Das Holcim-Zementwerk und im Hintergrund der Plettenberg. Die geplante Erweiterung des dortigen Steinbruchs sorgt weiter für Diskussionen. Foto: Visel

Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) prüft das weitere Vorgehen, nachdem das Regierungspräsidium (RP) das Landratsamt des Zollernalbkreises angewiesen hat, das Genehmigungsverfahren für die Süderweiterung des Plettenberg-Steinbruchs wieder aufzunehmen.

Dotternhausen - Wie der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer darlegt, sei "die Rechtslage sehr undurchsichtig". Klagen gegen den RP-Bescheid könne wohl nur jemand, der in seinen Rechten subjektiv betroffen ist. Dies, so Majer, seien zunächst die Umlandgemeinden und direkten Anlieger – die Gemeinde Dotternhausen allerdings nicht, da diese sich über die Abbauverträge gegenüber Holcim verpflichtet habe.

Auch das Landratsamt prüfe das weitere Vorgehen

Akteneinsicht könnten wohl jeder anerkannte Umweltverband oder die Umlandgemeinden fordern, soweit sie Einsprüche eingelegt haben. Dies gelte wohl auch für die privaten Einsprecher. Majer geht aber davon aus, dass eine vollständige Akteneinsicht nur durch eine Klage zu erreichen sei. Dem Verein NUZ stehe diese Möglichkeit jedoch nicht offen.

Bei einer weiteren Bearbeitung des Verfahrens oder bei der Genehmigung für die Süderweiterung oder Kulissenänderung durch das Landratsamt würde ein Klagerecht aller Einwender und auch von Holcim weiterhin bestehen. Gleichwohl, so Majer, blieben Fragen offen: "Wir fordern zunächst beim Regierungspräsidium eine gewisse Akteneinsicht bis Freitag, da eventuell bereits am kommenden Montag die Frist auf eine Klage beim Verwaltungsgericht ausläuft." Auch das Landratsamt prüfe das weitere Vorgehen. Majer: "Die Behörde kann aber wohl gegen das Weisungsrecht des Regierungspräsidiums selbst kaum etwas tun, außer neue Fristen für die Einreichung der vollständigen Unterlagen setzen."