Bisingen hebt die Preise für Gräber an. Foto: Stern

Die Preise steigen generell und auch der Tod kostet mehr: Am Dienstag hat der Gemeinderat die neue Friedhofssatzung beschlossen und die Gebühren spürbar angehoben.

Bisingen - Der Gemeinderat hat die Friedhofssatzung in entscheidenden Punkten geändert. Wir fassen das Thema mit Fragen und Antworten zusammen:

Was ist eine Friedhofssatzung und was wird darin geregelt?

Zuständig für die Pflege der Friedhöfe sind die Gemeinden. Deshalb bestimmt der Gemeinderat über die Friedhofssatzung. Diese regelt unter anderem, welche Bestattungsarbeiten angeboten werden, Ruhezeiten, Grabgestaltung und auch wie viel ein Grab kostet.

Warum musste die Friedhofssatzung erneuert werden?

Weil die letzte Neufassung vor gut zehn Jahren vorgenommen wurde. Die hat im Wesentlichen zwei Konsequenzen: Zum einen fangen die Gebühren die Kosten bei Weitem nicht mehr auf, zum anderen haben sich Wünsche und Vorstellungen mit Blick auf die Art der Bestattung stark geändert. Viele wollen eine Urnenbeisetzung oder ein Baumgrab.

Warum wurden die Gebühren erhöht?

Weil die letzte Anpassung der Gebührensätze 2002 erfolgte. Insgesamt finanzieren diese Gebühren nur rund 30 Prozent der Kosten, die für die Friedhöfe auf der Gemarkung Bisingen anfallen. Die Anpassung der Gebührensatzung bewirkt nun, dass die Kosten zu 65 Prozent gedeckt werden.

Wie kostet ein Grab auf den Friedhöfen in Bisingen laut neuer Gebührensatzung?

Ein Reihengrab 1520 Euro (bisher: 935 Euro); Kindergrab: 445 Euro (bisher: ebenfalls 445 Euro); Rasengrab: 1745 Euro (1285 Euro); Wahlgrab: 3625 Euro (1890 Euro); Wahlgrab doppeltief: 3695 Euro (1635 Euro); Rasenwahlgrab: 4075 Euro (2580 Euro); Rasenwahlgrab doppeltief: 3900 Euro (1975 Euro); Urnenreihengrab: 1010 Euro (455 Euro); Urnenwahlgrab: 1180 Euro (915 Euro); Urnenstele/Urnenwand als Reihennische: 1850 Euro (820 Euro); Urnenstele/Urnenwand als Wahlnische: 2015 Euro (1215 Euro); anonyme Urnengemeinschaftsstätte: 895 Euro (295 Euro). Hinzugekommen sind die Bestattungsformen Urnenbaumgrab als Reihengrab für 1470 Euro, als Wahlgrab für 1555 Euro und das Rasenurnenwahlgrab kostet 1770 Euro.

Wie lange bestehen die Gräber?

Die Ruhezeit wurde bei Urnenbeisetzungen auf 20 Jahre festgelegt, bei Urnenbeilegungen auf 15 Jahre. Die Nutzungszeit wurde für alle Friedhöfe auf 30 Jahre festgeschrieben. Die Friedhofssatzung definiert, wer Verfügungs- und Nutzungsberechtigt ist (siehe Paragrafen 8, 10 und 11).

Wann erfolgt die nächste Gebührenkalkulation?

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag Klaus Ertls, dass bereits in zwei Jahren die Gebühren, bei denen es möglich ist, erneut um 10 Prozent angehoben werden. Die nächste Gebührenkalkulation erfolgt von nun an in fünf Jahren.