültige Betriebserlaubnis weitere
Lärmmessungen vorgesehen. Nach deren Auswertung werde man wissen, ob
nach allen Anstrengungen die vorgegebenen Lärmrichtwerte zuverlässig
eingehalten werden, so das RP. Erst, wenn überzeugend nachgewiesen ist, dass
die Anlage die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, könne die Behörde eine endgültige
Betriebserlaubnis ohne Einschränkungen erteilen.