Blick auf Besenfeld: Über das Städtebauförderprogramm des Landes soll die Ortsmitte gestärkt werden. (Archivfoto) Foto: Helga Michel

Die Gemeinde Seewald stellt nach einem einstimmigen Ratsbeschluss erstmals einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stellten Oliver Matzek und Lisa Kieferle von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH die Ergebnisse ihrer Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Besenfeld vor und beantworteten die Nachfragen aus der Mitte des Gremiums.

 

„Wir stehen vor einem Antrag, der sowohl für den kommunalen wie auch privaten Bereich wegweisend sein wird“, sagte Bürgermeister Dominic Damrath. Der Antrag habe weitreichende Konsequenzen für die nächsten Jahre und er müsse bis zum 6. Oktober gestellt werden.

Oliver Matzek erklärte die Kriterien der Förderung, die wiederum aufgelegt worden sei, um die Ortskerne zu stärken. Voraussetzungen seien die Feststellung von Missständen und die Festlegung eines Sanierungsgebiets. „Es handelt sich hier um eine gebietsbezogene Förderung über einen Zeitraum von acht Jahren, die Gemeinde ist Herr des Verfahrens und Änderungen sind jederzeit auch begründet möglich“, sagte der Experte.

Förderrahmen soll 6,5 Millionen Euro umfassen

Ziel sei es, mit einem Bündel aus kommunalen und privaten Maßnahmen die Ortsmitte von Besenfeld zu entwickeln. Insgesamt spreche man von einem benötigten Förderrahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 6,5 Millionen Euro. Dafür gebe es eine Finanzhilfe von 3,9 Millionen Euro, so dass noch rund 2,6 Millionen Euro Eigenanteil bei der Kommune bleibe.

Matzek betonte, dass es zunächst um den Antrag gehe. Ob Seewald den Zuschlag bekomme, sei nicht sicher, es würden sich viele Kommunen für die Städtebauförderung bewerben.

Bürger werden beteiligt

Zu entsprechenden Fragen von Bürgermeister Damrath erklärte Matzek, dass es entsprechende Bürgerbeteiligungsformate geben soll, allerdings sei das erst nach der Aufnahme in das Förderprogramm sinnvoll. „Wenn es los geht, gibt es eine Sanierungsauftaktveranstaltung, der Gemeinderat legt die Fördersätze fest und was gefördert werden soll“, so Matzek.

Damrath erklärte, dass man von einer Förderkulisse noch weit entfernt sei. Es gebe auch keinen Zwang, dass sich Privatleute beteiligen müssen, vielmehr gehe es um eine Chance, mit Zuschüssen zu sanieren. „Man möchte, dass private Eigentümer mitmachen, es gibt keinen Zwang oder gar Enteignungen“, betonte auch Matzek.

Sanierungsvermerk im Grundbuch

Man könne zwischen dem umfassenden und dem vereinfachten Verfahren wählen, so der Experte. Sollte es sanierungsbedingte Wertsteigerungen geben, müsse das umfassende Verfahren gewählt werden. „Aus heutiger Sicht brauchen Sie hier in Besenfeld kein umfassendes Verfahren, da es nicht zu sanierungsbedingten Wertsteigerungen führt.“

Sollte es durch die Sanierung zu Bodenwertsteigerungen kommen, müsse überlegt werden, ob man die per Bescheid erheben müsse. Bürgermeister Damrath fragte nach dem Eintrag ins Grundbuch bei durch Fördermittel sanierten Gebäuden. „Es kommt ein Sanierungsvermerk ins Grundbuch, das soll Spekulationsgewinne verhindern, es ist ein Zeichen für den Notar“, erklärte der Fachmann.

Lisa Kieferle stellte in kurzen Zügen noch die Themen- und Handlungsfelder vor und ging auf die Leitziele in den Themenschwerpunkten ein. Im Frühjahr 2026 werde entschieden, ob Seewald in das Förderprogramm aufgenommen werde. Danach folgten die vorbereitenden Untersuchungen und die Bürgerbeteiligungen.

Fragen aus den Reihen des Gemeinderats

Eigenleistungen
Karl Lutz (Vereinigter Seewald) fragte, ob auch Eigenleistungen gefördert werden. „Grundsätzlich ja, aber es wird mit Mindestlohn abgerechnet und ist gedeckelt, das Material wird in der Regel angerechnet“, so Matzek.

Sanierungsumfang
Carmen Lehmann (Frauenliste) fragte, ob vorgeschrieben werde, was saniert werden müsse. „Die Gebäude müssen umfassend saniert werden“, antwortete Matzek. „Einen Mitnahmeeffekt, dass zum Beispiel nur drei Fenster ersetzt werden, darf es nicht geben. Wir geben eine Empfehlung ab, was saniert werden sollte, es gibt aber immer Spielraum, und in der Regel hat der Eigentümer dann zwei Jahre Zeit zu sanieren, eine Endkontrolle folgt.“

Unterstützung
Christian Züfle (MUM) fragte nach der Unterstützung bei Anträgen von Privatleuten. „Wir helfen ihnen, wenn sie uns beauftragen“, sagte Matzek. „In das Baugenehmigungsverfahren können wir nicht eingreifen.“