Rechts und Links entlang der Hofstetter Ullerststraße wird das Neubaugebiet "Am Schnaitbach II" entwickelt. Foto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Infrastruktur: "Am Schneitbach II" schafft elf Bauplätze / Auch beim Kindergarten geht’s weiter

Mit dem Aufstellungs-Beschluss für ein Baugebiet "Am Schneitbach II" hat der Hofstetter Gemeinderat die Grundlage für elf weitere Bauplätze geschaffen. Die Grundstücke sollen eine Größe zwischen 550 und 950 Quadratmetern aufweisen.

Hofstetten. "Zwischen dem Baugebiet ›Am Schneitbach‹ und der Außenbereichs-Bebauung ›Im Ullerst‹ besteht eine Lücke im Siedlungsbereich, die mit Wohn-Bebauung geschlossen werden soll", schickte Bürgermeister Martin Aßmuth voraus.

Das Plangebiet erstreckt sich einreihig rechts und links der Ullerststraße und weist eine Gesamtgröße von 8800 Quadratmetern auf. Vorgesehen sei die Bebauung mit Einfamilienhäusern, womit der Wohnflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt werden soll.

Ullerstbach ist teilweise ein Biotop

Seitens des planenden Büro Zink erklärte Thomas Kernler die Rahmenbedingungen. "Der Ullerstbach ist Teilweise als Biotop eingestuft, womit ein Gewässerrandstreifen von fünf Metern eingehalten werden muss." Im Regionalplan sei der Planungsbereich ohne Festlegung, im Flächennutzungsplan stehe eine landwirtschaftliche Fläche. Damit werde ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren möglich. Außer dem Biotop-Bach sind keine Schutzgebiete eingetragen.

In der aktuellen Hochwasser-Gefahrenkarte ist der Ullerstbach nicht aufgenommen, womit erst geprüft werden müsste, ob es sich dort um ein Überschwemmungsgebiet handelt. "Dann hätte die Gemeinde ein Planungsverbot", betonte Kernler.

Der erste Entwurf zeigt acht Bauplätze südlich des Neubaugebiets und drei Bauplätze im Westen. Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund der Topografie werde dort nur eine einreihige Bebauung vorgeschlagen, der bestehende landwirtschaftliche Weg am nördlichen Rand werde mit in die Planung aufgenommen. "Wir sind noch ganz am Anfang", stellte Kernler abschließend fest. Alle weiteren Schritte müssten vom Gemeinderat beschlossen werden. Der Beschluss zum Aufstellen eines Bebauungsplans "Am Schneitbach II" fiel einstimmig. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Für den Neubau des Hofstetter Kindergartens musste ebenfalls ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Da das Planungsgebiet zwischen den beiden Sportplätzen derzeit als Grünfläche im Flächennutzungsplan steht, muss dieser geändert werden. Ein Teil des Planungsbereichs liege zwar im Überschwemmungsgebiet eines HQ-Extrem, allerdings sei der Bau grundsätzlich zulässig. Der Bebauungsplan müsse im Regel-Verfahren mit Umwelt- und Artenschutzprüfung, Ausgleichsmaßnahmen und frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit ausgeführt werden. In der nächsten Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft, die vermutlich Ende des Jahres stattfindet, könne die Änderung des Flächennutzungsplans besprochen werden, blickte Bürgermeister Aßmuth voraus. Auf Nachfrage rechnete Kernler mit einem guten Jahr für die Genehmigung der Anträge.

Gemeinderat Hubert Kinast (CDU) gab zu bedenken: "Man verbaut dem SC jede Erweiterungsmöglichkeit." Aßmuth berief sich auf die öffentliche Beratung und Beschlussfassung zum jetzigen Standort: "Dazu stehe ich." In der September-Sitzung werden weiterführende Beschlüsse zum Kindergarten-Neubau gefasst.

Laut Aßmuth wird eine erste Bauplatzvergabe im Neubaugebiet Ende 2020 möglich sein.

Für die vierte Änderung des Bebauungsplans "Oberdorf" erklärte sich Bürgermeister Martin Aßmuth als befangen, weil ihm eines der Grundstücke zum Kauf angeboten worden sei. Zwar sei die Entscheidung noch nicht endgültig gefallen, aber er übergab die Vorstellung an Thomas Kernler und die Leitung des Tagesordnungspunkts an Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Kaspar. Zwei Baugrundstücke sollen am Ende der Eugen-Klaussner-Straße entstehen, die Kernler als klassischen Fall der Innen-Entwicklung bezeichnete. Mit relativ einfachem Aufwand werde Bauland geschaffen. Auch die im Bebauungsplan eingezeichnete Weiterführung der Eugen-Klaussner-Straße in Richtung Mittelweiler mit Verbreiterung der dortigen Straße erklärte Kaspar noch einmal explizit. Bereits in den ersten Bebauungsplan-Unterlagen 1992 und später 1999 sei die Straße eingezeichnet gewesen. "Sobald die Fläche zur Verfügung steht, ist es der ausdrückliche Wunsch der Gemeinde, die Straße weiter zu führen", betonte Kaspar. Außerdem wären dort zwei weitere Bauplätze eingeplant. Allerdings sei der Grundstücksbesitzer Herr des Verfahrens. Die anstehende Bebauungsplanänderung werde von privater Seite getragen, für den jetzigen Grundstücksbesitzer gebe es keine Verpflichtung zur Bebauung. Diese entstehe erst mit der Veräußerung oder bei Vererbung.