Das Thema Wasser beschäftigt den Fischerbacher Gemeinderat Foto: Gemeinde

In Fischerbach müssen sich die Bürger auf höhere Kosten beim Wasser einstellen. Nach fast 30 Jahren unveränderter Zählergebühr beschloss der Gemeinderat eine deutliche Anpassung.

Die Gemeinde erhebt seit dem 1. Januar 2018 einen Wasserpreis von 2,75 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühr für den Wasserzähler wird seit mehr als 28 Jahren in unveränderter Höhe erhoben.

 

Sie deckt die Kosten dafür, dass die öffentliche Einrichtung jederzeit betriebsbereit ist. Dazu gehören die Kosten für den Zähler selbst, sowie die fixen Betriebskosten, auch Abschreibungen und Zinsen – das war Thema in im Gemeinderat.

Das beauftragte Fachbüro Schmidt und Häuser aus Nordheim hat eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum bis 2027 ausgearbeitet. Geschäftsführer Robert Häuser war in der Sitzung zugeschaltet und erläuterte die Berechnungen. Die ermittelte kostendeckende Gebührenobergrenze liegt bei 3,07 Euro pro Kubikmeter und liegt somit 32 Cent über der aktuellen Gebühr, erläuterte der Geschäftsführer.

Zehn weitere Wasserzähler geplant

Die Anschaffungskosten eines Wasserzählers liegen bei gut 190 Euro, der Einbau alle sechs Jahre liegt bei knapp 32 Euro. Derzeit sind 506 Wasserzähler in der Kommune eingebaut, zehn weitere werden in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich dazukommen.

Der Anteil der Fixkosten, der in die Zählergrundgebühr einkalkuliert wird, soll gemäß der Rechtsprechung und der Empfehlungen des Gemeindetags nicht mehr als 30 Prozent betragen. Die Verwaltung schlug einen Fixkostenanteil von 20 Prozent vor, so würden Großfamilien mit hohem Wasserverbrauch entlastet.

Zu den Fixkosten werden neben Ablese- und Verwaltungskosten auch Störfälle und Dienstleistungen des Wassermeisters, sowie Verzinsungen und Abschreibungen eingerechnet. Es wurde eine Zählergrundgebühr von 5,80 Euro pro Monat ermittelt. Die bisherige Zählergrundgebühr betrug seit mehr als 28 Jahren 1,25 Euro pro Monat.

Räte stimmten dem Paket geschlossen zu

Ein weiteres Thema war die Abwassergebühr (siehe Info). Die Gemeinde Fischerbach erhebt seit dem 1. Januar 2024 eine Schmutzwassergebühr von 2,14 Euro je Kubikmeter sowie eine Niederschlagswassergebühr von 0,64 Euro für bebaute und befestigte Flächen. Von 2021 bis 2025 sind laut Kämmerin Heike Schmider Kostenüberdeckungen entstanden.

In der Gebührenkalkulation werden diese im Bereich Niederschlagswasser fristgerecht ausgeglichen, für die Kostenüberdeckung aus 2021 erfolgt der Ausgleich 2026 und für die Kostenüberdeckung 2022 erfolgt der Ausgleich 2027.

Gebühr steigt 2027

Für den Zeitraum Januar 2026 bis Dezember 2027 wurde die Schmutzwassergebühr auf 2,36 Euro je Kubikmeter Abwasser festgelegt. Für das Jahr 2026 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,59 Euro je Kubikmeter. Im Jahr 2027 steigt die Gebühr versiegelter Flächen um zehn Cent auf 0,69 Euro pro Kubikmeter. Die Räte stimmten dem gesamten Sitzungspaket Wasser geschlossen zu.

Abwassergebühr

Abwassergebühren gehören zu den kommunalen Abgaben. Sie werden fällig durch die Nutzung öffentlicher Abwasserbeseitigungseinrichtungen wie Kanalisation und Kläranlagen. Sie wird in der Regel in zwei Gebühren geteilt: die Schmutzwassergebühr, die nach dem Frischwasserverbrauch berechnet wird, und die Niederschlagswassergebühr, die sich nach versiegelten Flächen richtet, von denen Wasser in den Kanal fließt.