Das ehemalige Gästehaus "Schneeballen" in Hofstetten soll in neun Eigentumswohnungen umgebaut werden, der Antrag passierte den Gemeinderat am Ende einstimmig. Foto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Hofstetter bewilligen Umbau eines ehemaligen "Schneeballen"-Gästehauses

Der Umbau des ehemaligen Gästehauses "Schneeballen" in Eigentumswohnungen hat den Hofstetter Gemeinderat erneut beschäftigt. Bevor das Bauvorhaben diskutiert wurde, musste die Änderung des Bebauungsplans beschlossen werden.

Hofstetten. Lukas Roos stellte kurz die erneute Änderung des Bebauungsplans "Auf der Rot" vor, die sich in erster Linie auf die seitlichen Grenzabstände von mindestens 8,50 Metern bezog. "Der geringste Abstand darf nicht kleiner als 3,99 Meter sein, wobei der Abstand vom Hauptgebäude aus zu messen ist", erklärte Roos die erneute Reduzierung um 0,5 Meter.

Drei Anmerkungen wären von Bürgern eingegangen, die das Abrutschen ihres Grundstücks beim Bau der Tiefgarage befürchteten. Dort habe allerdings der Bauherr für entsprechende Maßnahmen zu sorgen. Laut Bebauungsplan sind auf dem Dach der Tiefgarage weder Gebäude noch eine Terrasse gestattet, das Dach muss begrünt sein. Der Satzungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.

Diskussionsbedarf gab es dann beim Bauvorhaben selbst. "Der Bauherr möchte das Dach ausbauen, das Spitzdach dafür abbrechen und durch eine Schleppgaube ersetzen", erklärte Hauptamtsleiter Mike Lauble. Derzeit gebe es bereits sieben Stellplätze auf dem Gelände, durch die Tiefgarage würden zusätzlich elf Garagenplätze geschaffen. Außerdem wären 18 Fahrradstellplätze geplant. Die Balkone werden als Stahlbalkone mit Holzbelag an das Gebäude angebaut.

Bernhard Kaspar (CDU) verwies auf die Topografie des Geländes und befand: "Im Endzustand muss es so sein, dass die Nachbarn keine Einschränkungen haben." Arnold Allgaier (FW) verwies auf die Festschreibung der dauerhaften Dachbegrünung der Tiefgarage und fragte: "Wie kann gewährleistet werden, dass die Bewohner die Fläche später nicht als Grünfläche nutzen?" Lauble erklärte: "Eine Terrasse ist eine bauliche Anlage. Dass auf einer Grünfläche eventuell ein Liegestuhl stehen wird, lässt sich nicht verbieten." Das sah auch Bürgermeister Martin Aßmuth so: "Das ist eine Frage des Eigentums, nicht des Bebauungsplans." Fabian Witt (CDU) wollte wissen, ob die Nachbarn für die Absicherung der eigenen Treppenanlagen selbst sorgen müssten. Da laut Bebauungsplan Abgrabungen bis 2,50 Meter möglich sind, erklärte der Bürgermeister: "Das kann man dem Bauherrn nicht auferlegen." Allerdings gehe er davon aus, dass es vor Baubeginn vertiefende Gespräche aller Beteiligter geben werde.

Grundsätzlich gebe es im Laufe eines Verfahrens die vierwöchige Anhörungsfrist für Anwohner, verwies Aßmuth auf eine weitere Möglichkeit der Stellungnahme. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.

Beim geplanten Anbau eines der Balkone wird die Baugrenze in Richtung der Georg-Neumaier-Straße auf einer Breite von 1,41 bis 0,5 Meter überschritten. Dort wurde die Erteilung einer Befreiung notwendig, wie sie auch bei anderen Projekten in der Straße erteilt wurde. Die Bauherren hatten dazu ausgeführt, dass sie im Dachgeschoss wohnen werden und der Balkon einen wichtigen Baustein zum Generationswechsel und der komplexen Baumaßnahme bilde.