Müll wird abgeholt. Die Entsorgungsunternehmen ächzen wegen hoher Energiepreise. Foto: ©Kadmy-stock.adobe.com

Die Preise steigen, vor allem für Diesel. Unternehmen aus der Abfallwirtschaft haben Vertragsanpassungsgesuche gestellt. Was die Verwaltung tun will.

Zollernalbkeis - Die Energiepreise gehen durch die Decke, manch ein Transport- und Logistikunternehmen – nicht zuletzt im Bereich Abfallentsorgung – sieht sich vor dem Aus. Der Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik befasst sich am Montag (30. Mai, 18 Uhr, Sitzungssaal im Landratsamt) mit dem Thema und soll einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag fassen.

Vorschüsse sind im Gespräch

Es geht darum, die Verwaltung zu ermächtigen, den betroffenen Unternehmen auf Antrag für das zweite Halbjahr 2022 Vorschüsse zu gewähren. Dafür müsste der Landkreis bis zu 235 000 Euro außerplanmäßig finanzieren.

Es ist bekannt: Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der Wirtschaftssanktionen gegen Russland haben zu einem starken Anstieg der Kraftstoffpreise geführt. Die Steigerung beim Dieselpreis lag im April 2022 bei mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Kleine und mittelständische Unternehmen sind aktuell nicht mehr in der Lage, die steigenden Energiepreise zu stemmen. Beim Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft sind inzwischen entsprechende Vertragsanpassungsgesuche von betroffenen Unternehmen eingegangen. Um die Entsorgungssicherheit im Zollernalbkreis auch weiterhin gewährleisten zu können, besteht aus Sicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf.

Verträge mit Millionenvolumen

Insgesamt bestehen im Bereich der Abfallwirtschaft des Zollernalbkreises derzeit Dienstleistungsverträge für Transport- und Sammelleistungen mit einem Jahresvolumen von etwas mehr als 8,7 Millionen Euro. Der Anteil der reinen Kraftstoffkosten beträgt hierbei durchschnittlich 28 Prozent. Dies entspricht einem anteiligen Vertragsvolumen von etwa 1,2 Millionen Euro pro Halbjahr. Eine entsprechende Preisanpassung in allen betroffenen Verträgen für das zweite Halbjahr 2022 könnte somit zu Mehrausgaben von insgesamt nahezu 235 000 Euro führen.

Folgen für Gebührenzahler?

Einerseits gelte es, so die Landkreisverwaltung, die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit als vordringliche Aufgabe der Abfallwirtschaft sicherzustellen. Andererseits müsse die Einhaltung der gebührenrechtlichen Grundsätze gewährleistet werden, um eine Überbelastung der Gebührenzahler zu vermeiden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den betroffenen Unternehmen für das zweite Halbjahr 2022 auf Antrag eine vorgezogene Preisanpassung auf Vorschussbasis zu gewähren. Der monatliche Vorschussbetrag wird als prozentualer Aufschlag auf die aktuellen Vertragspreise gewährt. Die Vorschusszahlungen werden dann im Folgejahr nach Durchführung der regulären, indexbasierten Preisgleitung wieder entsprechend abgezogen. Zur Vorbeugung eventueller Zahlungsausfälle sind die Vorschussleistungen durch Ausfallbürgschaften abzusichern.

Insgesamt, so der Tenor, verschaffe diese Vorgehensweise den Firmen die notwendige Liquidität, gewährleiste die Entsorgungssicherheit und stelle sicher, dass keine Mehrbelastung für die Gebührenzahler entstehe.