Kinder mit Beeinträchtigungen werden bislang im Kreis Calw kostenlos zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gebracht. Das soll sich ändern – die Eltern sollen künftig einen Teil der Kosten tragen. Dagegen regt sich Widerstand.
Der Kreis Calw muss sparen und will dies unter anderem auch beim Schulbusverkehr – auch für beeinträchtigte Kinder, die nicht mit dem normalen Schulbus fahren können.
Bereits im Dezember hatte der Kreistag beschlossen, ab 2025 keine Kosten mehr für die Schülerbeförderung zu ersetzen. Bislang profitierten Grundschüler sowie Familien mit mindestens drei Kindern – sie bekamen die Kosten für das „D-Ticket JugendBW“ ersetzt, das seit Januar 39,42 Euro pro Monat und damit 473 Euro jährlich kostet. Dieser Beschluss soll die Kreisfinanzen um 880 000 Euro pro Jahr entlasten. In der Kreistagssitzung am kommenden Montag soll zudem beschlossen werden, für die bislang kostenlose Schülerbeförderung zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), den sogenannten freigestellten Schülerverkehr, einen Eigenanteil von den Eltern zu verlangen. Damit will der Kreis pro Jahr künftig weitere 217 000 Euro einsparen. Betroffen sind davon die Familien von 500 Schülern.
Eltern wehren sich Dagegen regt sich nun Widerstand aus den Reihen der Eltern. Weil der Kreis die kostenlose Schülerbeförderung „beenden möchte, haben wir uns kurzfristig als Elternvertretungen verschiedener Schulen vernetzt, um aktiv zu werden“, teilt Sabrina Berlin mit. „Gerne möchten wir auf uns aufmerksam machen, unsere Stimme erheben und sichtbar werden, auch und gerade als SBBZs“, schreibt Berlin in ihrer E-Mail an unsere Redaktion weiter.
Eltern nicht einverstanden
Die Eltern seien „mit diesem Beschluss nicht einverstanden, wir sind der Meinung, dass Sparmaßnahmen nicht auf dem Rücken von Kindern und schon gar nicht auf dem Rücken von Kindern mit Beeinträchtigungen stattfinden dürfen“, so Berlin weiter.
Mit einem Brief der Elternbeiräte wurden alle Familien über die geplanten Maßnahmen informiert. Auch die Bürgermeister seien angeschrieben worden – und die Kreisräte erhielten ebenfalls einen Brief, der auch unserer Redaktion vorliegt.
Darin rufen die Elternvertreter von Seeäckerschule Calw-Stammheim, Burgschule Nagold, Ludwig-Haap-Schule, Kinderdorf Calw-Stammheim „sowie die vielen weiteren besorgten Eltern“ die Kreisräte „persönlich dazu auf, sich intensiv mit dem Thema der Teilhabe der Kinder mit speziellem Förderbedarf auseinander zu setzen“.
Individueller Transport Die Kinder und Jugendlichen, die ein SBBZ besuchen, könnten für eine bestmögliche Förderung ihren Schulort nicht frei wählen, denn der öffentliche Regionalverkehr biete keine geeignete Beförderungsmöglichkeit für diese Kinder und Jugendlichen, heißt es weiter. Ein individueller Transport sei daher unerlässlich.
Zudem würden selbst nicht-schulpflichtige Kinder des Sprachheilkindergartens an den Kosten für die Beförderung beteiligt, seien ansonsten aber vom öffentlichen Nahverkehr freigestellt.
An Jugendticket angelehnt
Die Gebühren wurden an das Jugendticket angelehnt. „Sonderbeförderungskinder sollen denselben Preis bezahlen, ohne ein Jugendticket zu erhalten“, schreiben die Elternvertreter weiter. Selbst wenn man dies gleichstellen würde, müsse man bedenken, dass nicht allen Kindern aufgrund ihrer Handicaps eine außerschulische Nutzung des Jugendtickets möglich sei.
Sie weisen weiter darauf hin, dass generell für die Kinder Schulpflicht bestehe. Auch der Anspruch auf den Besuch der meist wohnortnahen Regelschule wäre möglich und der Schülerverkehr könnte somit eingespart werden. Im Gegenzug würde ein erhöhter individueller Betreuungsbedarf mit entsprechenden Personalkosten durch Inklusionskräfte bei den Schulträgern entstehen. Dies betreffe förderbedürftige Kindergarten- und Schulkinder in gleichem Maße.
In den Fördereinrichtungen seien auch einige Kinder von sozial benachteiligten Personen. „Durch die Erhebung der Beförderungskosten werden diese Kosten über den Teilhabegutschein an anderer Stelle durch den Kreis weiterhin finanziert werden müssen“, heißt es in dem Brief weiter. Dieses Thema wurde allerdings bereits im Verwaltungsausschuss des Kreistags vorberaten. Dabei wurde erwähnt, dass diese Kosten dann eben nicht vom Kreis, sondern vom Bund getragen werden. Der Kreis spart diese Gelder also ebenfalls ein.
Eltern haben Fragen
Viele Fragen „Um den Antrag abwägen zu können“, bitten die Eltern die Kreisräte, „sich mit folgenden Fragestellungen nochmals auseinanderzusetzen“:
Ist es richtig, bei Kindern mit einem Handicap zu sparen beziehungsweise die bestehende funktionierende Förderung zu verändern?
Welchen Mehraufwand hat der Kreis Calw, wenn die eingesparten Aufwendungen mit den anfallenden Kosten der Verwaltung für Abwicklung der Teilhabegutscheine, Einzug des Elternbeitrags, Kontrolle der Zahlung, Vollstreckung der Mahnbescheide, Einhalten der Schulpflicht, erforderliche Integrationskräfte gegengerechnet werden?
Wurde bereits geprüft, wie viele Eltern teilhabegutscheinberechtigt sind und wurde dies bei der Kalkulation mit den geplanten Einsparungen schon verrechnet? Welche sozialen Ausgaben können durch den Besuch der Einrichtungen langfristig eingespart werden? Wir haben sehr gute Förderschulen im Kreis Calw, die teilweise mehrfach ausgezeichnet wurden. Sie bieten bestmögliche Förderung für das künftige (Berufs-)Leben unserer Kinder.
Welche Kosten entstehen, wenn sozial schwächere Eltern ihre Kinder wohnortnah inklusiv beschulen lassen? Wie verändern sich die Schulen und Schülerzahlen?
Da auch Kinder mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw beschult werden: Wurden alle Möglichkeiten zur landkreisübergreifenden Erstattung des interkommunalen Kostenausgleichs ausgeschöpft beziehungsweise besteht die Möglichkeit, diesen neu zu verhandeln?
„Selbstverständlich“ sei den Eltern „bewusst, dass die aktuelle Haushaltslage Einsparungen erfordert“. Der Antrag zeige aber nach genauerer Betrachtung, so rechnen die Elternvertreter, „Mehrkosten anstatt Sparpotenzial. Daher ist der Antrag in seiner bisherigen Form unserer Meinung nach abzulehnen“.
Abschließend endet der Brief: „Bitte ermöglichen Sie den ohnehin schon benachteiligten Kindern weiterhin die bestmögliche Förderung.“
Die Eltern werden aufgefordert, sich mit Leserbriefen zu dem Thema bei der Zeitung zu melden, die sozialen Netzwerke zu nutzen – und als Zuhörer zur Kreistagssitzung zu kommen. Die findet am Montag, 10. März, ab 17 Uhr im Großen Sitzungssaal (C400) des Landratsamtes Calw statt.