Das Gesetz des Bundes soll die Schaffung von Wohnraum beschleunigen. In Lahr gibt es – etwa in der Stiftspassage – schon Ideen für Anwendungsmöglichkeiten.
Lahr ist in den vergangenen Jahren sehr schnell gewachsen. Trotzdem ist die Nachfrage nach (bezahlbarem) Wohnraum weiterhin sehr groß, auch weil Bauvorhaben in der Regel viel Zeit benötigen. Abhilfe schaffen soll das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ des Bundes – allgemein als „Bauturbo“ bekannt. Wie die Lahrer Verwaltung dieses nutzen möchte, haben Baubürgermeister Tilman Petters, Sabine Maier-Hochbaum, Leiterin des Amts für Stadtentwicklung und Stadtplanung, sowie Jürgen Kattinger, Abteilungsleitung Bauordnung, am Donnerstag der Presse vorgestellt.
Was ist der Bauturbo?
Investoren können dank des Bauturbos potenziell bestehende Regelungen umgehen, so ihre Bauvorhaben denn der Schaffung von Wohnraum dienen. Konkret heißt das, dass beispielsweise ein Mehrfamilienhaus gebaut werden kann, auch wenn der Bebauungsplan in diesem Gebiet dies eigentlich nicht vorsieht. „Fast jedes Bauvorhaben ist möglich“, fasst es Maier-Hochbaum zusammen.
Der entscheidende Punkt ist jedoch: Die Kommune erhält „weitrechende Ermessensspielräume“, ob sie das Vorhaben tatsächlich genehmigen will. Bauherren haben also nicht komplett freie Hand, es brauche einen politischen Konsens. „Es ist dann unser Job, die Vorhaben zu prüfen. Wir können nicht allen zustimmen“, bringt es Petters auf den Punkt.
Welche Vorhaben eignen sich dafür?
Ein konkretes Beispiel hatten Petters, Maier-Hochbaum und Kattinger mitgebracht: die Stiftspassage. Dort sollen auf der Brache im Innenhof Wohnungen entstehen. Bislang gab es dafür allerdings noch kein grünes Licht. Eine Änderung des Bebauungsplans, erklärt Maier-Hochbaum, erweise sich als zu komplex.
Mit dem Bauturbo jedoch könne der Bebauungsplan umgangen werden. Allgemein, so die Stadtplanerin weiter, biete sich die Anwendung des neuen Gesetzes vor allem bei kleinen Bauvorhaben an, etwa wenn eine Familie auf einem großen Grundstück noch ein zweites Haus unterbringen möchte. Zu beachten sei jedoch, dass in einem Gebiet alle Anfragen gleich behandelt werden müssen. Heißt: Wenn man einem Bauherren ein zusätzliches Stockwerk oder einen Swimmingpool genehmigt, hat der Nachbar ebenfalls ein Recht darauf.
Welche Vorhaben eignen sich für den Bauturbo nicht?
Möglich wäre über den Bauturbo theoretisch auch das Schaffen ganzer Wohnquartiere für Hunderte Menschen. Das sei aber nicht unbedingt sinnvoll, verdeutlicht Maier-Hochbaum. „Es gibt Projekte, die sind zu komplex.“ Bei größeren Vorhaben müssten oft noch planungsrechtliche Fragen wie Verkehr oder Umweltschutz geklärt werden. Das Stichwort sei hier: Lebensqualität für die Anwohner.
Das Singler-Areal in der Geroldsecker Vorstadt etwa, obwohl sich das der Investor wünscht, sei für den Bauturbo ungeeignet. Es gebe zu viele offene Fragen bezüglich Verkehr, Altlasten oder des Gewässerstreifens, so Petters. In solchen Fällen werde man auf ein klassischen Verfahren via Bebauungsplan verweisen. Ein anderes Beispiel: Die Stadt rechnet damit, dass Anfragen für Wohnungen in Industriegebieten oder für Erdgeschosswohnungen in der Innenstadt kommen, um die dortigen Leerstände zu nutzen. Das sei, so Petters, aber politisch nicht gewollt, weshalb man solche Anfragen zurückweisen werde. „Wir unterstützen alles, was sinnvoll ist“, fasst Maier-Hochbaum zusammen.
Wie könnte ein Verfahren ablaufen?
Die Stadtplanerin stellt vor, dass die Verwaltung eine Beratung anbieten möchte. Anschließend kommt es zum formellen Antrag, den die Stadtverwaltung parallel zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung prüfen lässt. Anschließend wird eine Beschlussvorlage vorbereitet, die das Bauvorhaben entweder empfiehlt oder ablehnt.
Das Gremium, das im Einzelfall entscheidet, soll der Technische Ausschuss – nicht der Gemeinderat – sein, um Zeit zu sparen. Der Prozess soll nicht länger als vier Monate dauern. In Einzelfällen, etwa bei sehr kleinen Vorhaben oder bei solchen, für die es Präzedenzfälle in der Nachbarschaft gibt, könne die Verwaltung auch ohne den Weg über das Gremium zustimmen.
Welche Risiken bringt die neue Regelung mit sich?
Zunächst kommt auf das ohnehin stark ausgelastete Stadtplanungsamt einiges an Arbeit zu. Schließlich müssen die Mitarbeiter die Anträge prüfen, öffentlich machen und entsprechende Beschlussvorlagen für den Technischen Ausschuss ausarbeiten.
Auch könnte der Bauturbo, so Petters weiter, von Investoren missbraucht werden, indem sie sich die Genehmigung für weitere Bauten auf dem Grundstück einholen, aber nie bauen. Dennoch erhöhe sich aber der Bodenwert und damit die Grundsteuer, was Investoren potenziell auf Mieter umlegen könnten. Die Stadt sei daher in der Prüfung, eine „Baudurchführungsverpflichtung“ einzuführen.
Wie beurteilt die Stadt den Bauturbo?
Prinzipiell positiv. „Viele Bebauungspläne sind veraltet. Wir können so pragmatischer agieren“, sagt Kattinger. „Der Bauturbo ist eine Möglichkeit, mehr Wohnraum zu schaffen“, ist Maier-Hochbaum überzeugt. Ob das Wohnen in Lahr bezahlbarer wird, daran hat sie jedoch ihre Zweifel. Denn die vergangenen Jahre hätten gezeigt: „Nur durch mehr bauen, wird es nicht günstiger.“
Rat entscheidet
Den Grundsatzbeschluss zum Umgang mit dem Bauturbo soll der Gemeinderat am 15. Dezember treffen. Petters und Maier-Hochbaum sind zuversichtlich, dass sie Zustimmung für ihre Pläne erhalten werden. Das Stimmungsbild bei der Präsentation im Technischen Ausschuss am Mittwochabend sei sehr positiv gewesen.