Holcim erhält weiter nur eine befristete Betriebserlaubnis unter Auflagen Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) teilte mit, die Betriebserlaubnis werde nur vorläufig bis einschließlich 29. Oktober erteilt.
Ab dem 30. Oktober muss Holcim die Voraussetzungen für eine dauerhafte Betriebserlaubnis erfüllen. Dazu muss der von der Seilbahn verursachte Lärm weiter vermindert werden. Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm hat die am RP angesiedelte Landesbergdirektion aufgrund der Auswertung aktueller Lärmmessungen angeordnet, dass die Seilbahn nicht weiter bis 22 Uhr, sondern nur bis 20 Uhr betrieben werden darf und die Fahrgeschwindigkeit reduziert bleiben muss.
Wie die Behörde mitteilt, habe sie sich im Vorfeld der Entscheidung von der Landesanstalt für Umwelt beraten lassen. Damit werden an den fünf Tagen unter der Woche für die Anwohnerinnen und Anwohner Verbesserungen erzielt, heißt es aus dem RP.
Fahrten vermehrt an Samstagen
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Firma Holcim mit dem Seilbahnbetrieb vermehrt auf Samstage ausweichen werde. Samstags darf die Seilbahn wie unter der Woche von 7 bis 20 Uhr fahren. Morgens zwischen 6 und 7 Uhr dürfen nur sogenannte Dienstfahrten mit einer langsamen Geschwindigkeit stattfinden.
Wie das RP weiter mitteilt, sollen kurzfristig weitere Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt werden. Erst wenn durch erneute Lärmmessungen nachgewiesen wird, dass die Anlage auch bei der ursprünglich beantragten Fahrgeschwindigkeit und Betriebszeit die Lärmrichtwerte erfüllt, entfallen diese Beschränkungen, so die Behörde.
Lärmrichtwerte müssen eingehalten werden
Die Landesbergdirektion, die landesweit für die Aufsicht von Seilbahnen zuständig ist, hatte Holcim zuletzt eine bis zum 30. Juni befristete vorläufige Betriebserlaubnis erteilt. Trotz großer Bemühungen um die Verminderung von Lärm sei man noch nicht ganz am Ziel, heißt es aus dem RP. Am Ende müssten die vorgegebenen Lärmrichtwerte zuverlässig eingehalten werden.