Die Kriterien für die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet "Am Schnaitbach II sind festgelegt. Foto: Archivfoto: Störr

Für den Kauf der Bauplätze sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. Baustart 2021 möglich.

Hofstetten - Der Traum vom Eigenheim geht ungebrochen weiter. So auch in Hofstetten, wo gemäß Liste circa 80 Bauwillige auf die zwölf Plätze im Neubaugebiet "Am Schneitbach II" hoffen.

Bauplätze sind in weiten Teilen der Ortenau rar und besonders in beliebten Ortschaften ist die Nachfrage größer als das Angebot. Die Kommunen beschäftigt die Problematik schon lange. Darum bedienen sie sich eines Hilfsmittels: Auswahlkriterien.

Bisher wurde in Hofstetten nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" verfahren, wobei zunächst nur Einheimische Berücksichtigung fanden. Und den Punkt "Einheimische" sah die Europäische Kommission als Diskriminierung an. Kommunen dürfen nicht einfach zwischen Ortsfremden und -ansässigen unterscheiden.

Um dennoch den Bürgern einer Gemeinde den Vortritt bei einer Bebauung zu gewähren, wurde ein sogenanntes Einheimischen-Modell geschaffen, das vom Europäischen Gerichtshof als "nicht rechtswidrig" eingestuft wurde. Der Baden-Württembergische "Staatsanzeiger" berichtet in seiner Ausgabe vom 21. Juli, dass Bürger, deren Vermögen und Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, von einem modifizierten Einheimischen-Modell profitieren dürfen. Das Kriterium Ortsgebundenheit darf mit bis zu 50 Prozent gewichtet werden, aber nicht alleinige Entscheidungsgrundlage sein. Die Frage, ob Einheimischen-Modelle bei der Bauplatzvergabe rechtlich zulässig sind, war lange Zeit umstritten.

Bewerbung verpflichtet zur Flächennutzung

Hofstettens Bürgermeister Martin Aßmuth ging in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf die Vergaberichtlinien ein, betonte aber, "dass die Gemeinde an dem Gebiet kein Geld verdient, sondern es die ausdrückliche Absicht ist, Bauwillige zu unterstützen". Anschließend wechselte er zu den Modalitäten im Bewerbungsverfahren und den kommunalen Bauplatzvergabekriterien. Die zur Verfügung stehenden Grundstücke und Bauplätze werden auf der Webseite der Gemeinde bekannt gemacht. Auf die Plätze können sich Interessierte im Rahmen eines festgelegten Zeitfensters bewerben.

Mit der Abgabe der Bewerbung verpflichtet sich der Antragsteller, das zur Verfügung gestellte Grundstück innerhalb einer festgelegten Frist selbst zu bebauen und auch selbst zu nutzen. Die Vergabe erfolgt anhand vom Gemeinderat festgelegter Kriterien. Dazu gab es bei einigen Punkten noch Klärungsbedarf, bevor es zur finalen Abstimmung kam.

 Hauptwohnsitz: Ortsansässige mit Erstwohnsitz in der Gemeinde seit mehr als fünf Jahren zur Zeit der Vergabe erhalten für jedes volle Kalenderjahr drei, maximal 30 Punkte. Ortsansässige mit Erstwohnsitz zwischen ein und fünf Jahren erhalten pro Jahr zwei, maximal 18 Punkte.

Bewerber, die in Hofstetten geboren oder aufgewachsen sind, in den vergangenen vier Jahren das Interesse nach Wohnraum hinterlegten und mit Erstwohnsitz gemeldet waren, aber wegen Studium oder Ausbildung vorübergehend wegziehen mussten, erhalten für jedes Jahr einen, maximal 18 Punkte.

Die Kriterien für das Punktesystem

  Arbeitsstelle: Die Zeitdauer der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Hofstetten - gibt für jedes volle Kalenderjahr zwei Punkte, bei einer Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Haslach einen Punkt. Bewerber der Gemeinde Hofstetten oder der gemeinsamen VWG als Beschäftigter der kritischen Infrastruktur des Kreises erhalten für pro ununterbrochenem Kalenderjahr der Erwerbstätigkeit einen Punkt, maximal zehn Punkte.

  Ehrenamtliches Engagement: Mitglied im Gemeinderat, Kirchengemeinderat, aktives Mitglied der Feuerwehr, Vorstandsmitglied in einem Verein, Übungsleiter in einem Verein, Elternbeirat: Dafür können für jedes volle Kalenderjahr vier Punkte gesammelt werden, maximal 20 Punkte, jedoch muss das Ehrenamt zum Zeitpunkt der Bewerbung aktiv sein. Eine Zweijahresfrist ist mit zu berücksichtigen, entweder muss das Ehrenamt ausgeübt werden oder es darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.   Weitere Punkte:

Soziale Kriterien, Familienstand, dabei wird abgestuft nach alleinstehend, verheiratet: maximal zehn Punkte.

Anzahl der im eigenen Haushalt lebenden und gemeldeten minderjährigen Kinder. Ist jemand kinderlos gibt es keinen, bei einem Kind 20 Punkte und bei jedem weiteren Kind zehn Punkte, maximal 40 Punkte.

Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines im Haushalt lebenden Angehörigen, maximal zehn Punkte