Der Plettenberg – hier mit dem Steinbruch Foto: Visel

„Dotternhausen wendet sich nicht gegen den Steinbruchbetrieb“. Warum die Gemeinde Widerspruch einlegt.​

Die Firma Holcim beantragt die Erweiterung des Steinbruchs Plettenberg um rund 8,78 Hektar sowie Änderungen der bestehenden Abbau- und Rekultivierungsplanung. Zusätzlich soll eine bereits rekultivierte Fläche wieder zu einer Abbaufläche werden. Gegen diese immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung legte die Gemeinde Dotternhausen am 15. Dezember vergangenen Jahres einen Widerspruch ein, der vom Gremium bei dessen Gemeinderatssitzung am Mittwochabend vergangene Woche im Dotternhausener Rathaus bestätigt und aufrechterhalten wurde. ​

 

„Dotternhausen wendet sich nicht gegen den Steinbruchbetrieb beziehungsweise den Kalksteinabbau an sich, sondern einzig gegen eine Genehmigungslücke bei der Rekultivierung“, betonte Dotternhausens Bürgermeisterin Marion Maier.

Gemeinde ist Eigentümerin

Die Gemeinde fungiere laut Maier als Grundstückseigentümerin und Verpächterin der Steinbruchflächen. „Durch das Ende des Abbaus und der Rückübertragung der rekultivierten Flächen droht für uns die Übernahme erheblicher Verkehrssicherungsrisiken unter anderem durch die plötzliche Genehmigung von Steilhängen, mit denen Risiken wie Stein-, Blockschlag, Rutschungen und Absturzgefahren einhergehen würden, die sich durch die geplante Öffnung des Areals für Wanderwege und Naherholung maximieren würden“, erläuterte Maier.

„Dotternhausen fördert von daher konkrete Maßnahmen wie abgestufte Böschungen mit Bermen, die Ermittlung von Einwirkungsbereichen für Steinschlag und Rutschungen und die dauerhafte Absperrung dieser Bereiche sowie eine klare Zugangslenkung“, bekräftigte Maier.

Nächster Schritt Gericht

„Das Landratsamt hat jedoch eine konkrete Gefährdungsabschätzung für Steinschlag, Absturz und Böschungsbruch ausdrücklich nicht vorgenommen, sondern pauschal auf das Zivilrecht verwiesen, deshalb widerspricht Dotternhausen der Änderungsgenehmigung“, so Maier. „Sollte unserem Widerspruch nicht stattgegeben werden, dann ziehen wir ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht in Betracht“, verriet Maier, die für solch ein etwaiges späteres Vorhaben beim Gremium Zustimmung bekam. Zum Vorhaben von Holcim können seit der vergangenen Woche beim Landratsamt und im Rathaus die Unterlagen öffentlich eingesehen werden, die Einwendefrist endet am 19. März und am 28. April wird es in der Festhalle Dotternhausen einen öffentlichen Erörterungstermin geben.