Haslachs Verwaltung will die Großmaßnahme, die alle vier Beckenbereiche betrifft, im Idealfall ab 2028/2029 angehen. Der Gemeinderat hat dafür seine Bereitschaft signalisiert.
Die Stadt nimmt am Interessenbekundungs-Verfahren zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten teil – in der Hoffnung auf Fördermittel für die Sanierung des Freibads. Kämmerin Gisela Ringwald informierte im Gemeinderat darüber, dass der Bund das Förderprogramm auf den Weg gebracht habe, über das insgesamt 333 Millionen Euro bereitgestellt werden. „Das Bundesprogramm fördert keine Kleinprojekte, sondern investive Projekte im Bereich Sportstätten.“
Im Gemeinderat habe man schon öfter übers Freibad diskutiert. „Es war klar, ohne Förderung können wir nicht loslegen“, machte Ringwald deutlich. Die Verwaltung ist optimistisch, dass das Projekt in dieses Programm passen würde. Fristbedingt habe sie bereits zum 15. Januar eine Projektskizze eingereicht.
Grundlage der Planungen ist eine Projektstudie des Planungsbüros Aqua-Technik Freiburg, die bereits am 23. November 2024 in nicht-öffentlicher Sitzung im Rahmen einer Klausurtagung vorgestellt worden war.
Abschluss aller Baumaßnahmen bis Juni 2030?
Die Verwaltung schlägt eine Sanierung in zwei Abschnitten vor. Der erste Abschnitt umfasst den Kleinkinderbereich, das Planschbecken, einen Spiel- und Matschplatz sowie Teile der Badewassertechnik.
Im zweiten Abschnitt sollen das Schwimmer-, Nichtschwimmer- und Sprungbecken saniert werden, zudem die Rutschenanlage, Badeplatte, Außenanlagen sowie Anpassungen am Hauptgebäude. Die Sanierung soll alle vier Becken umfassen, also Schwimmer-, Nichtschwimmer-, Sprung- und Planschbecken, außerdem die Halbschalenrutsche und den Kleinkinderbereich.
Zudem soll die Badewassertechnik auf den aktuellen Stand gebracht werden, unter anderem durch energieeffiziente Pumpen und eine optimierte Verrohrung. Aufenthaltsbereiche, Badeplatten, Wege und Spielbereiche sollen barrierefrei gestaltet werden. Das Bundesprogramm sieht nach den in der Vorlage genannten Vorgaben einen Bundesanteil von mindestens 250 000 Euro und höchstens acht Millionen Euro vor.
Die Beteiligungsquote könne bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen; mindestens 55 Prozent müssten damit von der Kommune getragen werden. Ringwald rechnet mit einem Volumen von 11,8 Millionen Euro. Bei einer angenommenen Förderung von 45 Prozent läge der Förderbetrag bei rund 5,3 Euro, der verbleibende Eigenanteil bei rund 6,5 Millionen Euro. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadtwerke Haslach müsste dieser Eigenanteil laut Vorlage vollständig über Kredite finanziert werden.
Der erste Bauabschnitt könnte nach der Badesaison 2028 erfolgen und bis Juni 2029 fertig sein, der zweite nach der Badesaison 2029, sodass die Arbeiten bis Juni 2030 abgeschlossen sein könnten. „Es geht noch nicht darum, den Beschluss zu fassen“, stellte sie klar. Der erste Schritt sei erst einmal, die Möglichkeit auf Förderung zu schaffen.
Ob und in welchem Umfang die Sanierung dann erfolgt, entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt. „Ende Februar sind wir vielleicht schon etwas schlauer“, sagte sie in Bezug auf eine mögliche Förderzusage. „Es ist richtig und wichtig, dass man das angeht“, sagte Joachim Prinzbach (FWV) und regte eine mögliche Querfinanzierung durch die Beteiligung anderer Kommunen an, ähnlich wie beim Kinzigtalbad. Der Beschluss durch den Gemeinderat zur Teilnahme der Stadt Haslach am Interessenbekundungsverfahren erfolgte einstimmig.
Bundesprogramm
Für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen laut Information des Landes für den Projektaufruf 2025/2026 333 Millionen Euro bereit. Bis zum 15. Januar 2026 konnten Kommunen ihr Interesse beim Bund bekunden