Ausstellung in der in der Städtischen Galerie Karlsruhe. Foto: dpa

Die Bundesregierung entscheidet über Erhöhung der Mehrwertsteuer für künstlerische Produkte.

An diesem Mittwochvormittag tagt in Berlin das Bundeskabinett. Mit auf der Tagesordnung steht das Jahressteuergesetz 2013. Inmitten der 134 Seiten, in denen es unter anderem um die Mehrwertsteuer bei der längeren Entleihung von Tret-, Ruder- und Elektrobooten und um die Mehrwertsteuerbefreiung von Bildungsarbeit geht, ist auch das Thema Mehrwertsteuer für Kunst und Sammlerstücke zu finden.

Das Thema

Die Europäische Union hat die Bundesregierung aufgefordert, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den Handel mit Kunstgegenständen von sieben Prozent auf den allgemeingültigen Satz von 19 Prozent anzuheben. Die zuständige EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in dem die Bundesregierung aufgefordert war, bis zum 28. April Stellung zu nehmen.

Die Gegenposition

Der Deutsche Kunstrat fordert den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung in einer Stellungnahme auf, „diese Aufforderung der EU-Kommission nicht zu befolgen und sich wie in zahlreichen anderen Bereichen auch dem Vertragsverletzungsverfahren zu stellen“. Als Beispiel angeführt wird hier die deutsche Position zur Vorratsdatenspeicherung. Der Deutsche Kunstrat, Sektion für bildende Kunst des Deutschen Kulturrates und Zusammenschluss bundesweit organisierter Verbände bildender Künstler, Kunstvermittler von den Galerien bis zu Museen und Kunstverwerter, fordert die Bundesregierung weiter auf, „sich uneingeschränkt und zuvorderst für eine grundsätzliche Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie einzusetzen und bis dahin dem deutschen Kunsthandel die Wettbewerbsfähigkeit durch die weitere Gewährung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes zu sichern.“

Die Situation

Ungeachtet der harten Kritik von vielen Seiten scheint die Bundesregierung nicht bereit, sich dem von Brüssel eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren entgegenzustellen. So zumindest ist ein Papier von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) zu verstehen. In dem auch von Hans-Joachim Otto (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär unter Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, unterschriebenen Brief an die Bundesregierung heißt es: „Diese Anhebung des Umsatzsteuersatzes trifft den Kunstsektor und dort vor allem die kleinen Betriebe der Kultur- und Kreativwirtschaft sehr hart. Um die Wettbewerbsfähigkeit nicht durch diese leider unabwendbare Steueränderung entscheidend zu schwächen, sind Ausgleichsmaßnahmen unausweichlich.“ Neumann und Otto schreiben, es gehe darum, den „beständigen Beteuerungen dieser Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen, sich für die Kultur- und Kreativwirtschaft einzusetzen, Rechnung zu tragen“. Die Notwendigkeit von „Ausgleichsmaßnahmen“ sehen Neumann und Otto zuletzt auch deshalb, weil sie „einen erheblichen Ansehens- und Vertrauensverlust“ für die Bundesregierung befürchten, sollte keine „Bereitschaft zum Handeln“ erkennbar sein.

Der Vorschlag

Steigt die Mehrwertsteuer für künstlerische Gegenstände wie von der EU gefordert von sieben auf 19 Prozent, unterstellt Bundeskulturstaatsminister Neumann „Mehreinnahmen“ des Bundes. „Diese“, warnt Neumann aber, „sind zugleich Mehrbelastungen für den ohnehin durch die Finanzkrise angeschlagenen Kultursektor und mit großer Besorgnis zu betrachten.“ „Die Mittel“ (das Bundesfinanzministerium geht aktuell von Steuermindereinnahmen von 120 Millionen Euro im Jahr aus), folgert Neumann, „müssen daher dem Kultursektor erhalten bleiben.“ Kernpunkt des Vorschlags ist der „Erhalt der Differenzbesteuerung“. Diese besagt, dass nicht der Gesamterlös aus dem Verkauf von Kunstgegenständen besteuert wird, sondern die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Die Differenzbesteuerung soll nach Neumann und Otto künftig gerade auch für solche Werke gelten, die aus den Ateliers der Künstlerinnen und Künstler erstmals über eine Galerie in den Handel kommen.

Offene Fragen

Der Deutsche Kunstrat begrüßt die Initiative von Neumann und Otto grundsätzlich, befürchtet aber, dass die Maßnahmen im Einzelnen gerade nicht den Künstlerinnen und Künstlern helfen, sondern vor allem die „Verlags- und Musikindustrie entlasten, die nach wie vor den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Anspruch nehmen können.“