Die Schulen im Zollernalbkreis, wie hier das Ebinger Gymnasium, sind am Montag aufgrund der hohen Sieben-Tages-Inzidenz geschlossen.  Eine Notbetreuung muss entsprechend beantragt werden. Foto: Archiv/Ringgenburger

Aufgrund der aktuellen Coronaverordnung und der anhaltend hohen Sieben-Tages-Inzidenz im Zollernalbkreis müssen die Albstädter Schulen und Kindertagessätten ab Montag schließen.

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Albstadt - Im Zollernalbkreis hat es in den vergangenen Tagen keinerlei Entspannung gegeben, was das Corona-Infektionsgeschehen angeht: Am Mittwoch dieser Woche wurde die bisherige Rekordzahl von 128 neuen bestätigten Fällen gemeldet, am Donnerstag waren es weitere 80 Fälle.

Die am Mittwoch vom Bundestag beschlossenen Notbremse sieht vor, dass bei einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, die Kindertagesstätten und die Schulen geschlossen werden müssen. Eine Notbetreuung für Kinder bis zur sechsten Klasse wird in der jeweiligen Einrichtung eingerichtet. Voraussetzung für die Aufnahme in die Notbetreuung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Die Formulare zur Aufnahme in die Notbetreuung können auf der Homepage der Stadt Albstadt www.albstadt.de unter „Aktuelles“ heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular muss in der Einrichtung des Kindes abgegeben werden; die Aufnahme in die Notbereuung mit der jeweiligen Schul- oder Kitaleitung abgesprochen.