Richter Heckel machte deutlich, dass die Frage der technischen Anlagen sowie die Ausnahmegenehmigungen für verschiedene Stoffe, bei denen die geltenden Grenzwerte um bis zum 200-Fachen überschritten werden dürfen, für das Gericht wesentliche Faktoren seien: "Hat die Genehmigungsbehörde die gesetzliche Grenze des Ermessens dabei überschritten?"
Genau diesen Aspekt hob auch Majers Anwalt hervor. Er wertete die Ausnahmegenehmigungen für die Grenzwert-Überschreitungen bei Ammoniak, Kohlenstoffmonoxid oder beim gesamten organischen Kohlenstoff als "Missachtung des Normgebers". Man könne die Ausnahme nicht zur Regel machen, betonte Majer und warf Holcim vor, auf Zeit zu spielen. Denn im Zementwerk wisse man schon lange, dass der Einbau besserer SCR-Filter nötig sei und vom Gesetzgeber gefordert werde. Sein Anwalt führte aus, dass er ein Fachgutachten fordern werde, falls das Gericht die Filtertechnik als "entscheidungserheblich für die Ausnahmegenehmigungen" ansehe.
Die Holcim-Seite sowie die Vertreterinnen des Regierungspräsidiums sahen dies anders. Die bei Holcim eingesetzte SNCR-Anlage entspreche dem Stand der Technik; Ausnahmegenehmigungen seien aufgrund der Beschaffenheit der Rohstoffe nötig. Auch bei einer SCR-Filteranlage zur Reduktion von Schadstoffen hätten Ausnahmeregelungen getroffen werden müssen.
Unternehmen widerspricht Darstellung
Markus Knobelspies, Leiter Umwelt und Energie bei Holcim, führte aus, dass Filteranlagen in Zementwerken auf die dort angewandte Technik und auf die eingesetzten Rohstoffe abgestimmt werden müssten. Mit der Anlage im Holcim-Werk könnten die meisten Grenzwerte eingehalten werden. Ein SCR-Filter sei für Dotternhausen nicht sinnvoll, da ein erhöhter Energieaufwand nötig sei: "Die Emissionen sind dann höher als bei unserer Anlage."
Majer konterte mit dem Hinweis, dass ein SCR-Filter zusätzlich zur bestehenden Rauchgasreinigung eingebaut werden könnte. "Das ist auch finanziell verhältnismäßig." Es gehe um den Schutz der Bevölkerung vor krebserregenden Stoffen wie Benzol oder Thallium.
Weiter ging es vor Gericht um die Fragen, ob die Klinkerproduktion und die Ölschiefer-Verbrennung als eine Einheit gesehen werden müssen, ob eine UVP nötig gewesen wäre und ob die Vorprüfung, die ergeben hatte, dass keine gebraucht werde, ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.
Auch die Nicht-Beteiligung der Stadt Balingen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kam zur Sprache, ebenso die Überwachung der im Zementwerk ausgestoßenen Schadstoffe, die nach Ansicht von Majer nicht kontinuierlich erfolgt. Zuletzt mahnte der Kläger an, dass auch die eingesetzten Ersatzbrennstoffe auf ihre gefährlichen Bestandteile hin kontrolliert werden müssten.
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